387/A XX.GP

 

 

der Abgeordneten Ute Apfelbeck, Haller, Madl, Dolinschek, Koller

und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Evaluierung der Forderungen des 5-Parteienantrages vom 14. Juli 1994 betreffend

Maßnahmen in Zusammenhang mit Sekten, pseudoreligiösen Gruppierungen, Vereinigungen

und Organisationen sowie destruktiven Kulten

Der in der Sitzung des Nationalrates am 14. Juli 1994 eingebrachte Entschließungsantrag zur

Ergreifung konkreter Maßnahmen gegen Sekten enthielt die Forderung nach einem

interministeriellen Arbeitskreis unter Einbeziehung von Experten, einer

Autklärungsbroschüre, Auflklärungsaktionen an Schulen, Familienberatungs- und

Erwachsenenbildungseinrichtungen, Förderung bestehender Selbsthilfegruppen und

schließlich die Überprüfung strafrechtlicher Bestimmungen.

Mittlerweile hat sich die schleichende Gefahr, die durch die Aktivitäten der Sekten und

pseudoreligiösen Gruppen ausgeht, keineswegs minimiert, sondern im Gegenteil, sie hat

vehement zugenommen. Ehemalige Sektenmitglieder oder Familienmitglieder von

Sektenangehörigen gehen mehr und mehr an die Öffentlichkeit, um auf die Machenschaften

dieser Organisationen aufmerksam zu machen. Um so wichtiger ist es, v.a. Kinder und

Jugendliche nachhaltig und eingehend vor den Umtrieben der Sekten und destruktiven Kulte

zu warnen, umfassend aufzuklären und im Bedarfsfall Hilfestellung zu leisten. Gerade vor

dem Hintergrund dieser Situation und im Interesse der Betroffenen scheint den unterfertigten

Abgeordneten - im Hinblick auf eine konsequente Bekämpfung der Sekten - eine

Überprüfung der Umsetzung oben genannter Forderungen unbedingt notwendig zu sein.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

..Der Bundesminister für Umwelt. Jugend und Familie wird ersucht. den konkreten Stand der

Umsetzung der Forderungen des gemeinsamen Entschließungsantrages der

Parlamentsfraktionen vom 14. Juli 1994. jedenfalls unter Einbeziehung der nachfolgenden

Punkte vorzulegen:

 Konkreter Tätigkeitsbericht des seit mehr als zwei Jahren tagenden interministeriellen

Arbeitskreises,

 Bilanz der Aufkärungsaktionen an Schulen.

 Anzahl und Tätigkeitsbericht der geförderten Selbsthilfegruppen sowie

 Änderungen der strafrechtlichen Bestimmungen."

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die Erste Lesung die Zuweisung an den

Familienausschuß beantragt.