424/AE XX.GP
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Erarbeitung von Leitlinien für die Strategische Umweltprüfung von
Politiken, Plänen und Programmen
Im Juli 1996 hat die österreichische Bundesregierung im Ministerrat den Nationalen
Umweltplan als ökologische Leitlinie der Regierungsarbeit beschlossen. Damit
bekräftigte die Bundesregierung, das Regierungsübereinkommen vom 11. März
1996, in dem sie unmißverständlich festhielt: "Die im Nationalen Umweltplan
festgelegten ökologischen Leitlinien sind zu realisieren."
Um dieser politischen Forderung gerecht zu werden und damit den Nationalen
Umweltplan zu einer wirksamen Leitlinie der Politik zu machen, ist es notwendig
politischen Beratern und Entscheidungsträgern, praktikable Handhaben zu bieten um
die "NUP-Verträglichkeit" der von ihnen geplanten Maßnahmen beurteilen zu
können.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, auf dem
Nationalen Umweltplan basierende, handhabbare Leitlinien für die Bewertung der
Umweltverträglichkeit von Plänen, Programmen und rechtssetzenden Maßnahmen
erarbeiten zu lassen. Diese Leitlinien sollen der Bundesregierung und den Organen
anderen Gebietskörperschaften die Möglichkeit eröffnen Planungen und
Maßnahmen am Nationalen Umweltplan zu orientieren und an konkreten
Prüfkriterien zu messen. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Umwelt,
Jugend und Familie ersucht, dem Nationalrat über die Ergebnisse dieser Arbeit bis
Ende des Jahres 1997 zu berichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß beantragt.