602/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lafer, Apfelbeck, Dr. Grollitsch, Koller, Rossmann, DI Schöggl,
DI Hofmann
und Kollegen
betreffend Bundeszuschuß zur Finanzierung des Österreich- Ringes
Am Sonntag, den 20. September 1997 fand nach vielen Jahren erstmals wieder ein Großer
Preis von Österreich auf der reaktivierten Formel 1-Rennstrecke des Österreich-Ringes statt.
Die erfolgreiche Durchführung dieses Spitzensportereignises unterstreicht die Bedeutung des
Österreich-Ringes nicht nur für die Region sondern auch für ganz Österreich.
Die Reaktivierung des Österreich-Ringes war daher ein Anliegen, zu dessen Finanzierung
auch entsprechende Zusagen von Mitgliedern der Bundesregierung erteilt wurden.
Die Realisierung sollte unter Zugrundelegung einer Mitfinanzierung des Bundes im Ausmaß
von mindestens 120 Mio. ÖS erfolgen.
Eine Zusage seitens des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten erfolgte durch
ein Schreiben vom 4.12.1995, in dem er mitteilte, „daß das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten selbstverständlich eine Subventionszusage für den Ausbau
der Rennstrecke auf dem Österreich-Ring aussprechen wird, sobald die von Herrn
Bundesminister Dr. Staribacher zugesagten Budgetmittel vom Bundesministerium für
Finanzen freigegeben werden‘1.
Landesrat Dr. Hirschmann führte dazu laut Stenographischem Protokoll im Steirischen
Landtag am 19. September 1995 folgendes aus:
„Wir haben sehr intensive Verhandlungen geführt um einen Bundeszuschuß. Das ist nicht
leicht in dieser Zeit, das können Sie sich vorstellen. Der Kollege Ressel und ich waren einmal
draußen, und dann haben wir versucht, das auf getrennten Wegen zu erreichen. Fr hat mit 40
Millionen Schilling an Bundeszuschuß schlußendlich gerechnet. Ich habe dann, nach einem
Telefonat mit dem Minister Staribacher, dem rasch eingeleuchtet hat, muß ich sagen, wer der
Hauptnutznießer natürlich dieser Sache ist, und einem sehr angenehmen und sehr kurzen
Gespräch mit dem Herrn Vizekanzler
Schüssel dann dem Kollegen Ressel mitteilen dürfen,
daß wir 120 Millionen Schilling, auf fünf Jahre verteilt, bekommen. Da hat auch der Herr
Bundeskanzler selbstverständlich gerne seine Zustimmung gegeben, denn auch er weiß, daß
das ein Zuschuß ist, der x-fach in den nächsten Jahren in die Bundeskasse zurückfließen
würde, wenn es ein Formel-I Rennen gäbe."
Auch in den Schreiben des damaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky vom 18.8.1995 und
6.9.1995 wurde eine Gewährung eines Bundeszuschusses positiv bewertet und "darauf
verwiesen, daß ein bindender Beschluß über den Bundeszuschuß erst gefaßt werden kann,
wenn ein konkreter Vertragsentwurf über die Reaktivierung des Österreich-Ringes als Formel
1 Rennstrecke und konkrete Realisierungs- bzw. Finanzierungsbeschlüsse der
Steiermärkischen Landesregierung vorliegen‘.
Die Finanzierungszusage des Bundes wurde trotz Vorliegens der entsprechenden
Realisierungs- bzw. Finanzierungsbeschlüsse des Landes Steiermark bisher nicht eingehalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, die seinerzeit gegenüber dem Land Steiermark gegebene
Zusage, die Reaktivierung des Österreich-Ringes mit Hilfe eines Bundeszuschusses in Höhe
von 120 Mio. ÖS zu unterstützen, unverzüglich zu erfüllen.
In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zur Beratung
zuzuweisen.