658/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl,

und Kollegen

betreffend Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus

Durch die Reduktion der Mutter-Kind-Paß-Prämie auf 2.000 Schilling seit Beginn dieses Jah-

res, für deren Auszahlung die Untersuchungen für Schwangere und Kinder gemäß dem im

Mutter-Kind-Paß vorgesehenen Untersuchungsprogramm verpflichtend waren, ist es nach

Angaben von Kinderärzten und Ärzten für Allgemeinmedizin seit der Absenkung zu einem

besorgniserregenden Rückgang der Vorsorgechecks bis zu 30 % bei Babies und Kleinkindern

gekommen. Dieser einmalige Mutter-Kind-Paß-Bonus stellt für die Eltern keinen ausreichen-

den Anreiz dar, die vorgeschriebenen Untersuchungen an ihrem Kind durchführen zu lassen,

so daß auf lange Sicht eine Aushöhlung des österreichischen Gesundheitsstandards zu erwar-

ten sein wird. Die Ärzte rechnen mit schlimmen Spätfolgen wie z.B. Seh-, Hör-, Sprachpro-

blemen mit möglichen Auswirkungen auf die intellektuelle Entwicklung, Haltungsschäden

und Allergien etc., so daß die Behandlung dieser verschleppten Gesundheitsmängel viel teurer

wird als die nun kurzfristig lukrierbaren Einsparungen durch den Wegfall der Mutter-Kind-

Paß-Prämie. Die Maßnahme der Bundesregierung gegen das Absinken der Mutter-Kind-Paß-

Untersuchungen, nämlich die Einführung eines "Recall-Systems", wird zu einem enormen

bürokratischen Aufwand führen, dessen Kosten als Direktauszahlung an die Eltern in Form

einer Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus sinnvoller eingesetzt wären. Vor dem Hinter-

grund dieses Problemfeldes hat auch der Familienpolitische Beirat beschlossen dahingehend

zu wirken, daß der Mutter-Kind-Paß-Bonus von 2.000 Schilling verdreifacht werde und diese

Summe in drei Raten nach Absolvierung des Untersuchungsplanes auszuzahlen sei.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, den Mutter-Kind-Paß-

Bonus auf zumindest 6.000 Schilling ohne Berücksichtigung der Einkommensobergrenze ei-

ner Familie zu erhöhen und dessen Auszahlung in jeweils drei Raten vorzusehen, so daß da-

durch im Interesse der Gesundheit der Kinder eine Beibehaltung der bisher sehr hohen Unter-

suchungsdisziplin des im Mutter-Kind-Paß vorgesehenen Untersuchungsprogrammes gewähr-

leistet ist.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem

Familienausschuß zuzuweisen.