451/A XX.GP

 

der Abgeordneten Schaffenrath, Kier, Partnerinnen und Partner

betreffend Aufhebung des Nachtarbeitsverhots für Frauen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen  ist aufgehoben."

Begründung

Das geltende Nachtarbeitsverbot für Frauen widerspricht den EU-Gleichheitsgrundsatz und

muß bis spätestens 2001 durch eine geschlechtsneutrale Regelung ersetzt werden. Ein

generelles Nachtarbeitsverbot wäre ebenso EU-konform wie die Aufhebung des derzeitigen

Nachtarbeitsverbotes für Frauen. Der entsprechende Plan muß der EU spätestens 1997

vorgelegt werden.

Es kann nicht angehen,. immer wieder bei Bedarf Sonderbestimmungen für einzelne Berufe zu

schaffen und nur Einzelteile des Gesetzes zu novellieren, wie zuletzt die Sonderbestimmung

für Bäckerinnen. Vielmehr muß eine europagerechte und geschlechtsneutrale Regelung mit

entsprechenden Schutzbestimmungen für alle ArbeitnehmeInnen erarbeitet werden.

Das bisherige Nachtarbeitsverbot kann ohnehin nur vordergründig als frauenfreundlich

bezeichnet werden. Denn letztendlich hat genau diese Bestimmung Frauen im Erwerbsleben

vielfach behindert und sogar von verschiedenen Positionen und Berufsfeldern ausgeschlossen.

Deshalb sollte die Erkenntnis, daß die starren Arbeitszeitregelungen nicht den heutigen

Erfordernissen nach flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten entsprechen, auch Auswirkungen

auf alle Berufsfelder haben. Denn wie widersinnig das Nachtarbeitsverbot für Frauen ist, zeigt

das Ausmaß an Ausnahmeregelungen. Auch die Zunahme an Beanstandungen durch das

Arbeitsinspektorat weist auf den dringenden Handlungsbedarf hin.

Daß Schutzbestimmungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitnehmerinnen im

Arbeitsrecht ausreichend zu gewährleisten sind, ist aus liberaler eine Selbstverständlichkeit.

Die gesetzlichen Bestimmungen über das Nachtarbeitsverbot haben sich trotz unzähliger

Ausnahmeregelungen für Frauen immer wieder als Bumerang für die Frauen erwiesen. Wir

wollen geschlechtsneutrale Regelungen in allen Bereichen und setzen auf die innerbetriebliche

Mitbestimmung, die den jeweiligen ArbeitnehmerInnen entsprechende Gestaltungsmöglich-

keiten einräumt, anstatt Frauen in ihrem Weiterkommen zu behindern.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.