666/AE XX.GP
Antrag
der Abg. Dr. Alois Pumberger, Haller und Kollegen
betreffend bundeseinheitliche Anerkennung des Berufes
von Altenfachbetreuerinnen und Familienhelferinnen
In Tirol wurde auf der Basis einer Studie der Sozialabteilung
des Landes ein parteienübergreifender Forderungskatalog zum
Ausbau der Alten- und Behindertenpflege erstellt. Die
Betreuung und Pflege älterer oder behinderter Menschen
stellt eine wachsende Herausforderung sowohl für die
Familienangehörigen, die der qualifizierten Unterstützung
und Entlastung durch ambulante Dienste bedürfen, als auch
für die bestehenden sozialen Einrichtungen und die darin
Beschäftigten dar. Der Bedarf an qualifiziertem Betreuungs-
personal steigt ständig. Es mangelt jedoch an eigenständigen
und zeitgemäßen Berufsbildern und an der bundeseinheitlichen
Anerkennung dieser Berufe.
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
ist bereits mit Schreiben vom 2. Juli 1997, Zl.1O.OO1/266-4/97
für eine Vereinheitlichung der bestehenden Landesgesetze und
die Erlassung von Landesgesetzen in den Bundesländern Tirol,
Vorarlberg, Salzburg, Kärnten und Burgenland eingetreten.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden
Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
wird ersucht, mit den Bundesländern eine Art.15a-Vereinbarung
betreffend bundeseinheitliche Anerkennung des Berufes von
Altenfachbetreuer/innen und Familienhelfer/innen mit folgenden
Inhalten zu erarbeiten
- Formulierung eigenständiger und zeitgemäßer Berufsbilder
für Altenfachbetreuer/innen und qualifizierte Familien—
helfer/innen,
- Beschreibung der Befugnisse, Berufsrechte und -pflichten,
- Festlegung geschützter Berufsbezeichnungen,
- Regelung der theoretischen und praktischen Ausbildung,
- Möglichkeiten der freiberuflichen Tätigkeit,
- Rahmenbedingungen für Dienstverhältnisse.“
Die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuß
wird beantragt.