537/A XX.GP
der Abgeordneten Motter, Gredler, Schaffenrath und PartnerInnen
betreffend Verankerung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im tertiären
Sektor
Mit der Neuregelung des Krankenpflegegesetzes durch das in der vorliegenden Regierungs-
vorlage (709 dB) neu gefaßte Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden unter anderem
die Tätigkeitsbereiche für den Pflegebereich neuformuliert und insbesondere der eigen- und
mitverantwortliche Tätigkeitsbereich des gehobenen Dienstes ausgedehnt. So ist für erweiterte
und spezielle Tätigkeitsbereiche gemäß § 17 GuKG künftig eine entsprechende Sonderaus-
bildung (§§ 66 bis 72 GuKG) vorausgesetzt, die innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme
der Tätigkeiten erfolgreich zu absolvieren ist.
In diesem Zusammenhang zählt neben den Spezialaufgaben der Führungs- und Lehrbereich zu
jenen besonderen Tätigkeiten, die einer qualifizierten Ausbildung angesichts des erweiterten
Kompetenzbereichs des gehobenen Dienstes bedürfen. Insbesondere die hinkünftig vorgese-
henen zusätzlichen Ausbildungsstunden in den Fächern Gesundheits- und Krankenpflege
(einschließlich Pflegeforschung), Berufskunde, Management, Betriebsführung und einigen
weiteren Fächern bedürfen der Bereitstellung von Lehr- und Fachkräften, die auf hohem
Niveau imstande sind, das erforderliche Wissen in Theorie und Praxis zu vermitteln.
Die Fachhochschule wäre gerade im Bereich der Gesundheitsberufe der angemessene Ort für
eine einheitliche Institution zur praxisgerechten Ausbildung von Lehr- und Führungskräften,
aber auch zur Weiterbildung und Spezialisierung des gehobenen Krankenpflegedienstes.
Gerade den Forderungen nach einer Erhöhung des Praxisbezugs, aber auch einem flexiblen
Reagieren auf die Veränderungen in den Gesundheitsberufen könnte durch die Einrichtung
von Fachhochschul-Lehrgängen entsprochen werden. Darüber hinaus dienen Fachhochschulen
als Impulsgeber für eine insgesamt breitere gesamtgesellschaftliche Beteiligung an höherer
Bildung.
In diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den zuständigen Institutionen, Verbänden und
Gebietskörperschaften in Verhandlungen über eine Verankerung der Ausbildung für die geho-
benen Dienste im Bereich der Gesundheits - und Krankenpflegeberufe an Fachhochschulen
einzutreten sowie bis 31.3.1998 für die nötigen Voraussetzungen zur Errichtung von Fach-
hochschulstudiengängen für diese Berufsgruppe Sorge zu tragen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt