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der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Rosenstingl
und Kollegen
betreffend indirekte Förderung von Risikokapital
Derzeit halten die Österreicher bei den Bankinstituten Spareinlagen von ca. 1.850 Mrd. öS,
während sich die Zeichnung von Risikokapital prozentuell dazu in Grenzen hält. Die Zeichnung
von Risikokapital wäre jedoch gerade für die österreichische Wirtschaft wichtig, zumal unsere
Betriebe eine im internationalen Vergleich schwache Eigenkapitalstruktur aufweisen (in der
Industrie nur 26,3 % im Vergleich zur BRD 30, % und USA 37,3 %) und in
Konjunkturflauten gerade wegen des zu geringen Eigenkapitals und der zu hohen
Fremdkapitalquoten krisenanfälliger und weniger wettbewerbsfähig sind.
Die jüngst stattgefundene Pleitewelle müßte daher den Gesetzgeber veranlassen, das
Risikokapital, welches unter anderem durch die begrenzte Abzugsfähigkeit von Genußscheinen
und jungen Aktien gem. § 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 als Sonderausgabe indirekt gefördert
wird, eher auszubauen als zu minimieren. Auch wären seitens der Bundesregierung
Maßnahmen zu setzen, damit die Banken wiederum Genußscheine entsprechend anbieten,
zumal diese gerade der mittelständigen Wirtschaft zugute kommen. Dem entgegen beabsichtigt
jedoch die SPÖ und ÖVP eine weitere Senkung der absetzbaren Sonderausgabenbeträge, die
auch Genußscheine und junge Aktien umfaßt (§ 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988). Mit dieser
Sonderausgabenreduktion wird, zusammen mit der von der SPÖ betriebenen Einschränkung
von Verlustausgleichsmöglichkeiten bei sogenannten Verlustbeteiligungen, ein wichtiger
Bereich der Risikokapitalförderung zum Nachteil der österreichischen Wirtschaft aufgegeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus Gründen der Sicherung des
Wirtschaftsstandortes Österreich und der Sicherung österreichischer Arbeitsplätze folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf
vorzulegen, wonach die bestehenden indirekten Förderungstatbestände für Risikokapital im
Einkommensteuergesetz, insbesondere jene über Genußscheine und junge Aktien attraktiver
normiert sind, damit der österreichischen Wirtschaft mehr Risikokapital zur Verfügung gestellt
werden kann.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.