715/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen

betreffend Bekämpfung der Schattenwirtschaft durch Einführung einer

Mehrwertsteuerrückvergütung für private Bauherren

Auch 1998 wird sich, wie schon in den vergangenen Jahren, das Volumen der

Schattenwirtschaft weiter erhöhen (so wird Prof. Schneider von der Universität Linz in

einem Kurierartikel vom 7. Februar 1998 zitiert): Um rund 6 % oder 13 Mrd. Schilling (auf

eine Gesamtwertschöpfung „im Pfusch" von 233 Mrd. Schilling) soll die Schwarzarbeit

heuer zulegen. Damit werden 1998 bereits rund 9,1 % des Bruttoinlandsproduktes

schattenwirtschaftlich erbracht. Dem Staat entgehen dadurch Steuern und Abgaben von

über 70 Mrd. Schilling. Die Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte ab 1.

Jänner 1998 wird diese Entwicklung vermutlich noch verschärfen.

„Registrierte Selbständige sind vier Determinanten ausgesetzt, die die Leistungs -

erbringung verteuern, bzw. den Unternehmer erheblich benachteiligen:

> Arbeitskosten (insbesondere Lohnnebenkosten),

> Bürokratiekosten (Gewerbeordnung, Ladenöffnungszeitengesetz, Betriebsruhegesetz,

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Lohnverrechnung, ÖSTAT-Erhebungen etc.),

> Mehwertsteuerregelung,

> Sozial -  und steuerrechtlichen Schlechterstellung der Selbständigen gegenüber den

unselbständig Erwerbstätigen (Mindestbeitrag zur Sozialversicherung, 13. und 14.

Gehalt, Arbeitslosenversicherung, Karenzregelung etc.)

Diese Rahmenbedingungen bilden den allzu fruchtbaren Nährboden für „unregistrierte

Selbständigkeit‘. Schwarz erbrachte Leistungen müssen auch und vor allem als eine

Flucht vor den oben skizzierten nachteiligen Umständen begriffen werden.

Traditionell am stärksten von der Schattenwirtschaft betroffen ist die Baubranche, in

welcher bereits geschätzte 80 Mrd. Schilling schattenwirtschaftlich erbracht werden. Die

illegalen Wettbewerbsvorteile der Schwarzarbeit machen der Baubranche schwer zu

schaffen. Es wird geschätzt, daß etwa 10 % Rückgang der Schattenwirtschaft in diesem

Bereich ungefähr 10.000 bis 15.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen entspräche. Auch wenn

Berechnungen solcher Art mit Vorsicht zu begegnen ist, bleibt doch die schwer zu

widerlegende Vermutung positiver Impulse auf die Beschäftigungssituation in Österreich.

Dem unerwünschten Phänomen der Schattenwirtschaft ist wirkungsvoll durch ein Modell

zu begegnen, welches auch privaten Bauherrn eine Mehrwertsteuerrückvergütung

ermöglicht, wenn und soweit diese den zuständigen Behörden Rechnungen im Sinne des

§ 11 UStG der Lieferanten und Leistungserbringer vorlegen. Berechnungen haben

ergeben, daß eine Rückerstattung von 13 % der umsatzsteuerrechtlichen

Bemessungsgrundlage im Ergebnis zu keinerlei Belastungen für den Staatshaushalt

führen würden. Dies ist um so wesentlicher, da dem Ziel der Budgetkonsolidierung auch

aus liberaler Sicht absolute Priorität im politischen Handeln einzuräumen ist.

Dem Staat durch die Mehrwertsteuerrückvergütung entgehende Einnahmen würden durch

einen geringeren Anteil an „schwarz“ erbrachten Leistungen und vor allem durch höhere

Einnahmen bei der Einkommensbesteuerung sowie durch Entlastung des sozialen Netzes

kompensiert. Im Interesse der Bauwirtschaft würde die mit illegalen Wettbewerbsvorteilen

ausgestattete schattenwirtschaftliche Konkurrenz zumindest teilweise zurückgedrängt. Für

die Konsumenten käme es durch den Verzicht auf „schwarz“ erbrachte Leistungen zu

einer Entlastung durch den Genuß der gerade beim Hausbau besonders wichtigen vollen

Gewährleistungsrechte. Die zu erwartenden positiven Impulse auf den Arbeitsmarkt

wurden schon erwähnt. Auch in diesem Bereich sind nennenswerte Einsparungen

(Arbeitslosenversicherung) zu erwarten. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist in dem

Umstand zu erblicken, daß die Leistungserbringer am Bau sozialversicherungsrechtlich

abgesichert arbeiten. Auch kommt es durch regulär erbrachte Leistungen zum

erwünschten Effekt, daß das Beitragsvolumen zur Sozialversicherung steigt.

Da sich die österreichische Baubranche (nicht zuletzt auch durch verminderte öffentliche

Investitionstätigkeit) ohnedies in einer schwierigen Situation befindet und noch weitere

negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu befürchten sind, stellen die

unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat zum ehest möglichen

Zeitpunkt einen Entwurf zum Umsatzsteuergesetz vorzulegen, welcher zur Bekämpfung

der Schattenwirtschaft in der Baubranche eine dreizehnprozentige Mehrwertsteuer -

rückvergütung für private Bauherrn vorsieht."

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen