670/A XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

betreffend Bundesgesetz mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz mit dem das Wehrgesetz 1990 in der Fassung BGBl. Nr.43/1995

geändert wird:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Wehrgesetz in der Fassung BGBl. Nr.43/1995 wird wie folgt abgeändert und lautet:

Nach § 2 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 eingefügt:

" (5) Im Sinne der Aufrechterhaltung und Verteidigung der immwährenden Neutralität (Art.

9 a B-VG) ist die zur Verfügungstellung von Einrichtungen des österreichischen

Bundesheeres an Armeen des NATO - Bündnisses nicht zulässig.“

Begründung:

Im Sinne des Art. 9 a B - VG ist die zur Verfügungstellung militärischer Einrichtungen des

österreichischen Bundesheeres an ausländische Armeen unzulässig. Um dies sicherzustellen,

soll das Wehrgesetz entsprechend geändert werden

In formeller Hinsicht wird die Durchführung der 1. Lesung/und dann die Zuweisung an den

Landesverteidigungsausschuß vorgeschlagen.