715/AE XX.GP
der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend Bekämpfung der Schattenwirtschaft durch Einführung einer
Mehrwertsteuerrückvergütung für private Bauherren
Auch 1998 wird sich, wie schon in den vergangenen Jahren, das Volumen der
Schattenwirtschaft weiter erhöhen (so wird Prof. Schneider von der Universität Linz in
einem Kurierartikel vom 7. Februar 1998 zitiert): Um rund 6 % oder 13 Mrd. Schilling (auf
eine Gesamtwertschöpfung „im Pfusch" von 233 Mrd. Schilling) soll die Schwarzarbeit
heuer zulegen. Damit werden 1998 bereits rund 9,1 % des Bruttoinlandsproduktes
schattenwirtschaftlich erbracht. Dem Staat entgehen dadurch Steuern und Abgaben von
über 70 Mrd. Schilling. Die Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte ab 1.
Jänner 1998 wird diese Entwicklung vermutlich noch verschärfen.
„Registrierte Selbständige sind vier Determinanten ausgesetzt, die die Leistungs -
erbringung verteuern, bzw. den Unternehmer erheblich benachteiligen:
> Arbeitskosten (insbesondere Lohnnebenkosten),
> Bürokratiekosten (Gewerbeordnung, Ladenöffnungszeitengesetz, Betriebsruhegesetz,
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Lohnverrechnung, ÖSTAT-Erhebungen etc.),
> Mehwertsteuerregelung,
> Sozial - und steuerrechtlichen Schlechterstellung der Selbständigen gegenüber den
unselbständig Erwerbstätigen (Mindestbeitrag zur Sozialversicherung, 13. und 14.
Gehalt, Arbeitslosenversicherung, Karenzregelung etc.)
Diese Rahmenbedingungen bilden den allzu fruchtbaren Nährboden für „unregistrierte
Selbständigkeit‘. Schwarz erbrachte Leistungen müssen auch und vor allem als eine
Flucht vor den oben skizzierten nachteiligen
Umständen begriffen werden.
Traditionell am stärksten von der Schattenwirtschaft betroffen ist die Baubranche, in
welcher bereits geschätzte 80 Mrd. Schilling schattenwirtschaftlich erbracht werden. Die
illegalen Wettbewerbsvorteile der Schwarzarbeit machen der Baubranche schwer zu
schaffen. Es wird geschätzt, daß etwa 10 % Rückgang der Schattenwirtschaft in diesem
Bereich ungefähr 10.000 bis 15.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen entspräche. Auch wenn
Berechnungen solcher Art mit Vorsicht zu begegnen ist, bleibt doch die schwer zu
widerlegende Vermutung positiver Impulse auf die Beschäftigungssituation in Österreich.
Dem unerwünschten Phänomen der Schattenwirtschaft ist wirkungsvoll durch ein Modell
zu begegnen, welches auch privaten Bauherrn eine Mehrwertsteuerrückvergütung
ermöglicht, wenn und soweit diese den zuständigen Behörden Rechnungen im Sinne des
§ 11 UStG der Lieferanten und Leistungserbringer vorlegen. Berechnungen haben
ergeben, daß eine Rückerstattung von 13 % der umsatzsteuerrechtlichen
Bemessungsgrundlage im Ergebnis zu keinerlei Belastungen für den Staatshaushalt
führen würden. Dies ist um so wesentlicher, da dem Ziel der Budgetkonsolidierung auch
aus liberaler Sicht absolute Priorität im politischen Handeln einzuräumen ist.
Dem Staat durch die Mehrwertsteuerrückvergütung entgehende Einnahmen würden durch
einen geringeren Anteil an „schwarz“ erbrachten Leistungen und vor allem durch höhere
Einnahmen bei der Einkommensbesteuerung sowie durch Entlastung des sozialen Netzes
kompensiert. Im Interesse der Bauwirtschaft würde die mit illegalen Wettbewerbsvorteilen
ausgestattete schattenwirtschaftliche Konkurrenz zumindest teilweise zurückgedrängt. Für
die Konsumenten käme es durch den Verzicht auf „schwarz“ erbrachte Leistungen zu
einer Entlastung durch den Genuß der gerade beim Hausbau besonders wichtigen vollen
Gewährleistungsrechte. Die zu erwartenden positiven Impulse auf den Arbeitsmarkt
wurden schon erwähnt. Auch in diesem Bereich sind nennenswerte Einsparungen
(Arbeitslosenversicherung) zu erwarten. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist in dem
Umstand zu erblicken, daß die Leistungserbringer am Bau sozialversicherungsrechtlich
abgesichert arbeiten. Auch kommt es durch regulär erbrachte Leistungen zum
erwünschten Effekt, daß das
Beitragsvolumen zur Sozialversicherung steigt.
Da sich die österreichische Baubranche (nicht zuletzt auch durch verminderte öffentliche
Investitionstätigkeit) ohnedies in einer schwierigen Situation befindet und noch weitere
negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu befürchten sind, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat zum ehest möglichen
Zeitpunkt einen Entwurf zum Umsatzsteuergesetz vorzulegen, welcher zur Bekämpfung
der Schattenwirtschaft in der Baubranche eine dreizehnprozentige Mehrwertsteuer -
rückvergütung für private Bauherrn vorsieht."
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen