703/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen

betreffend die Schaffung einer einheitlichen Bahninfrastrukturgesellschaft

Derzeit gibt es in Österreich nicht weniger als drei unterschiedliche, durchwegs dem

Verkehrsminister weisungsgebundene Bahnbaugesellschaften im Besitze des Staates sowie eine

weitere Gesellschaft, der die Finanzierung der Projekte der anderen obliegt, ebenso die Einhebung

der Benützungsentgelte.

Diese Zersplitterung ist teils historisch durch die seinerzeit fehlende Rechtspersönlichkeit der

ÖBB zu erklären, als es darum ging, ASFINAG - Mittel und damit Kredite anzusprechen und daher

die HL - AG gegründet wurde. Weniger verständlich war schon die Gründung der BEG, zumal sich

bereits seinerzeit abzeichnete, daß sich weder Deutschland noch Italien an dieser

Brennerbahngesellschaft beteiligen wurden.

Spätestens zu dem Zeitpunkt aber, da die Aktivitäten der ÖBB - Infrastruktur durch Änderung des

BBG92 definitiv (wieder) dem Verordnungsmechanismus des Verkehrsministers unterstellt

wurde, ist es aber völlig unverständlich, daß dann nicht gleich alle diesbezüglichen Aktivitäten in

einer Hand vereint wurden. Stattdessen schuf man mit der Schieneninfrastrukturfinanzierungs -

gesellschaft eine neue Institution - vor allem, um die Schulden im Hinblick auf die

Konvergenzkriterien als nicht staatlich darstellen zu können - die nun eine weitere Ebene in der

vielschichtigen Bahnbauszene Österreichs darstellt. Hinzu kommt noch, daß die Führung von

AG und SCHIG in Personalunion erfolgt, was im Hinblick auf die eigentlich neutrale Aufgabe der

SCHIG durchaus Fragen der Unvereinbarkeit aufwirft.

Aus all diesen Gründen erscheint es geboten, die Organisation des Infrastrukturausbaues der Bahn

grundsätzlich neu zu ordnen, wobei klar ist, daß dies die Herauslösung der ÖBB - Infrastruktur aus

dem Unternehmen ÖBB und die Zusammenlegung mit den übrigen einzelnen Gesellschaften,

einschließlich der Finanzierungsgesellschaft SCHIG bedeuten muß.

Die Sinnhaftigkeit dieser bereits vor Jahren von den Antragstellern erhobenen Forderung wurde

auch von mehreren Verkehrsministern durch entsprechende Initiativen, die allerdings stets an

diversen Widerständen in den betroffenen Unternehmen scheiterten, bestätigt. Um dieser

Forderung daher seitens des Gesetzgebers Nachdruck zu verleihen, stellen die unterzeichneten

Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird aufgefordert, durch

Zusammenlegung aller im Staatsbesitz befindlichen Bahninfrastrukturgesellschaften, also

insbesondere der HL - AG und der BEG mit dem zu verselbständigenden, Infrastruktur -

Unternehmensbereich der ÖBB und der Finanzierungsgesellschaft SCHIG für eine klare

Organisationsstruktur im Bereich der Bahninfrastruktur zu sorgen.‘

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.