676/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

betreffend Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik als Mindestkriterium zur Teilnahme am

ÖPUL II

Das Österreichische Programm einer umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum

schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) wurde von den österreichischen Bäuerinnen und

Bauern gut angenommen. In Österreich wurde im Rahmen der Umsetzung der VO 2078/92

für das Umweltprogramm ein integraler, horizontaler Ansatz gewählt, der eine

flächendeckende Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft zum Ziel hat. Mehr als

90% der Landwirtschaftlichen Nutzfläche sind mit mindestens einer Verpflichtung aus dem

Umweltprogramm belegt.

1995 nahmen rund 180.000 Betriebe daran teil, im Juli 1997 betrug die Anzahl der

Förderungswerber 167.272, das sind rd. 63% aller österreichischen land - und

forstwirtschaftlichen Betriebe. Insgesamt wurden für das Umweltprogramm 1996 rd. 8,2

Mrd. öS ausbezahlt.

Die unterfertigten Abgeordneten sind der Ansicht, daß ÖPUL II hinsichtlich seiner

Zielsetzung eine Weiterentwicklung des Ökologisierungsprozesses bedeuten muß und die

aufgewendeten Gelder vor der Öffentlichkeit argumentiert werden müssen. Diese hat sich

im Gentechnik - Volksbegehren gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft

ausgesprochen.

Um einen - im europäischen Vergleich hohen ökologischen Standard der österreichischen

Landwirtschaft sicherzustellen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister werden aufgefordert,

im ÖPUL II als Mindestkriterium festzulegen, daß Betriebe, die an diesem Programm

teilnehmen, sowohl in der pflanzlichen als in der tierischen Produktion auf den Einsatz der

Gentechnik verzichten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land und Forstwirtschaft

vor