664/A XX.GP

 

Antrag

der Abgeordneten Dr. Kier

und PartnerInnen

betreffend B-VG, mit dem das B-VG in der Fassung von 1929 (B-VG) geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschliessen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B—VG geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird.

Art. 112 lautet:

Nach Maßgabe der Art. 108 bis 111 gelten für die Bundeshauptstadt Wien im

übrigen die Bestimmungen des Abschnittes C dieses Hauptstückes mit Ausnahme

des Art. 117 Abs. 5 und 6 zweiter Satz, des Art. 119 Abs. 4 und des Art. 11 9a. Artikel

142 Abs. 2 lit. d. findet auch auf die Führung des vom Bund der Bundeshauptstadt

Wien übertragenen Wirkungsbereiches Anwendung.“

Begründung

Die in zahlreichen Landesverfassungen verankerte Regelung der Proporzregierung

bedeutet demokratiepolitisch einen Verlust von Kontrolle und eine Durchbrechung

des Gewaltenteilungsprinzips, da praktisch der gesamte Landtag neben seiner

legislativen Aufgaben auch exekutive Aufgaben wahrnimmt. Daher fehlt das

Instrument der demokratischen Kontrolle durch eine echte Opposition. Dies ist vom

Liberalen Forum bereits seit Jahren kritisiert worden und auf verschiedenen

Länderebenen bereits thematisiert worden.

Nun haben auch die beiden Koalitionsparteien erkannt, daß dies nicht immer zu den

von ihnen gewünschten Ergebnissen führt, siehe etwa Salzburg, daher wird die

Abschaffung dieser Proporzregierungen in mehreren Ländern diskutiert, wofür

jeweils eine Änderung der jeweiligen Landesverfassungen notwendig ist.

In Wien existiert eine ähnliche Einrichtung, die nichtamtsführenden Stadträte, die

allerdings durch das B-VG vorgegeben ist, da Art 117 Abs. 5 die Beteiligung aller im

Gemeinderat vertretenen Wahlparteien nach Maßgabe ihrer Stärke am

Gemeindevorstand vorsieht. Dies trifft bei Gemeinderäten zu, da sie keine

gesetzgebende Körperschaften sind, für Wien führt dies allerdings durch die

Personenidentität des Gemeinderates mit dem Landtag zu ungewünschten

Ergebnissen. Daher hält das Liberale Forum die oben erwähnte Gesetzesänderung

für geboten, um auch in Wien mit dem Proporzsystem Schluß machen zu können.