671/A XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend Bundesgesetz mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesgesetz mit dem das Wehrgesetz 1990 in der Fassung BGBl. Nr.43/1995
geändert wird:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Wehrgesetz in der Fassung BGBl. Nr.43/1995 wird wie folgt abgeändert und lautet:
Nach § 2 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 eingefügt:
„(5) Im Sinne der Aufrechterhaltung und Verteidigung der immwährenden Neutralität (Art.
9 a B-VG) ist die zur Verfügungstellung von Einrichtungen des österreichischen
Bundesheeres an Armeen des NATO - Bündnisses nicht zulässig.“
Begründung:
Im Sinne des Art. 9 a B-VG ist die zur Verfügungstellung militärischer Einrichtungen des
Österreichischen Bundesheeres an ausländische Armeen unzulässig. Um dies sicherzustellen,
soll das Wehrgesetz entsprechend geändert werden
In formeller Hinsicht wird die Durchführung einer 1. Lesung
innerhalb von 3 Monaten verlangt. Die Zuweisung an den
Landesverteidigungsausschuß wird verlangt.