666/AE XX.GP

 

Antrag

der Abg. Dr. Alois Pumberger, Haller und Kollegen

betreffend bundeseinheitliche Anerkennung des Berufes

von Altenfachbetreuerinnen und Familienhelferinnen

In Tirol wurde auf der Basis einer Studie der Sozialabteilung

des Landes ein parteienübergreifender Forderungskatalog zum

Ausbau der Alten- und Behindertenpflege erstellt. Die

Betreuung und Pflege älterer oder behinderter Menschen

stellt eine wachsende Herausforderung sowohl für die

Familienangehörigen, die der qualifizierten Unterstützung

und Entlastung durch ambulante Dienste bedürfen, als auch

für die bestehenden sozialen Einrichtungen und die darin

Beschäftigten dar. Der Bedarf an qualifiziertem Betreuungs-

personal steigt ständig. Es mangelt jedoch an eigenständigen

und zeitgemäßen Berufsbildern und an der bundeseinheitlichen

Anerkennung dieser Berufe.

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

ist bereits mit Schreiben vom 2. Juli 1997, Zl.1O.OO1/266-4/97

für eine Vereinheitlichung der bestehenden Landesgesetze und

die Erlassung von Landesgesetzen in den Bundesländern Tirol,

Vorarlberg, Salzburg, Kärnten und Burgenland eingetreten.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

wird ersucht, mit den Bundesländern eine Art.15a-Vereinbarung

betreffend bundeseinheitliche Anerkennung des Berufes von

Altenfachbetreuer/innen und Familienhelfer/innen mit folgenden

Inhalten zu erarbeiten

- Formulierung eigenständiger und zeitgemäßer Berufsbilder

für Altenfachbetreuer/innen und qualifizierte Familien—

helfer/innen,

- Beschreibung der Befugnisse, Berufsrechte und -pflichten,

- Festlegung geschützter Berufsbezeichnungen,

- Regelung der theoretischen und praktischen Ausbildung,

- Möglichkeiten der freiberuflichen Tätigkeit,

- Rahmenbedingungen für Dienstverhältnisse.“

Die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuß

wird beantragt.