643/AE XX.GP
der Abgeordneten Haller Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl
und Kollegen
betreffend Valorisierung der Familienbeihilfe
Die Familienpolitik der Regierungsparteien während der vergangenen Jahre war und ist
weiterhin von rigorosen Sparmaßnahmen gekennzeichnet, deren Auswirkungen die
österreichischen Familien, insbesondere Familien mit mehreren Kindern, massiv zu spüren
bekamen. Traditionelle familien unterstützende Leistungen wurden entweder ersatzlos
gestrichen oder zumindest empfindlich reduziert. Nicht zuletzt bestätigen ernstzunehmende
familienpolitische Studien. daß v.a. Familien mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende
extrem gefährdet sind. unter die Armutsgrenze abzusinken, und diesbezügliche Statistiken
sprechen eine eindrucksvolle Sprache: Zur Zeit leben 104.000 Familien mit ca. 217.000
Kindern in Armut. Die Dunkelziffer aller jener. deren Familieneinkommen gerade für das
Notwendigste reicht, ist dabei noch gar nicht erfaßt. Gerade aus diesem Grund ist es nicht
einzusehen, warum - auch in Zeiten von Einsparungen zur Erreichung der Maastricht-
Kriterien - bei vielen staatlichen Leistungen jährliche Anpassungen vorgenommen werden,
familienpolitischen Leistungen wie die Familienbeihilfe jedoch, die wesentlich effizienter der
Abdeckung finanzieller Mehrerfordernisse von Eltern mit Kindern dienen, nicht valorisiert
werden. Für die finanzielle Bedeckung einer z.B. in zweijährlichen Intervallen stattfindenden
Valorisierung wäre durch den Überschuß im Reservefonds für Familienbeihilfen gesorgt, der
damit einer jahrelangen freiheitlichen Forderung entsprechend. endlich konkreten
familienpolitischen Leistungen zugutekäme.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, entsprechende
Maßnahmen zu setzen, um eine Valorisierung der Familienbeihilfe in zweijährigen Intervallen
zu garantieren.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem
Familienausschuß zuzuweisen.