401/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abg. Dr. Alois Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Salzl,

betreffend Lücken im Meldewesen bei übertragbaren oder gefährlichen

Krankheiten, insbesonders Creutzfeldt-Jakob-Sydrom

 

Wiederholt befaßten sich mündliche und schriftliche Anfragen freiheitlicher Abgeordneter mit Lücken im Meldewesen bei übertragbaren oder gefährlichen Erkrankungen.

Entgegen der beschwichtigenden Äußerungen der früheren Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz konnte z.B.: aufgezeigt werden, daß viele an Tuberkulose erkrankten Personen jahrelang vom amtlichen Meldewesen nicht erfaßt werden und die Tuberkuloseerkrankung erst anläßlich des Todes des Patienten amtlich festgestellt wird.

Auch andere Meldungen einschlägiger Krankheiten erfolgen lückenhaft, andere wieder - z.B. AIDS-Fälle - werden teilweise doppelt und dreifach erfaßt, wenn sich der Patient an mehrere Beratungsstellen wendet.

Beim Creutzfeld-Jakob-Syndrom sind laut Anfragebeantwortung der früheren Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz nur die Todesfälle an gesicherter spongiformer Enzephalopathie seit April 1996 meldepflichtig.

Sowohl die alte als auch die neuartige Variante von CJK kann aber derzeit noch nur post mortem per Obduktion gesichert festgestellt werden.

In einem konkreten Fall konnte der Erstantragsteller nachweisen, daß ein Obduktion bei einem Verdachtsfall unterblieben ist. Von ähnlichen Fällen wurde ihm berichtet. Die in Österreich tatsächlich auftretenden CJK-Erkrankungen und Todesfälle sind daher weder lückenlos erfaßt noch können sie verläßlich nach alter und neuer Variation unterschieden und abgegrenzt werden.

Da dies nicht nur für die medizinische Forschung von Interesse, sondern auch für die Volksgesundheit von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, treten die unterzeichneten Abgeordneten für eine rasche und deutliche Verbesserung des medizinischen Meldewesens ein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht,

 

* die existierenden Bestimmungen des medizinischen Meldewesens hinsichtlich des tatsächlichen Vollzugs zu überprüfen,

* den Ursachen der lückenhaften Erfassung einerseits, der Mehrfachzählung andererseits von übertragbaren und/oder gefährlichen Erkrankungen nachzugehen,

* diese Ursachen zu beseitigen,

*insbesondere auf Verdacht auf CJK verpflichtende Obduktionen anzuordnen, auch wenn der Patient nicht im Krankenhaus verstorben ist,

* wirksame Verfahren zur lückenlosen Meldung übertragbarer und gefährlichen Erkrankungen im Dienste der Volksgesundheit zu entwickeln,

* dem Nationalrat über den Erfolg ihrer Bemühungen bzw. Die dabei auftretenden Probleme bis 1. Juli 1997 zu berichten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.