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der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Rosenstingl

und Kollegen

betreffend indirekte Förderung von Risikokapital

 

 

Derzeit halten die Österreicher bei den Bankinstituten Spareinlagen von ca. 1.850 Mrd. öS,

während sich die Zeichnung von Risikokapital prozentuell dazu in Grenzen hält. Die Zeichnung

von Risikokapital wäre jedoch gerade für die österreichische Wirtschaft wichtig, zumal unsere

Betriebe eine im internationalen Vergleich schwache Eigenkapitalstruktur aufweisen (in der

Industrie nur 26,3 % im Vergleich zur BRD 30,  % und USA 37,3 %) und in

Konjunkturflauten gerade wegen des zu geringen Eigenkapitals und der zu hohen

Fremdkapitalquoten krisenanfälliger und weniger wettbewerbsfähig sind.

 

Die jüngst stattgefundene Pleitewelle müßte daher den Gesetzgeber veranlassen, das

Risikokapital, welches unter anderem durch die begrenzte Abzugsfähigkeit von Genußscheinen

und jungen Aktien gem. § 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 als Sonderausgabe indirekt gefördert

wird, eher auszubauen als zu minimieren. Auch wären seitens der Bundesregierung

Maßnahmen zu setzen, damit die Banken wiederum Genußscheine entsprechend anbieten,

zumal diese gerade der mittelständigen Wirtschaft zugute kommen. Dem entgegen beabsichtigt

jedoch die SPÖ und ÖVP eine weitere Senkung der absetzbaren Sonderausgabenbeträge, die

auch Genußscheine und junge Aktien umfaßt (§ 18 Abs. 3 Z 2 EStG  1988). Mit dieser

Sonderausgabenreduktion wird, zusammen mit der von der SPÖ betriebenen Einschränkung

von Verlustausgleichsmöglichkeiten bei sogenannten Verlustbeteiligungen, ein wichtiger

Bereich der Risikokapitalförderung zum Nachteil der österreichischen Wirtschaft aufgegeben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus Gründen der Sicherung des

Wirtschaftsstandortes Österreich und der Sicherung österreichischer Arbeitsplätze folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf

vorzulegen, wonach die bestehenden indirekten Förderungstatbestände für Risikokapital im

Einkommensteuergesetz, insbesondere jene über Genußscheine und junge Aktien attraktiver

normiert sind, damit der österreichischen Wirtschaft mehr Risikokapital zur Verfügung gestellt

werden kann.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.