538/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gredler, Moser, Partnerinnen und Partner

betreffend Militär - und Rüstungsausgaben in den Entwicklungsländern als Kriterium

der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit

Ziel der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (ÖEZA) ist es, eine

nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern zu unterstützen, die

einen direkten Niederschlag in der Armutsbekämpfung findet. Dabei sollen als

Grundprinzipien insbesondere die Achtung der Menschenrechte, Demokratie-

förderung, Marktwirtschaft, Gleichberechtigung der Geschlechter und Umweltschutz

gelten, wie auch im „Außenpolitischen Bericht 1996“ wieder betont wird.

Leider zu wenig Beachtung wurde bisher dem militärischen Potential, aber auch den

Bemühungen der betroffenen Staaten für regionale Rüstungskontrollmaßnahmen

und Truppenreduzierungen als Faktor zur Verwirklichung einer nachhaltigen

Entwicklungsstrategie geschenkt. Hohe Militärausgaben ziehen im Regelfall

vorhandene Ressourcen die für die menschliche Entwicklung eingesetzt werden

sollten, ab. Da Entwicklungshilfeleistungen zuweilen immer noch bis zur Hälfte des

Einkommens einiger Länder in der sog. Dritten Welt ausmachen, ist diese Tatsache

auch für die EZA von Relevanz.

Im globalen Maßstab ist zwar der Anteil der Entwicklungsländer an den

Militärausgaben, die 1994 offiziell bei 800 Milliarden US-$ lagen (sinkende Tendenz)

- davon alleine 48,6 % durch Rußland und USA -, sehr gering (vgl. FISCHER

ATLAS, „Kriege und Konflikte“, S.66-67), sie haben aber, wie die Vergangenheit

beweist, nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf Demokratie- und

Wohlstandsentwicklung.

Die Beilegung etlicher vom Ost-West-Gegensatz geprägter Regionalkonflikte nach

1989 ermöglichte zwar eine signifikante Senkung der Rüstungsausgaben in der

Dritten Welt (von 5,5% im Jahre 1985 auf 3,6% des BNP, 1994, vgl. „Bericht über

die menschliche Entwicklung 1996“), die Zahl der gewaltsam ausgetragenen

Konflikte ist jedoch wieder im Steigen begriffen, gerade im Umkreis mancher

Kooperations - und Schwerpunktländer der ÖEZA. Die Militärausgaben der 19

Schwerpunkt- und Kooperationsländer Österreichs liegen, laut den zur Verfügung

stehenden Zahlen aus 1993 (SIPRI Yearbook 1995, S.446-452), im Schnitt unter 3

% des BIP, reichen jedoch von nur 0,4 % in Costa Rica bis zu 6,8 % in Pakistan und

10,4 % in Mosambik und sind seither erfreulicherweise tendenziell weiter gesunken.

Selbstverständlich setzt die Berücksichtigung des rüstungs- und sicherheits-

politischen Profils von Empfängerländern bei der Vergabe von Entwicklungsgeldern

nachvollziehbare Kriterien für die Beurteilung der Rüstungspolitik voraus (z.B. der

Anteil der Rüstungsausgaben am BIP, das Verhältnis von Rüstungsausgaben zu

Ausgaben für Erziehung, Gesundheit und Investitionen, die geostrategische Lage

oder die interne Dimension der Sicherheit). Auch darf nicht der Eindruck bei den

Partnern im Süden erweckt werden, als wolle man ihnen wieder neue Bedingungen

aufoktroyieren. Nur eine Kombination entwicklungspolitischer und strategischer

Analyse, die Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Potentials, die

Einschätzung krisenhafte Entwicklungen im Umfeld der Partnerstaaten sowie die

Beobachtung über einen längeren Zeitraums kann zu einem sinnvollen

Kriterienkatalog führen.

Da Entwicklungshilfe indirekt auch das jeweils herrschende Regime stabilisiert, die

Armen in den Entwicklungsländern von hohen Rüstungsausgaben sicher nicht

profitieren, und andererseits die EZA - Ausgaben auch ständig gegenüber der

eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen sind, ist die in diesem Antrag vorgeschlagene

zusätzliche Beachtung der Militärausgaben in den Entwicklungsländern sinnvoll und

notwendig

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten, wird aufgefordert, im Rahmen der österreichischen Entwicklungs-

zusammenarbeit einen Kriterienkatalog für die künftige Berücksichtigung der

Militärausgaben und der Rüstungspolitik der Partnerländer zu erstellen. Die

Entwicklungszusammenarbeit ist in Zukunft unter Beachtung dieses

Kriterienkataloges zu gestalten.“