661/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
betreffend Zuleitung aller Abkommen mit der NATO und WEU
Das am 10. Februar 1995 vom ehemaligen Außenminister Dr. Mock unterzeichnete
„Rahmendokument der Partnerschaft für den Frieden“ wurde dem Parlament bisher noch
nicht zugeleitet. Außenminister Schüssel argumentierte in seinem Schreiben an den
Klubobmann der FPÖ vom 21.Oktober 1997 (GZ.503.03.02/250-TJ.1/97), daß „die
österreichische Mitwirkung an der Partnerschaft für den Frieden den Charakter einer
politischen Absichtserklärung ohne unmittelbare rechtliche Folgewirkungen“, darstelle. Das
Individuelle Partnerschaftsprogramm Österreichs mit der NATO, das unter anderem die
Verfahrensweisen bei Übungen NATO-Soldaten in Österreich und österreichischer Soldaten
im Ausland zum Inhalt hat, trat am 26.02.1996 in Kraft. Es läuft Ende 1998 aus und soll
dann mit noch weitergehendem Inhalt - Stichwort Pfp-plus - für das nächste Jahr verlängert
werden.
Nach Auffassung der Antragsteller handelt es sich beim Abkommen Österreichs mit der
NATO über die „Partnerschaft für den Frieden" um einen „politischen“ Staatsvertrag i.S.
des Art.50 (1) B-VG. „Politische Staatsverträge“ sind u.a. nämlich solche, die „die Stellung
(...) eines Staates in der Staatengemeinschaft berühren“ (Walter/Meyer, Grundriß des
österr. Bundesverfassungsrechtes, Rz 227). Dies ist beim „Partnerschaftsprogramm
zwischen Österreich und der NATO“ unzweifelhaft der Fall und hätte daher alleine auch
deswegen dem Nationalrat zugeleitet werden müssen.
Die Beteiligung im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) auf der Basis des
zwischen Österreich Lind der NATO abgeschlossenen Individual Partnership Programmes
1996-1998 muß als Integration im Rahmen eines im Vorfeld zu einer Mitgliedschaft zur
NATO angesiedelten und entscheidend von der NATO getragenen eigenen
Militärbündnisses qualifiziert werden. Sie zielt u.a. auf wechselseitige Ausrichtung der
nationalen Verteidigungseinrichtungen, auf wechselseitige Transparenz der
Verteidigungsplanungen und auf wechselseitigen Informationsfluß in militärischen
Angelegenheiten.
Am 30.Mai 1997 schließlich unterzeichnete der Außenminister in Sintra einen
Gründungsvertrag mit der NATO. Osterreich wurde damit im euro-atlantischen
Partnerschaftsrat Vollmitglied.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht alle mit der NATO oder der WEU abgeschlossenen
Verträge und Abkommen Österreichs dem Nationalrat gemäß Art. 50 (1) B-VG zur Debatte
und Genehmigung vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischer Ausschuß vorgeschlagen.