537/A XX.GP

 

der Abgeordneten Motter, Gredler, Schaffenrath und PartnerInnen

betreffend Verankerung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im tertiären

Sektor

Mit der Neuregelung des Krankenpflegegesetzes durch das in der vorliegenden Regierungs-

vorlage (709 dB) neu gefaßte Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden unter anderem

die Tätigkeitsbereiche für den Pflegebereich neuformuliert und insbesondere der eigen- und

mitverantwortliche Tätigkeitsbereich des gehobenen Dienstes ausgedehnt. So ist für erweiterte

und spezielle Tätigkeitsbereiche gemäß § 17 GuKG künftig eine entsprechende Sonderaus-

bildung (§§ 66 bis 72 GuKG) vorausgesetzt, die innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme

der Tätigkeiten erfolgreich zu absolvieren ist.

In diesem Zusammenhang zählt neben den Spezialaufgaben der Führungs- und Lehrbereich zu

jenen besonderen Tätigkeiten, die einer qualifizierten Ausbildung angesichts des erweiterten

Kompetenzbereichs des gehobenen Dienstes bedürfen. Insbesondere die hinkünftig vorgese-

henen zusätzlichen Ausbildungsstunden in den Fächern Gesundheits- und Krankenpflege

(einschließlich Pflegeforschung), Berufskunde, Management, Betriebsführung und einigen

weiteren Fächern bedürfen der Bereitstellung von Lehr- und Fachkräften, die auf hohem

Niveau imstande sind, das erforderliche Wissen in Theorie und Praxis zu vermitteln.

Die Fachhochschule wäre gerade im Bereich der Gesundheitsberufe der angemessene Ort für

eine einheitliche Institution zur praxisgerechten Ausbildung von Lehr- und Führungskräften,

aber auch zur Weiterbildung und Spezialisierung des gehobenen Krankenpflegedienstes.

Gerade den Forderungen nach einer Erhöhung des Praxisbezugs, aber auch einem flexiblen

Reagieren auf die Veränderungen in den Gesundheitsberufen könnte durch die Einrichtung

von Fachhochschul-Lehrgängen entsprochen werden. Darüber hinaus dienen Fachhochschulen

als Impulsgeber für eine insgesamt breitere gesamtgesellschaftliche Beteiligung an höherer

Bildung.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den zuständigen Institutionen, Verbänden und

Gebietskörperschaften in Verhandlungen über eine Verankerung der Ausbildung für die geho-

benen Dienste im Bereich der Gesundheits - und Krankenpflegeberufe an Fachhochschulen

einzutreten sowie bis 31.3.1998 für die nötigen Voraussetzungen zur Errichtung von Fach-

hochschulstudiengängen für diese Berufsgruppe Sorge zu tragen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt