650/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit speziell im Zusammenhang

mit Alkohol am Steuer

Um die Verkehrssicherheit ist es in Österreich bedauerlicherweise nicht besonders gut bestellt:

nach wie vor liegt unser Land im Spitzenfeld bei tödlichen Unfällen, eine durchgreifende

Verbesserung der Situation ist dabei auch nicht in Sicht.

Dies vor allem deshalb, weil die rechtlichen Voraussetzungen für ein sicheres

Verkehrsgeschehen auf unseren Straßen zwar durchaus existieren, aber nicht entsprechend

überwacht werden. Das führt dazu, daß Verkehrsrowdys allzu selten ertappt werden, so daß

sich viele bedenkenlos über die Gesetze hinwegsetzen, was dann eben zu den vielen schweren

Unfällen führt.

Ein wichtiger Hinweis auf diesen Zusammenhang ist die Tatsache, daß alle jene Alkolenker, die

die tragischen tödlichen Verkehrsunfälle der letzten Wochen, verursacht haben, sehr weit

jenseits der gesetzlich tolerierten Werte lagen. Dies ist im Übrigen auch ein Ergebnis einer bei

der letzten parlamentarischen Alkohol-Enquete vorgelegten Studie von Prof Krüger, der

erhoben hat, daß sich bei Einhaltung der aktuellen Gesetze 96% der Alkoholunfälle vermeiden

ließen.

Es erscheint daher geboten, die Kontrollen durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen, zu

denen vor allem die ausreichende personelle Ausstattung der Exekutive, aber auch deren

optimaler Einsatz zu ergreifen. Gerade bei Verkehrskontrollen kommt den überregionalen

Kontrollen, bei denen die Exekutivorgane keinerlei sozialem Druck im jeweils kontrollierten

Gebiet unterliegen, größte Bedeutung zu, während der übrige Dienst von dezentralen

Wachzimmern bzw. Posten zweifellos effizienter zu organisieren ist.

Doch auch die Kontrollmöglichkeiten der Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtmittel

sind unzulänglich, stellt doch der einzige Routinetest lediglich auf den Alkoholkonsum ab, die

tatsächliche Reaktionsfähigkeit bleibt offen, obwohl klar ist, daß diese im Zusammenhang mit

Übermüdung oder anderen Suchtmitteln oder Medikamenten stark beeinträchtigt wird. Dies ist

zwar wohl laut §5 StVO erfaßt, in Ermangelung geeigneter Tests aber unvollziehbar: In der

Praxis ist zu beobachten, daß Beeinträchtigungen unterhalb der Grenze so gut wie nie zu

Bestrafungen führen, analog Suchtmittelbeeinträchtigungen, bei denen keine Grenzen

festgelegt und nach dem Stand der Technik festlegbar sind, erst recht von - besonders

gefährlichen - Kombinationen dieser Substanzen, weil die Exekutivorgane - wohl zu recht -

fürchten, in Beweisnotstand zu kommen und daher nicht einschreiten.

Dem könnte nur dadurch abgeholfen werden, daß ein objektiver Reaktionstest erarbeitet wird,

mit dessen Hilfe die tatsächliche Beeinträchtigung unabhängig von deren Ursache überprüft

werden kann. Zumindest könnte ein derartiger Test etwa im Rahmen der Lenkausbildung

benützt werden, um dem potentiellen Alkosünder die persönlichen Konsequenzen zu

demonstrieren, statt auf abstrakte Untersuchungen an möglicherweise nicht vergleichbaren

Personen angewiesen zu sein.

Schließlich sollten dem Umstand Rechnung getragen werden, daß ein wesentlicher Grund für

die hohe Zahl von Verkehrstoten in Österreich in den typischen ‚Disco-Unfällen‘ zu finden ist,

vor allem im ländlichen Raum; Aufgrund der Siedlungsstruktur sind relativ lange Heimwege

von den Unterhaltungsstätten unvermeidlich, die Heimfahrt ist schon unter gesetzeskonformen

Bedingungen nicht ungefährlich, zumal alleine die Gefahr der Übermüdung erheblich ist. Die

Versuchung, auch alkoholisiert heimzufahren und diese Heimfahrt noch durch („bei Beifahrern

womöglich Eindruck machendes) Schnellfahren abzukürzen, ist darüber hinaus gerade bei

jüngeren Lenkern groß.

Demgegenüber steht praktisch keine Möglichkeit eines sicheren Verkehrsmittels für den

Heimweg zur Verfügung, da öffentliche Verkehrsmittel - so sie überhaupt existieren -

jedenfalls in der Nacht nicht betrieben werden.

Abhol— und Heimbringdienste der Lokalbetreiber sind die rare Ausnahme, Taxis kaum

verfügbar und vergleichsweise sehr teuer. Hier gilt es daher einzugreifen;

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. ‚Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, im Zusammenwirken

mit dem Bundesminister für Inneres dafür zu sorgen, daß die sicherheitsrelevanten

Verkehrsvorschriften, also insbesondere das Verbot des Lenkens im (durch Alkohol)

beeinträchtigten Zustand sowie des Fahrens mit den Verhältnissen nicht angepaßter (zu

hoher) Geschwindigkeit mit aller Konsequenz und unter optimalem Einsatz der hierfür in

den letzten Jahren beschaffen Geräte überwacht werden.

2. Der Bundesminister für Inneres wird dabei insbesondere aufgefordert, für diese Kontrollen

einerseits die nötigen personellen Voraussetzungen zu schaffen, andererseits verstärkt

überregional organisierte Verkehrskontrollen durchführen zu lassen.

3 ‚Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, ein Testverfahren zur

Überprüfung von Beeinträchtigungen der Fahrfähigkeit durch Alkohol, Suchtmittel

Medikamente und dergleichen auf Basis der tatsächlichen Reaktionsfähigkeit, unabhängig

von Blut- bzw. Atemluftalkoholgehalt entwickeln zu lassen.

4. ‚Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, im Rahmen seiner

Förderungskompetenz eine Unterstützung von Angeboten nächtlicher Heimbringdienste von

Gastronomiebetrieben und Sammeltaxisysteme vorzusehen.

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorbereitung dem

Verkehrsausschuß zuzuweisen.