424/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Erarbeitung von Leitlinien für die Strategische Umweltprüfung von

Politiken, Plänen und Programmen

Im Juli 1996 hat die österreichische Bundesregierung im Ministerrat den Nationalen

Umweltplan als ökologische Leitlinie der Regierungsarbeit beschlossen. Damit

bekräftigte die Bundesregierung, das Regierungsübereinkommen vom 11. März

1996, in dem sie unmißverständlich festhielt: "Die im Nationalen Umweltplan

festgelegten ökologischen Leitlinien sind zu realisieren."

Um dieser politischen Forderung gerecht zu werden und damit den Nationalen

Umweltplan zu einer wirksamen Leitlinie der Politik zu machen, ist es notwendig

politischen Beratern und Entscheidungsträgern, praktikable Handhaben zu bieten um

die "NUP-Verträglichkeit" der von ihnen geplanten Maßnahmen beurteilen zu

können.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, auf dem

Nationalen Umweltplan basierende, handhabbare Leitlinien für die Bewertung der

Umweltverträglichkeit von Plänen, Programmen und rechtssetzenden Maßnahmen

erarbeiten zu lassen. Diese Leitlinien sollen der Bundesregierung und den Organen

anderen Gebietskörperschaften die Möglichkeit eröffnen Planungen und

Maßnahmen am Nationalen Umweltplan zu orientieren und an konkreten

Prüfkriterien zu messen. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie ersucht, dem Nationalrat über die Ergebnisse dieser Arbeit bis

Ende des Jahres 1997 zu berichten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß beantragt.