387/A XX.GP
der Abgeordneten Ute Apfelbeck, Haller, Madl, Dolinschek, Koller
und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Evaluierung der Forderungen des 5-Parteienantrages vom 14. Juli 1994 betreffend
Maßnahmen in Zusammenhang mit Sekten, pseudoreligiösen Gruppierungen, Vereinigungen
und Organisationen sowie destruktiven Kulten
Der in der Sitzung des Nationalrates am 14. Juli 1994 eingebrachte Entschließungsantrag zur
Ergreifung konkreter Maßnahmen gegen Sekten enthielt die Forderung nach einem
interministeriellen Arbeitskreis unter Einbeziehung von Experten, einer
Autklärungsbroschüre, Auflklärungsaktionen an Schulen, Familienberatungs- und
Erwachsenenbildungseinrichtungen, Förderung bestehender Selbsthilfegruppen und
schließlich die Überprüfung strafrechtlicher Bestimmungen.
Mittlerweile hat sich die schleichende Gefahr, die durch die Aktivitäten der Sekten und
pseudoreligiösen Gruppen ausgeht, keineswegs minimiert, sondern im Gegenteil, sie hat
vehement zugenommen. Ehemalige Sektenmitglieder oder Familienmitglieder von
Sektenangehörigen gehen mehr und mehr an die Öffentlichkeit, um auf die Machenschaften
dieser Organisationen aufmerksam zu machen. Um so wichtiger ist es, v.a. Kinder und
Jugendliche nachhaltig und eingehend vor den Umtrieben der Sekten und destruktiven Kulte
zu warnen, umfassend aufzuklären und im Bedarfsfall Hilfestellung zu leisten. Gerade vor
dem Hintergrund dieser Situation und im Interesse der Betroffenen scheint den unterfertigten
Abgeordneten - im Hinblick auf eine konsequente Bekämpfung der Sekten - eine
Überprüfung der Umsetzung oben genannter Forderungen unbedingt notwendig zu sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
..Der Bundesminister für Umwelt. Jugend und Familie wird ersucht. den konkreten Stand der
Umsetzung der Forderungen des gemeinsamen Entschließungsantrages der
Parlamentsfraktionen vom 14. Juli 1994. jedenfalls unter Einbeziehung der nachfolgenden
Punkte vorzulegen:
Konkreter Tätigkeitsbericht des seit mehr als zwei Jahren tagenden interministeriellen
Arbeitskreises,
Bilanz der Aufkärungsaktionen an Schulen.
Anzahl und Tätigkeitsbericht der geförderten Selbsthilfegruppen sowie
Änderungen der strafrechtlichen Bestimmungen."
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die Erste Lesung die Zuweisung an den
Familienausschuß beantragt.