661/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

betreffend Zuleitung aller Abkommen mit der NATO und WEU

Das am 10. Februar 1995 vom ehemaligen Außenminister Dr. Mock unterzeichnete

„Rahmendokument der Partnerschaft für den Frieden“ wurde dem Parlament bisher noch

nicht zugeleitet. Außenminister Schüssel argumentierte in seinem Schreiben an den

Klubobmann der FPÖ vom 21.Oktober 1997 (GZ.503.03.02/250-TJ.1/97), daß „die

österreichische Mitwirkung an der Partnerschaft für den Frieden den Charakter einer

politischen Absichtserklärung ohne unmittelbare rechtliche Folgewirkungen“, darstelle. Das

Individuelle Partnerschaftsprogramm Österreichs mit der NATO, das unter anderem die

Verfahrensweisen bei Übungen NATO-Soldaten in Österreich und österreichischer Soldaten

im Ausland zum Inhalt hat, trat am 26.02.1996 in Kraft. Es läuft Ende 1998 aus und soll

dann mit noch weitergehendem Inhalt - Stichwort Pfp-plus - für das nächste Jahr verlängert

werden.

Nach Auffassung der Antragsteller handelt es sich beim Abkommen Österreichs mit der

NATO über die „Partnerschaft für den Frieden" um einen „politischen“ Staatsvertrag i.S.

des Art.50 (1) B-VG. „Politische Staatsverträge“ sind u.a. nämlich solche, die „die Stellung

(...) eines Staates in der Staatengemeinschaft berühren“ (Walter/Meyer, Grundriß des

österr. Bundesverfassungsrechtes, Rz 227). Dies ist beim „Partnerschaftsprogramm

zwischen Österreich und der NATO“ unzweifelhaft der Fall und hätte daher alleine auch

deswegen dem Nationalrat zugeleitet werden müssen.

Die Beteiligung im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) auf der Basis des

zwischen Österreich Lind der NATO abgeschlossenen Individual Partnership Programmes

1996-1998 muß als Integration im Rahmen eines im Vorfeld zu einer Mitgliedschaft zur

NATO angesiedelten und entscheidend von der NATO getragenen eigenen

Militärbündnisses qualifiziert werden. Sie zielt u.a. auf wechselseitige Ausrichtung der

nationalen Verteidigungseinrichtungen, auf wechselseitige Transparenz der

Verteidigungsplanungen und auf wechselseitigen Informationsfluß in militärischen

Angelegenheiten.

Am 30.Mai 1997 schließlich unterzeichnete der Außenminister in Sintra einen

Gründungsvertrag mit der NATO. Osterreich wurde damit im euro-atlantischen

Partnerschaftsrat Vollmitglied.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht alle mit der NATO oder der WEU abgeschlossenen

Verträge und Abkommen Österreichs dem Nationalrat gemäß Art. 50 (1) B-VG zur Debatte

und Genehmigung vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischer Ausschuß vorgeschlagen.