643/AE  XX.GP

 

 

der Abgeordneten Haller Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl

und Kollegen

betreffend Valorisierung der Familienbeihilfe

Die Familienpolitik der Regierungsparteien während der vergangenen Jahre war und ist

weiterhin von rigorosen Sparmaßnahmen gekennzeichnet, deren Auswirkungen die

österreichischen Familien, insbesondere Familien mit mehreren Kindern, massiv zu spüren

bekamen. Traditionelle familien unterstützende Leistungen wurden entweder ersatzlos

gestrichen oder zumindest empfindlich reduziert. Nicht zuletzt bestätigen ernstzunehmende

familienpolitische Studien. daß v.a. Familien mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende

extrem gefährdet sind. unter die Armutsgrenze abzusinken, und diesbezügliche Statistiken

sprechen eine eindrucksvolle Sprache: Zur Zeit leben 104.000 Familien mit ca. 217.000

Kindern in Armut. Die Dunkelziffer aller jener. deren Familieneinkommen gerade für das

Notwendigste reicht, ist dabei noch gar nicht erfaßt. Gerade aus diesem Grund ist es nicht

einzusehen, warum - auch in Zeiten von Einsparungen zur Erreichung der Maastricht-

Kriterien - bei vielen staatlichen Leistungen jährliche Anpassungen vorgenommen werden,

familienpolitischen Leistungen wie die Familienbeihilfe jedoch, die wesentlich effizienter der

Abdeckung finanzieller Mehrerfordernisse von Eltern mit Kindern dienen, nicht valorisiert

werden. Für die finanzielle Bedeckung einer z.B. in zweijährlichen Intervallen stattfindenden

Valorisierung wäre durch den Überschuß im Reservefonds für Familienbeihilfen gesorgt, der

damit einer jahrelangen freiheitlichen Forderung entsprechend. endlich konkreten

familienpolitischen Leistungen zugutekäme.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, entsprechende

Maßnahmen zu setzen, um eine Valorisierung der Familienbeihilfe in zweijährigen Intervallen

zu garantieren.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem

Familienausschuß zuzuweisen.