496/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen
Unbestritten ist die Tatsache, daß Österreich im europäischen Vergleich einen eklatanten
Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen aufweist. Dieser Mangel konnte auch durch den
im Finanzausgleichsgesetz 1997 verankerten Zweckzuschuß von 600 Millionen Schilling zur
Errichtung und zur Förderung der Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht'
behoben werden. Die von der Bundesregierung versprochene "Kindergartenmilliarde" fiel
dem Strukturanpassungesetz 1996 zum Opfer.
Die unzureichenden Kinderbetreuungseinrichtungen stehen in engem Zusammenhang mit
der niedrigen Frauenerwerbsquote. Vor allem die viel zu geringe Anzahl an ganztägigen
Kinderbetreuungseinrichtungen erschwert Frauen den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben.
Deswegen sind die notwendigen Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. die
Förderung eben dieser als Maßnahmen zur Förderung von Frauenerwerbstätigkeit zu sehen,
die in der Folge auch zu erhöhtem Steueraufkommen und vor allem zu einer Entlastung bei
den Sozialtransferleistungen führen.
Seit nunmehr 30 Jahren fällt die Aufgabe, ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur
Verfügung zu stellen, in den Kompetenzbereich der Länder. Diese Kompetenzaufteilung hat
zu den genannten unbefriedigenden Ergebnissen geführt.
Deswegen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert eine Vereinbarung gemäß Art. I5a B-VG über die
Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen mit den Ländern abzuschließen.
Diese Vereinbarung sollte jedenfalls folgende Zielsetzungen umfassen:
* Gewährleistung eines ausreichenden Angebots an flächendeckenden, ganztägigen
Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere
auch für Kleinkinder von 0-3 Jahren.
* Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Bedürfnissen der
ArbeitnehmerInnen entsprechend flexible Öffnungszeiten anbieten.
* Bei der Gruppengröße der zu betreuenden Kinder ist auf die heutigen Erkenntnisse
hinsichtlich qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungsplätze Bedacht zu nehmen.
* Bund und Länder verpflichten sich zur gemeinsamen Finanzierung, wobei der
Bundesbeitrag jedenfalls eine Milliarde Schilling jährlich bis einschließlich des Jahres
2000 betragen soll .
* Die Länderbeiträge sind nach einer Evaluierung der bestehenden
Kinderbetreuungseinrichtungen und einer Bedarfsprüfung durch das
Bundesministerium für Frauenangelegenheiten festzulegen
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.