461/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Franz Lafer, Dr. Partik Pablé
und Kollegen
betreffend Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten
Im Bereich der Exekutive wuchern Bürokratie und unnötiger Verwaltungsaufwand, dazu fehlt
die erforderliche Rückendeckung für die Beamten durch die politisch Verantwortlichen.
In den vergangenen Jahren wurden von der Bundesregierung Beschlüsse gefaßt, die sich nur
zum Nachteil für die Exekutivbeamten auswirkten, Reallohnverlust, Belastungs- und Sparpa-
ket, Verschlechterungen im Sozialbereich, Änderungen der Bestimmungen bei Jubiläumszu-
wendungen u. a, mehr waren die Folge. Dies obwohl Bundeskanzler Vranitzky vor den Natio-
nalratswahlen 1994 und 1995 versprach, daß es keine Schlechterstellung innerhalb der Exeku-
tive geben werde, da das Sicherheitsgefühl in Österreich an erster Stelle stehe und laut Umfra-
geergebnis durch die österreichischen Staatsbürger als dringendstes Anliegen gereiht wurde.
Verschärft hat sich die Situation durch laufenden Personalabbau und Überstundeneinsparun-
gen.
Da der Beruf eines Exekutivbeamten mit anderen Berufssparten nicht zu vergleichen ist, weil
Exekutivbeamte durch Überstunden, Nachtdienste und sonstige Mehrleistungen besonderen
psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, sind diese Beamten besonders ge-
sundheitlich gefährdet. Zudem kommt es durch die familienfeindliche Dienstverrichtung zu
weiteren Nachteilen im sozialen und familiären Bereich.
Der Exekutivbeamte hat in der Regel keine Möglichkeit, sich diesen Belastungen auch nur
teilweise zu entziehen, weil er zur Leistung von Überstunden verpflichtet wird und seine Ar-
beitskraft bis zur totalen Abnützung in Anspruch genommen wird. Rehabilitationsmaßnahmen
werden nicht zeitgerecht oder viel zu spät bewilligt.
ln der Praxis ist überall festzustellen, daß der Exekutivbeamte nicht bis zum 60. Lebensjahr
voll exekutivdiensttauglich ist, insbesondere nicht bei schwierigen Einsätzen. Im Interesse des
Dienstgebers, des Innenministers und auch der Republik Österreich müssen hier unbedingt
Ausgleichsmaßnahmen gesetzt werden.
Um endlich Entlastungsmaßnahmen zu setzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher
den nachstehenden
Entschließungsantrag :
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat zur Verbesserung der Situation der Exeku-
tive Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die folgende Punkte vorsehen:
1 . Wegen der besonderen Belastungen des Exekutivdienstes soll es den Exekutivbeamten
durch ein versicherungsmathematisch aufgebautes Bonus-Malussystem ermöglicht wer-
den, nach einem Minimum von 35 echten Beitragsjahren in den Ruhestand zu treten.
Der Pensionsantritt soll jedoch erst ab dem 55. Lebensjahr möglich sein.
2. Für Dienste, die physisch und psychisch besonders belastend sind, soll eine Zeitgut-
schrift von 10 Minuten pro Stunde erfolgen, die als Erholungsphasen zu konsumieren
sind.
3. Für Exekutivbeamte ist ein spezieller Berufskrankheitenkatalog mit entsprechenden
Rehabilitationsmaßnahmen zu entwickeln. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen,
um die Einsatzfähigkeit der Exekutivbeamten zu erhalten.
4. Die Auszahlung der Jubiläumszuwendung soll nach den Bestimmungen des Gehaltsge-
setzes 1956 in der Fassung vor dem BGBI 201/1996 erfolgen. Dadurch soll die große
Jubiläumszuwendung auch bei vorgezogenen Pensionierungen gesichert werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt,