454/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

betreffend Postenschacher und Freunderlwirtschaft

Der tragische Selbstmord von Kontrollbank-Vorstandsdirektor Mag. Gerhard Praschak hat in

der österreichischen Innenpolitik ein beispielloses Erdbeben ausgelöst und die Österreicher

und Österreicherinnen über alle Maßen aufgebracht. Der Nachlaß Praschaks legte die

Realverfassung Österreichs wieder einmal klar, die von Porporz und Postenschacher

gekennzeichnet ist. Die im internationalen Vergleich einzigartige Aufteilung Österreichs in

einen SPÖ-dominierten und ÖVP-dominierten Bereich ist allen interessierten Beobachtern

der österreichischen politischen Landschaft seit langem wohlbekannt, sie wurde immer wieder

von ihren Nutznießern als gleichsam sakrosankt, gottgewollt und unabänderlich verteidigt,

Die Nachteile dieser Art der Herrschaftsausübung durch SPÖ und ÖVP, die sich

logischenweise mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen jegliche Veränderungen sträuben,

sind durch die jüngsten dramatischen Ereignisse offenkundig geworden: Konservierung längst

überholter Strukturen und damit leichtfertiges Verschenken der Chancen Österreichs und

massiver Anpassungsdruck gegenüber den Bürgern.

Der frühere Verstaatlichten-Manager Klaus Woltron, ein Insider des Systems, bestätigt dies

mit folgenden Worten: "Die Nachricht vom tragischen Tod Praschaks entsetzt, sie macht

nachdenklich und ist Anlaß zu einer Betrachtung des Schicksals eines hohen Funktionärs in einem

nach meiner eigenen Erfahrung zynischen, zutiefst Unehrlichen und Menschenverachtenden System...

Es ist daher unehrlich zu sagen, daß die Politik in diesen Institutionen nichts zu melden hat.

Ein Wimpernzucken eines Parteivorsitzenden, der Wind eines Generalsekretärs genügt, um einen

Funktionär wissen zu lassen, was er zu tun hat. Daher braucht es keine großen Worte.


 

Dann zu sagen, es hätte keinerlei politischer Weisung gegeben, ist planker Hohn. Es stimmt zwar dem Worte nach, aber nicht dem Sinn.

Eine derartige Realitätsverschiebung erinnert an die Orwellsche Sentenz von der zweiten Wahrheit, die

durch stereotype Wiederholung schließlich wieder geglaubt wird.

Die Funktionäre sind durch Gedeih und Verderb von diesen Winken und Wimpernbewegungen, von der

Huld politischer Verantwortungsträger, die sich aber niemals offen deklarieren und über mehrere

Ebenen hinweg indirekt reagieren, abhängig.

Die Absicherung der Proporzherrschaft erfordert natürlich, daß die Handlung der mächtigen entsprechend

Belohnt werden müssen. Damit ist der Weg in die Republik der Sekretäre frei. In einem hemmungslosen

Postenschacher wird der Dienst im Vorzimmer der Macht mit lukrativen Posten in allen Bereichen belohnt,

die im Einfluß der Proporzparteien stehen.

Dabei zählen nicht die Fähigkeit und die Leistung sondern die erwiesenen Dienste. Dies wird noch mit den

infamen Hinweis beteiligt, daß der mächtige eine Trottel sei, der einen Trottel zum Sekretär bestelle.

Damit werden die Fähigkeiten und Leistungen aller anderen potentiellen Bewerber als nebensächlich abgetan.

Die Republik der Sekretäre wird durch diese beispielhafte Aufzählung dokumentiert:

 

Ministersekretäre - was aus ihnen wurde

 

 

Karriereweg

Funktion

Michael Auracher

Sekretär bei Finanzminister Androsch

Vorstand Austria Center Vienna

Herbert Cordt

Sekretär bei Finanzminister Androsch

Vorstandsmitglied Länderbank

Finanzberater

Max Kothbauer

Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky

Vize-Generaldirektor CA

Johannes Kunz

Sekretär bei Bundeskanzler Kreisky

ORF-Informationsintendant

Kulturmanager

Ferdinand Lacina

Kabinettchef bei Bundeskanzler Kreisky

Finanzminister

Giro-Credit-Generaldirektor

Andreas Mailath-

Pokorny

Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky

Kunst-Sektionschef

 


 

 

Karriereweg

Funktion

Josef Mauhart

Sekretär bei Vizekanzler Androsch

Generaldirektor Austria Tabak

ÖFB-Präsident

Heinz Sommerbauer

Sekretär bei Verstaatlichtenminister Streicher

Prokurist bei Austro Control

Alfred Reiter

Kabinettchef bei Bundeskanzler Kreisky

Investkredit-Generaldirektor

Andreas Ruda

Pressesprecher bei Innenminister Blecha

ORF-Generalsekretär

SPÖ-Bundesgeschäftsführer

Rudolf Scholten

Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky

Bundestheater-Generalsekretär

Unterrichtsminister

Kontrollbank-Vorstand

Robert Sedlacek

Pressesprecher bei Finanzminister Lacina

Generaldirektor Bundesverlag

Hannes Sereinig

Kabinettchef bei Bundeskanzler Vranitzky

Vorstandsmitglied Verbundgesellschaft

Josef Sindelka

Sekretär bei Verkehrsminister Lanc

PTA-Vorstandsvorsitzender

Csaba Székely

Pressesprecher bei Streicher und Klima

Vorstand Raab-Ödenburg-Ebenfurt Bahn AG

Franz Vranitzky

Sekretär bei Finanzminister Androsch

Länderbank-Generaldirektor

 

Die Vorstandsfunktion im Bankenbereich sind in der Republik der Sekretär offenbar besonders

begehrt. Sie garantieren Millioneneinkommen, die für den Bürger nahezu unvorstellbar sind.

 

Daß seit dem Verkauf an die Bank Austria der parteipolitische  Einfluß  auf die Banken nicht nur

zurückgedrängt, sondern nun sogar besonders offenkundig geworden ist, ist aus der Besetzung der

Vorstandsposten in der CA, der PSK, der OeNB sowie der OeKB ersichtlich. Anstatt auf ein vor allem

in der Privatwirtschaft übliches Ausschreibungsverfahren zurückzugreifen erfolgte die Besetzung der

Vorstandsposten aus rein politischen Motiven. Dabei wurde ein beispielloses Postenkarusell in Gang

gesetzt, wobei die ungenierte Einflußnahme von Spitzenpolitikern (Bundeskanzler Mag. Klima und

Ex- Bundeskanzler Dr. Vranitzky ) und die Patenrolle des Bank Austria Generaldirektors Gerhard

Randa besonders negativ auffallen. Bestätigt wurde die infame Vorgangsweise durch die mit den

tragischen Selbstmord des OeKB Vorstandes Mag. Praschak im Zusammenhang stehenden Umstände.

In der von Mag. Praschak hinterlassenen Darstellung wird ein derart abstoßendes Sittenbild der

Verfilzung von Spitzenpolitikern und Spitzenmanagern der SPÖ beschrieben, das selbst  wohlmeinende Beobachter des Parteiproporzes erschrecken läßt.

Anstatt den Verkauf der Bundesanteile an der CA zum Anlaß zu nehmen, eine weitgehende Neuorientierung

der Kreditwirtschaft und insbesondere eine Verringerung des Parteipolitischen Einflusses auf strategische und

personelle Entscheidungen der Banken festzulegen, wurde der Einflußbereich von SPÖ und ÖVP auf die

Kreditwirtschaft einzementiert. Die von den Koalitionsparteien vereinbarte Aufteilung der Kreditwirtschaft in einen

SPÖ dominierten (Bank Austria, CA, BAWAG) sowie einen im Einflußbereich der ÖVP stehenden Bereich

(Erste, Raiffeisen) wird auch durch die weiteren Ereignisse, wie z.B. den Verkauf der Giro-Kredit an die Erste

Österreichische Spar-Casse sowie die Diskussion um den Verkauf der PSK bestätigt.

Die durch den Nachlaß von Gerhard Praschak hervorgekommenen Versuche, den Wettbewerb im Bankenbereich

zu beschränken sowie die zu Gunsten der Eigentümerbanken der OeKB unternommenen Anstrengungen,

Gewinner steuerschonend zu verschieben, sind weiter Aspekte der Verfilzung der Funktionäre.

Es ist zu hoffen, daß die nunmehr in Gang gesetzten Verfahren insbesondere die Steuerprüfung durch

die  Finanzverwaltung die Machenschaften aufklären können.

Der tragische Selbstmord von Kontrollbank-Vorstandsdirektor Mag. Gerhard Praschak (SP) erinnerte an den Filz,

der in Österreich zwischen Politik und Wirtschaft herrscht und an dem sich eine kleine Gruppe von roten und

schwarzen Parteigängern auf Kosten des Steuerzahlers bereichert: Der Bund bevollmächtigt die im Eigen-

tum der großen heimischen Geldinstitute stehende OeKB namens der Republik Österreich Haftungen für

Exportforderungen zu übernehmen  (Garantievolumen: ca. 330 Mrd. Schilling). Pro Jahr profitieren ca.

1.800 Exporteure mit nicht einmal 10 % des heimischen Exportvolumens von diesem Garantiesystem.

Weiters verdienen insbesondere die staatsnahen Banken an der staatsgarantieren Exportförderung:

Einmal durch die Erlöse der  OeKB vor allem aus den Haftungsprovisionen (Betriebsergebnis 1996:

623 Mio. Schilling/Jahr).

Auf der anderen Seite gehen Forderungsausfälle zu Lasten den Budgets. Denn wenn ein

Schuldner als Zahler ausfällt, dann muß der Bund als Zahler einspringen, womit sich dann

Österreich seine Exporte de facto selber gezahlt hat. Finanzexperten sind der Auffassung, daß

bereits jetzt mindestens 100 Mrd. Schilling uneinbringlich sind, die in naher Zukunft das

Bundesbudget belasten werden. Daß der Steuerzahler zahlt und die staatsnahen Banken und Unternehmen kassieren, gehört wegen der Gunsten des Kreditapparates gelösten Interessenskollisionen zwischen Bund und banken genauso zum System wie das Amen zum Gebet. So lange die Kommerzbanken im Wege der Ausübung ihrer Herrschaftsrechte die Organe der OeNB besetzen, können sie sich ihnen genehmer Handlanger bedienen, die das Risiko der Banken auf den Bund und damit auf den Steuerzahler überwälzen.

 

Organisatorische und personelle Verflechtungen, die zu Lasten des Steuerzahlers gehen,

betreffen auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB). Die österreichische Notenbank ist zwar statutarisch unabhängig; wie nachfolgende Beispiele belegen, fehlt der OeNB aber die parteipolitische und personelle Unabhängigkeit der Entscheidungsträger (Mitglieder von Generalrat und Direktorium) von den Regierungsparteien, der Geldwirtschaft und den Interessenvertretungen:

 

I.      Die Kontrollore kontrollieren sich selbst

 

Bank Austria Generaldirektor Dkfm. Gerhard Randa (SP) begründete kürzlich den Kauf der im Eigentum der SPÖ stehenden OeNB Aktien mit dem Nominierungsrecht für einen Sitz im 14-köpfigen Generalrat und der Einwirkungsmöglichkeit auf die Geld- und Währungspolitik. Dieses Ansinnen ist aus der Sicht eines Kommerzbankers zwar nachvollziehbar, es aber mit der Unabhängigkeit einer Notenbank unvereinbar, wie folgende Beispiele zeigen:

Dem Generalrat der OeNB obliegt die oberste Leitung und Überwachung der gesamten Geschäftsführung und der Verwaltung des gesamten Vermögens der OeNB (§ 20 NBG). Dazu zählen neben bankaufsichtrechtlichen Aufgaben (§§ 74f, 79-81 BWG) neuerdings auch die laufende Überprüfung der Marktrisken (§ 22 ff BWG) der Geldinstitute:


 

* Die Begutachtung der von den Kreditinstituten nach einem bankinternen Modell selbstberechneten Eigenmittelerfordernisse für ihre Marktrisken ( § 26b BWG), wobei dieses

Modell von der OeNB begutachtet und vom BMfF bewilligt werden muß.

* Die OeNB ist die zentrale Meldestelle für Großkredite (§ 75 BWG),

* bekommt von den Kreditinstituten monatlich Meldungen über den Geschäftsgang

("Monatsausweise") und

* kann vom BMfF mit der Prüfung von Kreditinstituten betraut werden (§ 70 Abs. 1 Z 3).

Es versteht sich von selbst, daß in einer Demokratie eine derartige Konstellation, wo sich der

Kontrollor selbst kontrolliert, unvereinbar ist.

Zusammenfassen ist daher festzuhalten: Wer im Zentrum der Macht sitzt, der erhält

nicht nur Informationen über Geschäftsdaten der Konkurrenz, sondern ist auch in die

Risikobeurteilung Bankenprüfung eingebunden. Wie die Vorkommnisse in der OeKB vor

Augen führen wird es niemand wagen, den Intentionen jener Kommerzbanken

zuwiderzuhandeln, die im Generalrat der OeNB sitzen:

* Präsident des Aufsichtsrates der Bank Austria Dr. Siegfried Sellitsch (SP)

* Präsident des Aufsichtsrates der GiroCredit AG & BA Konsulent Rene Alfons Haiden (SP)

* Präsident des Aufsichtsrates der "Ersten" Herbert Schimetschek

*Vorstandsvorsitzender RZB Dr. Walter Rothensteiner (VP)

* Präsident des Verwaltungsrates der PSK Univ. Prof. DDr. Helmut Frisch (SP)

* Vorstandsvorsitzender der BAWAG i. P. KR Walter Flöttl (SP)

 

II. Wettbewerbsverzerrung

Anders verhält es sich mit jenen Banken, die nicht zum "Kartell der Großen". Unabhängig

davon, wie man zu den einzelnen Banken steht, ist das Verhalten der OeNB im Zusammenhang

mit der Rieger Bank AG skandalös: Diese Privatbank hat zwar vom BMfF mit Bescheid vom

2.12. 1982 eine Konszession zum Devisen- und Wechselstubengeschäft

erhalten, sie warte aber noch immer auf eine Devisenhandelsermächtigung, die ihr die OeNB rechtswidrig seit mehr als zehn Jahren nicht erteilt.

Die Rieger Bank brachte am 15.6.1990 eine Amtshaftungklage ein, nachdem der VwGH

bereits rechtskräftig erkannt hatte, daß die OeNB der Rieger Bank rechtswidrig die

Devisenhandelsermächtigung verwehrt. Mit weiteren sieben Amtshaftungsprozessen

fordert die Rieger Bank von der Republik Österreich den seit 1.1.1988 entgangenen

Gewinn als Schaden, den sie auf Grund eines Privatgutachtens zunächst mit dem Betrag von

rund 450 Mio. Schilling beziffert. Dazu kommen noch an Kosten für das Verfahren und für die

rechtsfreundliche Vertretung von derzeit ca. 20 Mio. Schilling.

In diesem Zusammenhang ist zu Bemerken, daß nach einhelliger Lehre und Rechts-

sprechung das Amtshaftungsgericht an die Festlegung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides durch

den VwGH (bzw. VfGH)  gebunden ist. Es darf daher nicht überraschen, daß alle drei Instanzen -

das Erstgericht am 11.1. 1994, das Berufungsgericht am 21.11. 1994 und das Höchstgericht am

17.10. 1995 - übereinstimmend feststellten, daß der Rieger Bank durch den schuldhaft rechtswidrig

zustandegekommenen Bescheid der OeNB die Möglichkeit entzogen wurde, aus den Devisenhandel

Gewinne zu erzielen. Begründet wurde dieses Urteil damit, daß das festgestellte Gesamtverhalten der

Organe  der OeNB als nicht mehr vertretbar beurteilt werden kann.

Nach beinahe siebenjähriger Prozessdauer steht die Causa im entscheidungswesentlichen Punkt

allerdings erst am Beginn. Die Gerichte müssen nämlich im fortzusetzenden  verfahren

die Höhe des Verdienstentganges ermitteln.

Wie die Leitung der OeNB vorgeht, zeigt das nunmehr mehr als ein Jahrzehnt dauernde Bemühen,

alles daran zu setzen, um der Rieger Bank daß Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbestätigkeit zu

verwehren. Sie läßt keine Gelegenheit aus, um die Vertrauenswürdigkeit der Rieger Bank AG in

Zweifel zu ziehen:

* Direktor Dr. Lachs interveniert bei der City Bank: Die OeNB hat zunächst am 9.6.1987 die

Anträge der Rieger Bank AG um Erteilung einer Devisenhandelsermächtigung auch

 


 

deshalb abgewiesen, weil die Antragsstellerin vertrauensunwürdig sei. Sie habe nämlich zugesagt,

einen Devisenhändler anzustellen, dieser sei aber im Augenblick nicht verfügbar.

Wie nachträglich hervorkam, hat Direktor Dr. Lachs am 10.6.1987 bei der Cita Bank interveniert

damit diese das Dienstverhältnis mit dem Betreffenden Herrn nicht vorzeitig löst.

* Behinderung an der Erfüllung der erforderlichen Kapitalausstattung : Die Rieger Bank

hat sich im Sommer 1990 an verschiedene Banken gewandt, um einen Kredit in der Höhe

von 25 Mio. Schilling zum Zwecke der Kapitalerhöhung zu erhalten. Als besondere

Gegenleistung bot die Rieger Bank dafür die Option an einer Beteiligung an. Die Länderbank

gewährte zunächst mit Schreiben vom 2.8.1990 diesen Kredit. Nach Rücksprache mit dem

Finanzministerium hat die Länderbank gemäß Schreiben vom 13.91990 widerrufen.

* Generalrat erhöht rückwirkend die Pension des pensionierten Leiters der Prüfungsstelle:

Der Amtshaftungsprozess der Rieger Bank gegen die Republik Österreich trat am Anfang

1992 in eine heiße Phase. Eine der Personen, die die Interne in diesem Fall sehr gut kannte,

war der bereits pensionierte Leiter der Prüfungsstelle für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland,

Dir.Stv. Hans Lehrbauer (VP). Unter dem Vorsitz unter der ehemaligen Präsidentin der OeNB,

Dr. Maria Schaumayer (VP), hat der Generalrat der OeNB am 30.1.1992 rückwirkend per 1.1. 1989

die Pensionierung des Nicht-Juristen (dzt.: ca. 2,8 Mio./Jahr) nicht nur um jährlich um ca.

150.000,-- Schilling (valorisierbar!) völlig unmotiviert erhöht, sondern ihm auch die Differenz seit

seinem Pensionsantritt umgehend ausbezahlt.

* Abschlagszahlung für die Räumung einer in der Innenstadt gelegenen Sozialwohnung:

Der Mitarbeiter Christian K. (SP) war als Mitarbeiter der Prüfungsstelle für den Zahlungsverkehr

mit dem Auslande intimer Kenner der Causa "Rieger". Er bewohnte mit seiner zeitweilig bei

Dir. Dr. Lachs tätigen Gattin Regina K. (SP) eine in 1010 Wien H.gasse 7/3 gelegenen, ca. 100m² große

OeNB -Sozialwohnung, für die sie einen Mietzins von ca. 2.000,-- zahlten. Vor einiger Zeit hatten die

OeNB im Wege Ihrer Tochtergesellschaft IG Immobilien GmbH. dem Ehepaar K. angeboten,

für eine Abstandszahlung von ca. 2 Mio. Schilling den Mietvertrag zu lösen. Die OeNB Bediensteten

nahmen dieses Angebot an und kauften sich mit dem Geld

Eigentumswohnung am Alsergrund. Mittlerweile erhielt Herr K. vom Direktorium für den Betrieb

eines Würstelstandes eine Nebenbeschäftigungsbewilligung.

* Der fehlende Postsack: Am 27.2.1995 - der Amtshaftungsprozess befindet sich im

Revisionsstadium - bringt die OeNB eine Strafanzeige gegen die Rieger Bank bei der

Staatsanwaltschaft Wien ein. Darin behauptet die OeNB, die Rieger Bank hätte Beweismittel gefälscht,

weil sie niemals die Übernahme von 16 Postsäcken bestätigt hätte, sondern immer nur 15 erhalten habe.

Die Ermittlungen des Sicherheitsbüro der BP Wien ergaben, daß die Behauptungen der OeNB in einigen

wesentlichen Punkten nicht mit den Tatsachen übereinstimmen. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte

das Strafverfahren am 3.12.1996 ein.

* Auskundschaftung von Geschäfts- und  Betreibsgeheimnissen: Die OeNB trat im

Sommer 1006 an den ehemaligen LASK Trainer Günther Kronsteiner heran,

um Informationen über Malversationen des Herrn Rieger auszukundschaften, damit dessen

Verläßlichkeit in Frage gestellt wird. Konkret wollte die OeNB an Buchhaltungsunterlagen

der Rieger Bank herankommen, um überprüfen zu können, ob daraus allfällige

unerlaubte Auslandstransaktionen ableitbar seien. Die Dienste wollte sie über den

Anwalt der OeNB bezahlen. Der OeNB ging es in diesem Zusammenhang einerseits

darum, aus dem Amtshaftungsprozess unbeschädigt auszusteigen und andererseits

war es das Bestreben  der OeNB, die Tätigkeit der Herrn Rieger  als Banker zu unterbinden.

 

III. Die Gigantomanie kennt keine Grenzen: Die OeNB baut um 3 Mrd. Schilling Bankgebäude

 

Just zu dem Zeitpunkt, zu dem bekannt wurde, daß sich die Ausgaben der OeNB aufgrund

der Europäischen Währungsunion drastisch reduzieren werden, hat sich die Notenbankleitung

entschlossen, ein neues Bankgebäude zu errichten. Als Standort wurde ein mitten in einem

Wohngebiet liegendes 10.000m² großes Grundstück gewählt, das der Stadt Wien um 178. Mio.

Schilling abgekauft wurde. In diesem Gebäude(Nutzfläche: ca. 18.000 m² ober der Erde), daß

mit einem ca. 15 m langen  Tunnel (Kosten: ca. 60 Mio. Schilling) mit der OeNB - Hauptanstalt

am Otto-Wagner-Platz verbunden wurde, wird auch die Banknotendruckerei untergebracht werden.

Wegen des Antransportes des Banknotenpapiers mit großen Lastwagen

und des Abtransportes des gedruckten Papiergeldes mit denselben ist mit einer starken

Verkehrsbelastung im Stadtkern zu rechnen.

Während in einer Vielzahl von Staaten der Banknotendruck von Unternehmern durchgeführt

wird, nimmt die OeNB nicht nur diese notenbankfremde Aufgabe wahr, sondern sie unterhält

auch eine Kommerzdruckerei mit ca. 30 Mitarbeitern. Da die Banknotenproduktion in

Österreich wegen des überzogenen Gehaltsniveaus und des kostenintensiven

Einschichtbetriebes zu den teuersten der Welt zählt, ist es nach wie vor fraglich, ob Österreich

jemals einen Teil des Euros drucken wird.

 

In der Banknotendruckerei gibt es eine Abteilung "Allgemeine Dienstleistungen", in der

hauptsächlich Reinigungskräfte beschäftigt werden, die nach anrechenbaren zehn Dienstjahren

brutto ca. 30.000 Schilling (15x) verdienen. Leiter dieser Abteilung ist der 48-jährige

Reinhard T (SP) mit einem Monatsbezug von ca. 55.000 Schilling. Herr T., dessen Gattin

ebenfalls in der Banknotendruckerei der OeNB beschäftigt ist, lebt in einer OeNB-

Dienstwohnung (1180 Wien, S.gasse 75/6/39), für die er 20 Schilling Miete/m² zahlt.

 

Pikanterie am Rande: Die OeNB hat bereits 1979 nach dem Brand des OeNB-Gebäudes am

Otto-Wagner-Platz überlegt, ein neues Druckereigebäude auf dem ca. 50.000 m² großen

betriebseigenen Gelände in Langenzersdorf (nahegelegener Bahnanschluß) zu errichten, diesen

Gedanken aber nicht weiter verfolgt (derzeit wird dort Rugby gespielt). Gegen den

Betriebsstandort im "schwarzen" Niederösterreich wurde immer der Entfall der

Kommunalabgaben für das "rote" Wien ins Treffen geführt. Außerdem wurde nie eine

Auslagerung des Banknotendrucks zur Österreichischen Staatsdruckerei in Erwägung

gezogen, die vor einigen Jahren im burgenländischen Müllendorf auf einem 15.000 m² großen

Grundstück ein Druckzentrum errichtet hat, das demnächst erweitert wird.

 

Wenn ein Monopolist ein Bauwerk errichtet und dafür drei Mrd. Schilling an Kosten einplant,

dann ist die Begehrlichkeit naturgemäß groß, an diesem Auftragsvolumen mitzunaschen. Der

größte Teil des Kuchens kommt der zum Bank Austria Konzern zählenden Porr AG (Gen.

Dir. Pöchhacker, SP) zu Gute. Hiebei fällt nicht mehr ins Gewicht, daß z.B. trotz des

Vorhandenseins eines äußerst renommierten planenden Architekten zusätzlich ein Berater für

Architektur, Gestaltung und Öffentlichkeitsarbeit beigezogen wird, dessen Honorar 10 Mio.

Schilling beträgt .

Wie die OeNB Aufträge vergibt, zeigt sich auch am Beispiel der Übersiedlung: Die Firma

Swoboda, die den Zuschlag für die Übersiedlung der Nö. Landesregierung (ca. 3.000) Beamte)

von Wien nach St. Pölten zum Preis von ca. 7 Mio. Schilling erhielt, ist an die OeNB

herangetreten um sich an der Ausschreibung der Übersiedlung von OeNB-Abteilungen (ca.

300 Mitarbeiter) vom Altbau in den ca. 150m entfernten Neubau zu beteiligen. Die OeNB

hatte an der Dienstleistung dieses Spezialisten kein Interesse, sondern vergab den Auftrag an

die Firma Schenker zum Preis von brutto 25,8 Mio. Schilling. Die Firma Swoboda, die diesen

Preis weitaus überhöht empfindet, hat bereits die Bundesvergabekommission und das

Bundesvergabeamt eingeschaltet und von beiden die Bestätigung erhalten, daß die OeNB die

Vergaberichtlinien nicht eingehalten hat. Die OeNB hat sich aber dadurch nicht beirren lassen

und trotzdem den Auftrag freihändig an die Firma Schenker vergeben.

 

 

IV. "Schweigegeld" für OeNB-Mitarbeiter

Die OeNB hat gemäß § 69 Abs. 2 NBG im wesentlichchen aus den Veranlagungserträgnissen

der Devisenreserven Österreichs einen Betrag vom 24,8 Mrd. Schilling zur Sicherstellung

der Pensionsansprüche ihrer ca 2.200 Dienstnehmer und Pensionisten angesammelt. Dieser

Betrag setzt sich aus 23,5 Mrd. Schilling an originärer Pensionsreserve und 1,3 Mrd. Schilling

an sekundärer Pensionsreserve zusammen. Dieser zweite Teil wurde aufgrund eines

Gutachtens des früheren OeNB-Rechnungsprüfers und Bundesminister für Finanzen, Dr.

Andreas Staribacher (SP) gebildet, wonach die OeNB Veranlagungserträgnisse der

Pensionsreserve im Sinne des § 69 Abs. 1 Z 2 NBG selbst dann einbehalten darf und nicht

gewinnerhöhend zu verrechnen braucht, wenn das Deckungserfordernis bereits erreicht ist.

Ausdrücklich festzuhalten ist, daß die Pensionsreserve lediglich die Verpflichtungen an das

Personal und die Pensionisten für den Fall abdeckt, wenn die OeNB durch Bundesgesetz

aufgelöst und auf einen anderen Rechtskörper übergeht. Seit Bestehen der OeNB werden die

Pensionen aus dem jährlichen (Monopol-) Ertrag finanziert.

Wer die Praktiken der OeNB kennt, der wird sich nicht wundern, daß sich ihren Angestellten

einen "goldenen Käfig" bietet, aus dem sie ohne Status und Einkommensverlust nicht

ausbrechen können.

 

Tabelle 3

 

1994

1995

1996

Personalstand (ohne Karenz)

1.159

1.147

1.128

Personalaufwand für aktive Dienstnehmer

1,206 Mrd. ÖS

1.236 Mrd. ÖS

1.254 Mio. ÖS

Personalaufwand pro aktiven Dienstnehmer

1.040.522 ÖS

1.077.594 ÖS

1.111.702 ÖS

Rückstellung für Jubiläumsgelder

115 Mio. ÖS

140 Mio. ÖS

158 Mio. ÖS

Rückstellung für Abfertigungen (90% des Anspruches)

824 Mio. ÖS

834 Mio. ÖS

834 Mio. ÖS

Abfertigungsansprüche je Dienstnehmer

788 615 ÖS

807.900 ÖS

821.513 ÖS

Pensionsreserve

22,7 Mrd. ÖS

23,5 Mrd. ÖS

23,5 Mrd. ÖS

Pensionen

834 Mio. ÖS

873 Mio. ÖS

904 Mio. ÖS

Bezüge von sechs Direktoren

30,5 Mio. ÖS

31,5 Mio. ÖS

33,1 Mio. ÖS

Bezüge für pens. Direktoren bzw. deren Witwen

36,7 Mio. ÖS

38,1 Mio. ÖS

36,5 Mio. ÖS

 

 

Wer Zugang zu brisanten Informationen der OeNB hat und durch deren Verbreitung dem

herrschenden Regime unbequem werden könnte, der wird - ausgestattet mit einer Abfertigung

im Ausmaß von 17,5 Gehältern und einer exorbitant hohen Pension - auf Kosten des

Steuerzahlers "krankheithalber" noch früher hinauskomplementiert. Als Beispiele für

prominente "Frühpensionisten" sind zu nennen:

* Mag. Wilhelm K. (VP) nach ca. einjährigem Krankenstand mit 49 Jahren (derzeit

Geschäftsmann in Südafrika)

* Maria Z. (VP), frühere Vertraute des Bereichsdirektors Ferdinand K. (SP) nach einjährigem

Krankenstand mit 51 Jahren

* Gertraude Z. (VP), frühere Sekretärin von Dir. Dr. Zdrahal (VP) nach ca. einjährigem

Krankenstand mit 52 Jahren.

 

Was unterscheidet die OeNB- Pensionisten von ASVG-Pensionisten?

 

 


 

 

OeNB

OeNB

ASVG

Pensionsantritt des Dienstnehmers

2 % des Bezuges seit 1.5.1993 freiwillig

bis 40.,-- ÖS 10 ¼ % des Bezuges über 40.800,-- ÖS: 2%

bis 40.800,-- ÖS 10 ¼ des Bezuges

Einkauf von Schul- und Studienzeiten

keiner

keiner

Schulzeiten: 3,100,80 ÖS pro Monat

Studienzeiten:6.201,60 ÖS pro Monat

Abfertigung

17,5 Monatsbezüge

17,5 Monatsbezüge

1 Jahresbezug nach 25 Dienstjahren

Bemessungsgrundlage

letzter Monatsschemabezug

+ zuletzt zugestandene Zulagen

+ durchschn. Überstunden der letzten 10 Jahre

letzter Monatsbezug + zuletzt zugestandene Zulagen

+ durchschn. Überstunden der letzten 10 Jahre

die besten 180 Versicherungsmonate

Pensionshöhe in % der BMG

85 % bei einem Lebenshalter von 55 Jahren und 35 anrechenbaren Dienstjahren

80 % bei einem Dienstalter von 58 Jahren und 40 anrechenbaren Dienstjahren

55- jähriger 35 Dienstjahren:

64 ½ %

58-jähriger mit 40 Dienstjahren

72 %

65- jähriger mit 45 Dienstjahren

79 ½ %

 


 

Der kleine Unterschied" stellt sich in der Praxis wie folgt dar:

 

OeNB-Pensionist

frühere Funktionen

Jahrespension ca.

Walter V. (VP)

Vorsitzender des Betriebsrates

2,4 Mio. ÖS

Dkfm. Elisabeth K. (SP)

Sekretärin von Dr. Kienzl

2,3 Mio. ÖS

Wolfgang K. (VP)

Abteilungsleiter der Banknoten- und Münzenkasse (= Lagerleiter für Werte)

2,2 Mio. ÖS

Erwin K. (SP)

Kommerzieller Leiter der Druckerei für Wertpapiere (Obmann der SPÖ in der OeNB)

2,1 Mio. ÖS

Dkfm. Helmut E. (VP)

Leiter der Bewachung (Vorsitzender des Betriebsrates)

2,0 Mio. ÖS

Ing. Helmut S. (SP)

Stv. Leiter der Administrativen Abteilung

2,0 Mio. ÖS

Helmut R. (VP)

Leiter der Administrativen Abteilung

2,0 Mio. ÖS

Kurt B. (SP)

Leiter der Inlandsbuchhaltung

1,9 Mio. ÖS

Dr. Otto W. (VP)

Leiter des Münzmuseums

1,9 Mio. ÖS

Ernst J. (SP)

Leiter der Poststelle, Aktenzentrale & Dokumentation

1,7 Mio. ÖS

Gernot B. (VP)

Leiter der Administrativen Abteilung

1,8 Mio. ÖS

Rudolf F. (

Stv. Leiter der Poststelle, Aktenzentrale & Dokumentation

1,7 Mio. ÖS

Maria P.

(Witwe des Helmut P., VP)

Abteilungsleiter der Banknoten- Münzkasse (=Lagerleiter für Werte); (Obmann des ÖAAB in der OeNB)

1,4 Mio. ÖS

Friedrich K. (SP)

Vorsitzender des Zetralbetriebsrates

1,2 Mio. ÖS

Johann S.

Personalaus- & - weiterbildung

1,2 Mio. ÖS

Eduard W.

Einkäufer

1,2 Mio. ÖS

Johann S. (VP)

Aktenumlaufevidenz

1,2 Mio. ÖS

Gerhard V. (VP)

Verpflegsstelle

1,1 Mio. ÖS

Martha P. (VP)

Sekretärin von Dr. Schaumayr

1,0 Mio. ÖS

Olaf M. (SP)

Personalverwaltung in der Druckerei für Wertpapiere

1,0 Mio. ÖS

Kurt S. (VP)

Auslandszahlungsverkehr

1,0 Mio. ÖS

Felix H. (SP)

Revisionsbeamter

1,0 Mio. ÖS

Dkfm. Anneliese S. (VP)

Bibliotheksbedienstete

1,0 Mio. ÖS

Günther B. (VP)

Einkäufer

1,0 Mio. ÖS

 

 

V.  Die "Performance" der OeNB

Die exorbitant hohen Personalaufwendungen der OeNB werden hauptsächlich mit dem hohen

Ertrag dieser Anstalt begründet. Der Ertrag der OeNB resultiert hauptsächlich aus der

Veranlagung der Devisenreserven, deren Volumen sich in den letzten Jahren stark erhöht hat.

Ein wesentlicher Grund dafür ist die Verschuldung der öffentlichen Hand und der Banken in

Fremdwährungen. Weil Geld nach Österreich fließt, erhöht diese Verschuldung die

Devisenreserven. Absurderweise ist die OeNB darauf besonders stolz: sie übersieht nämlich


 

dabei völlig, daß die Leistungsbilanz seit drei Jahren völlig aus dem Lot geraten ist. Nicht

unerwähnt soll bleiben, daß der Bund sich in nicht unbeträchtlichem Ausmaß in Währungen

verschuldet, die niedrig verzinst sind, dafür aber ein Aufwertungsrisiko beinhalten, das zu

einem späteren Zeitpunkt schlagend wird. Deshalb sind die Zinsen der Fremdwährungsschuld

prozentuell niedriger als die Veranlagung der OeNB:

 

 

Leistungsbilanzdefizit

Fremdwährungsschuld des Bundes

Devisenreserven

1994

21

260

12,1

184

8,9

1995

47

296

14,8

190

12,3

1996

43

296

14,1

211

11,3

 

VI. Die Vermögensumschichtungen der SPÖ auf Kosten des Steuerzahlers

Bund und Gemeinde Wien haben sich verpflichtet, ihre Anteile an der Bank Austria zu

verkaufen. Nunmehr wurden bereits Stimmen laut, daß gegen einen Verkauf im heurigen Jahr

aus ökonomischer Sicht bedenken bestehen und der Termin daher nicht halten wird. Der

Grund dafür liegt in der Tatsache begründet, daß der Börsenkurs der Bank Austria Stämme

doppelt so hoch wie jener der Vorzüge ist, ein kommerziell denkender Investor wird

insbesondere dann keinen derart hohen Aufpreis für das Stimmrecht akzeptieren, wenn er nicht

einmal die Stimmrechtsmehrheit erwerben kann. Der Grund für diese astronomische

Bewertung ist darin zu suchen, daß die Bank Austria Stämme nur in geringen Volumina

gehandelt werden und die Bank Austria den Kurs künstlich hoch hält. Würde der Preis

marktgerecht sein, müßten die Eigentümer - allen voran die Gemeinde Wien und der Bund -

hohe Verluste ausweisen.

Ähnliches gilt für die OeNB: Im Zuge der 1955 erfolgten Neuordnung der Rechtsverhältnisse

der OeNB hat die damalige Bundesregierung ausschließlich SPÖ und ÖVP nahestehenden

Organisationen gestattet, Aktien der OeNB zum Nominalwert zu erwerben (§ 9 Abs. 3 NBG).

Zu diesen Organisationen zählten z.B. die Allgemeine Österreichische

Konsumgenossenschaft und der Sozialistische Verlag. Beide juristische Personen wurden

jeweils 1/12 (Nominale 12.500 Stück Namensaktion) des 150 Mio. umfassenden Grundkapitals

der OeNB zum Preis von 12,5 Mio. Schilling übertragen.

 

Die derzeitigen Proporz-Profiteure

Anteil (in %)

Grundkapital (in Mio. ÖS)

Republik Österreich

50,00

75,00

Raiffeisen Zentral Bank

8,67

13,00

Gewerkschaftsbund

8,33

12,50

PSK(Konsum-Anteile)

8,33

12,50

Bundeskammer

8,33

12,50

Bank Austria Tochter

4,26

6,40

BAWAG

3,61

5,40

Bundesländer-Versicherung

2,67

4,00

Industriellenvereinigung

2,00

3,00

Grazer Wechselseitige Versicherung

0,67

1,00

Pensionsfonds der Nö Landwirtschaftskammer

0,67

1,00

1. Nö Brandschadenversicherung

0,53

0,80

Wr. Städtische

0,46

0,70

Raiffeisen Landesbank NÖ

0,40

0,60

Kathrein Bank

0,33

0,50

OÖ Wechselseitige Versicherung

0,33

0,50

Bank für Wirtschaft und freie Berufe

0,13

0,20

Raiffeisen Verband Slbg.

0,06

0,10

Raiffeisen Zentralkasse Stmk.

0,06

0,10

Raiffeisen Zentralkasse Tirol

0,06

0,10

Raiffeisenverband Vlbg.

0,06

0,10

Gesamtsumme:

100,00

150 Mio. ÖS

 

 

Im Zuge der Insolvenz des Konsums hat dessen Anteile im März 1995 die im mittelbaren

Bundeseigentum befindliche P.S.K. Beteiligungsverwaltungs AG um 200 Mio. ÖS (=16-

facher Nominalwert) in einer gegen alle kaufmännischen Grundsätze sprechenden

Tauschaktionen erworben und dadurch die Konkursmasse auf Kosten des Steuerzahlers

entsprechend aufgefettet, Verantwortlich für diesen Deal war u.a. Dr. Erich Hampel (SP), der

mittlerweile zum Vorstandsvorsitzenden der Creditanstalt ermannt wurde. Als Vertreter in den

Generalrat wurde der Präsident des Aufsichtsrates der Bank Austria und Generaldirektor

der Wiener Städtischen Versicherung, Dr. Siegfried Sellitsch (SP) entsandt.

Wie aus einem von Herrn Albrecht Konecny verfaßten Schreiben zu entnehmen ist, hielt der

Sozialistische Verlag die Anteile als Treuhänder für die SPÖ. In der Zwischenzeit hat er diese

Beteiligung an folgenden Unternehmen veräußert:

Nominale

Käufer

Preis

6,4 Mio. Schilling

Bank Austria Tochter

ca. 100 Mio. Schilling

5,4 Mio. Schilling

BAWAG

nicht bekannt

0,7 Mio. Schilling

Wr. Städtische Versicherung

nicht bekannt

 

Diese Aktionärsgruppe ist im Generalrat der OeNB durch den mittlerweile pensionierten

Generaldirektor der BAWAG, Walter Flöttl vertreten. Wenn man den von einer Bank-

Austria Tochter gezahlten Preis als Basis nimmt, dann hat die SPÖ für das Kapital von 12,5

Mio. Schilling - abgesehen von einer 6% (bis 1980) bzw. 10%-igen Verzinsung (ab 1981)

knapp 200 Mio. Schilling von ihr nahestehenden Unternehmen erhalten. Es ist evident, daß

hier Parteienfinanzierung vorliegt.

Warum die Käufer bereit waren, einen weit über der Hälfte des wahren Wertes liegenden Preis

zu bezahlen (§ 934 ABGB), wird dann immer unverständlicher, wenn man die mit dieser

"Beteiligung" verbundenen Rechte betrachtet:

1. Nominierungsrecht für einen Sitz im 14-köpfigen Generlrat (§ 18 Abs. 1 NBC):

Dieses Vorschlagsrecht bleibt auch beim Eigentümerwechsel an der Aktie haften. Deshalb

muß diese Gruppe immer gemeinsam agieren.

2. Marktgerechte Verzinsung des eingesetzten Kapitals (§ 69 Abs. 3 NBG): In der Zeit der

SP-Alleinregierung wurde per 1.3.1981 die der KESt unterliegende Maximaldividende von

6 % auf 10 % erhöht. Dadurch wollte der Gesetzgeber den Aktionären bei guter Ertragslage

eine marktgerechte Verzinsung ihres Kapitals bieten (vgl. Erl. der RV vom 31.10.1980, 474

der Beilagen). "Durch die Begrenzung der Gewinnanteile der Aktionäre wollte der

Gesetzgeber verhindern, daß die Aktionäre über die angemessene Verzinsung hinaus an den

Erträgnissen der bereits vor der Zeichnung des Aktienkapitals vorhandenen Substanz

(Reserven) teilhaben" (Schwarzer/Csoklich/List: Währungs- und Devisenrecht, 235). Es

besteht damit kein wie immer gearteter Zusammenhang zwischen den Erträgen der OeNB

und dem Wert der Aktien.

3. Bei Auflösung der OeNB erhalten die Aktionäre das eingezahlte Grundkapital zurück

(§ 78 Abs. 2 NBC): Dieser Rechtssatz gründet sich darauf, daß die Zeichner der OeNB-

Aktien lediglich im Zuge der Neuordnung des bestehenden Notenbankinstitutes zu dessen

bereits vorhandenen, weit größeren Vermögenswerten einen verhältnismäßig geringen

Betrag einbrachten (vgl. Schwarzer/Csoklich/List: Währungs- und Devisenrecht, 234f ).

Faßt man diese Rechte zusammen und sieht man von den Rechten der Aktionäre in der

Generalversammlung ab (§§ 10-19 NBG), dann stellt sich heraus, daß es sich bei den OeNB-

Aktien, die privilegierten Privaten gehören, de facto um eine ewige, marktgerecht

verzinste Bundesanleihe der Republik Österreich handelt, die im Falle der

bundesgesetzlichen Auflösung der OeNB zum Nominale getilgt wird.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, daß bezüglich der OeNB dringender Handlungsbedarf

besteht.

Dabei sind folgende Bereiche zu bereinigen:

* Die derzeitige Eigentümerstruktur in Verbindung mit der personellen Besetzung der

Leitungsorgane garantiert, daß die OeNB nicht nur weiterhin Spielball parteipolitischer

Interessen, sondern gleichzeitig auch den Einflußbereichen der großen Finanzinstitute

Österreichs ausgeliefert bleibt. Aufgrund dieser personellen und parteipolitischen

Abhängigkeit der OeNB von Regierungsparteien, Geldwirtschaft und

Interessenvertretungen sowie infolge ihrer Verstrickung in die Verfilzung zwischen Politik

und Wirtschaft kann sie die ihr zugedachte Rolle als unabhängige Hüterin der

österreichischen Währungspolitik nicht in den Ausmaß wahrnehmen, wie das für eine

erfolgreiche Bewältigung der zukünftigen Aufgaben erforderlich wäre.

* Eine Neuordnung der Eigentümerstruktur kann nur durch Liquidation der derzeitigen OeNB

und Neugründung einer parteipolitischen, personellen, instrumentellen und finanziell

unabhängigen Zentralbank erfolgen. Diese neu zu gründende Notenbank muß im

Alleineigentum des Bundes stehen und hat sich auf jene Aufgaben zu beschränken, die im

Interesse der österreichischen Währungspolitik zu erfüllen sind.

* Im Zuge der Neugründung der Notenbank sind nicht nur alle Leitungsfunktionen

auszuschreiben und unter Heranziehung internationaler Beratungsfirmen neu zu besetzen,

sondern es sind auch alle Stellen öffentlich bekanntzumachen, die zu Personalaufnahmen

führen. Die Mitglieder der bisherigen Leitungsgremien der OeNB (=Generalrat und

Direktorium) waren nicht nur Nutznießer der bisherigen Gegebenheiten sondern als aktive

Teilnehmer an der Gestaltung des "Biotops" OeNB mitbeteiligt. Sie haben es unterlassen,

dieses "Biotop", für den frischen Wind des freien Wettbewerbs zu öffnen. Es ist daher notwendig,

die Führung der OeNB in neue Hände zu legen.

* Die Privilegien der Bediensteten der OeNB sind zu beseitigen.

* Die Pensionsreserve in Höhe von rund 24 Mrd. Schilling ist im Zuge der Umstrukturierung

aufzulösen. Der dadurch freiwerdende Betrag ist zur Finanzierung der Einnahmenausfälle in

der Anfangsphase einer zur Beseitigung der kalten Progression notwendigen

Lohnsteuerreform zu verwenden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler gemäß § 74 u Abs. 1 iVm

§ 93 Abs. 2 folgenden

DRINGLICHEN ANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 15. September 1997 einen

Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Neustrukturierung der Oesterreichischen Nationalbank

vorsicht und insbesondere folgende Punkte enthält:

* Im Hinblick darauf, daß der Gesetzgeber der OeNB sowohl bankaufsichtsrechtliche als

auch gutachterliche Aufgaben übertragen hat, ist die Eigentümerstruktur der Notenbank

nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll das Institut gemäß § 78 Abs. 1 NBG durch

Bundesgesetz aufgelöst und vom Bund als dezentraler Verwaltungsträger mit der

Bezeichnung "Oesterreichische Nationalbank" neu gegründet werden. Den Privataktionären

ist im Sinne des § 7ß Abs. 2 NBG der Nominalwert der Aktien zurückzuerstatten.

*  Die "Oesterreichische Nationalbank" ist die Notenbank der Republik Österreich. Ihre

parteipolitische, personelle, instrumentelle und finanzielle Unabhängigkeit ist

verfassungsrechtlich abzusichern.

* Beschränkung der Aufgaben der Notenbank auf die im Interesse der österreichischen

Währungspolitik erforderlichen Aufgaben,

* Die Geschäfte die das Nachfolgeinstitut der OeNB tätigen darf, sind taxativ aufzuzählen.

Insbesondere sind ihm alle jene Aktivitäten zu untersagen, die - abgesehen von

Hilfsgeschäften - in keinem ursächlichen Zusammenhang zur Währungs- und Kreditpolitik

stehen. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung an in- und ausländischen

Wirtschaftsunternehmen. Deshalb sind diese Gesellschaften bestmöglich am freien Markt

zu verkaufen,

* Lückenlose öffentliche Ausschreibung aller Stellen mit Personalverantwortung unter

Beiziehung externer Berater sowie öffentliche Bekanntmachung aller frei werdenden und

extrem zu besetzenden Stellen,

* moderne, leistungsorientierte Standardverträge für leitende Bedienstete, Ausarbeitung durch

eine Expertenkommission,

* Festlegung marktgerechter Bezüge für alle Dienstnehmer nach verpflichtenden nationalen

und internationalen Branchenvergleichen,

* vollständige Offenlegung aller Einkommen von Dienstnehmern mit Personalverantwortung,

* Die Pensionsreserve in Höhe von rund 34 Mrd. Schilling ist im Zuge der Umstrukturierung

aufzulösen. Der dadurch freiwerdende Betrag ist zur Finanzierung der Einnahmenausfälle in

der Anfangsphase einer zur Beseitigung der kalten Progression notwendigen

Lohnsteuerreform zu verwenden.