392/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Konzept für den Abbau von Überstunden
Beinahe die Hälfte der Arbeitnehmerlnnen leisten häufig und/oder regelmäßig Überstudnen.
Bei einer Befragung gaben nur 35 % an, keine Überstunden zu leisten. Die Angaben über
die Überstundenleistungen bei den verbleibenden 65 lauteten wie folgt:
Anzahl der Überstunden ca %
1 bis 5 14
5 bis 10 18
11 bis2O 20
mehr als 20 11
Der Rest machte keine Angaben. Insbesondere die oberen Überstundenbereiche sind bei
Männern wesentlich stärker vertreten als bei Frauen
Dieses auch in Österreich enorme Potential an bezahlten Überstunden könnte zumindest
teilweise abgebaut und in neue Arbeitsplätze umgewandelt werden.
Bestehende Zuschläge für Überstunden und auch für Wochenend- und Schichtarbeit sollten
zumindestens zu einem Teil in Freizeitausgleich umgewandelt werden.
Dabei könnte auch mit einer verständnisvollen Haltung der Bevölkerung gerechnet werden.
Laut einer Umfrage sind etwa 60 % der unselbständigen Beschäftigten dafür, daß zumindest
50 % der Überstunden verpflichtend ln Freizeit abgegolten werden müssen.
Auch auf wissenschaftlicher Ebene wird Überstundenabbau zwar nicht als Königsweg, aber
als ein Baustein zu mehr Beschäftigung gesehen. Selbst kritische Expertlnnen führen aus,
daß die Zahl der Arbeitsplätze' welche durch Überstundenabbau geschaffen werden können,
zwar vorab nicht seriös bestimmt werden können, daß das Potentia.1 aber auch bei geringem
Realisierungsgrad ein beachtliches sei. So kommen sie für Deutschland auf 100.000 bis
200.000 neue
Beschäftigungsmöglichkeiten bei einem Realisierungsgrad von nur 20% .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIEßUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen..
Die Bundesregierung wird beauftragt' dem Parlament noch vor der Sommerpause ein
Konzept zuzuleiten, welches einen Abbau der regelmäßig geleisteten Überstunden
gewährleistet und gleichzeitig garantiert, daß die dadurch freiwerdenden Arbeitskapazitäten
zur Schaffung neuer Arbeitsplätze verwendet werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.