573/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Helmut Peter und Partnerlnnen

betreffend Reform der Lehrlingsausbildung durch die Organisation des

Berufsschulstoffes in Form von Modulen und durch Definition verschiedener

Bildungsziele bzw. Bildungsabschlüsse

Alljährlich wird der Politik ihr Versagen drastisch vor Augen geführt, wenn

Österreichs Pflichtschulabgänger eine Lehrstelle suchen. Nicht nur, daß das

Schicksal der Jugendlichen, die keine Chance auf eine adäquate Ausbildung

bekommen, dringenden Handlungsbedarf aufzeigt, ist es auch für die im

internationalen Wettbewerb stehende österreichische Wirtschaft unabdingbar, von

gut ausgebildeten Fachleuten in allen Bereichen getragen zu werden. Dazu bedarf

es nicht zuletzt einer Attraktivierung der Lehre, die nicht mit kosmetischen

Detaileingriffen erreicht werden kann, sondern ein Umdenken - eine echte Reform -

erfordert und auf einem völlig neuen Gesamtkonzept basiert.

Einerseits muß die Ausbildung im Bereich der Berufsschule reformiert werden,

andererseits muß es aber auch Unternehmen erleichtert werden, Lehrlinge

auszubilden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die zu starren und einseitigen

rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Ausbildungsziele und Bildungsabschlüsse

flexibilisiert werden. Insbesondere durch Erhöhung der Durchlässigkeit muß das

System der dualen Ausbildung für Leistungswillige attraktiviert werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher

nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten, wird aufgefordert, dem Parlament im Interesse der

Lehrstellensuchenden, der Lehrlinge und des Wirtschaftsstandortes Österreich im

Rahmen einer umfassenden Reform des dualen Ausbildungssystems ein Konzept

für die Organisation des Berufsschulstoffes in Form von Modulen und für die

Definition verschiedener Bildungsziele bzw. Bildungsabschlüsse vorzulegen.‘

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschußbeantragt