821/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Firlinger, Mag. Haupt

und Kollegen

betreffend den Verdacht von Preisabsprachen im Hoch - und Straßenbau

Der Verdacht illegaler Preisabsprachen sowie der Bildung von Baukartellen in Zusammenhang

mit öffentlichen Auftragsvergaben im Hoch - und Straßenbau hat sich durch jüngst

bekanntgewordene Sachverhalte massiv erhärtet und wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die

österreichische Vergabepraxis.

Die Liste der in diesem Zusammenhang kolportierten Malversationen wird durch täglich neu zu

tage tretende Fakten immer länger:

So soll es unter anderem bei drei öffentlichen Ausschreibungen von Baulosen in Oberösterreich

zu Preisabsprachen zwischen mehreren Baufirmen gekommen sein, die sich im Voraus die

entsprechenden Baulose “aufteilten”. Das Legen überhöhter Angebote wurde den Mitbewerbern

vom jeweils begünstigten und den Zuschlag erhaltenden Bauunternehmen durch die

Überweisung von Millionenbeträgen entsprechend “abgegolten”. Als Auftraggeber scheint dabei

die Hochleistungs AG der ÖBB auf

Des weiteren ist es in Zusammenhang mit Bauaufträgen für Um -  und Ausbauten des Flughafens

Wien Schwechat sowie Bauten im Bereich der Flugpisten zu Unregelmäßigkeiten gekommen,

die einerseits bereits zwei Verhaftungen nach sich zogen und durch die andererseits der

Flughafen Wien AG ein Schaden in der Höhe von mindestens 12 Mio öS entstanden ist. Die

Verdachtsmomente in diesem Zusammenhang spannen einen Bogen von Preisabsprachen über

Abschlagszahlungen bis hin zum Vorwurf der Bestechung.

Preisabsprachen im Zuge der Vergabe eines Auftrages für die Errichtung einer Turbine im

Kraftwerk Ybbs - Persenbeug durch die Verbundtochter Donaukraft führten zu enormen

Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Einmal mehr gingen Belohnungen in der Höhe von

drei bis vier Millionen öS an Firmen, die kein Anbot legten.

Die überhöhten Preise in Folge der dargestellten Vorgänge gehen zum einen auf Kosten der

Steuerzahler, zum anderen werden dadurch Arbeitsplätze in jenen vornehmlich mittelständischen

Bauunternehmen gefährdet, die wegen der Bildung von Baukartellen keinerlei Chancen haben,

öffentliche Aufträge zu erhalten. “Gerade das öffentliche Vergabewesen war Tummelplatz von

sehr wenig transparenten und manchmal auch willkürlichen Entscheidungen”, stellt Gerhard

Holzinger, langjähriger Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt in diesem

Zusammenhang unmißverständlich fest (Wirtschaftsblatt /17.10.1997). Wer die Verantwortung

für eine ordnungsmäße und den Grundsätzen des öffentlichen Vergabewesen entsprechende

Vergabepraxis trägt, daran läßt RH - Präsident Fiedler keinen Zweifel: “Es ist immer Aufgabe der

auschreibenden Stelle, für korrekte Ausschreibungen zu sorgen.” (Wirtschaftsblatt ,

17.10.1997).

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

“Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert in Zusammenhang mit Vergabeverfahren von

öffentlichen Bauaufträgen im Verantwortungsbereich des Bundes dem Nationalrat bis längstens

5. September 1998 einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, der im Interesse der Erhöhung der

Transparenz und Kostenwahrheit im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe Nachstehendes

beinhaltet:

1. Eine Dokumentation aller bei der EU - Kommission anhängigen Verfahren betreffend

vermeintliche Verstöße Österreichs gegen die EU - Vergaberichtlinien mit den daraus abgeleiteten

Konsequenzen

2. Eine Auflistung sämtlicher bei der Bundesvergabekontrollkommission seit ihrem Bestehen

eingegangenen Beschwerden mit der jeweiligen Art der Erledigung

3. Maßnahmen, die rechtzeitige Ausschreibungen (Zeitraum zwischen Ausschreibungstermin und

Baubeginn) zur Hintanhaltung von Preisabsprachen und Baukartellen sicherstellen, um eine

längerfristige Planung sowohl auf Seiten der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber zu

ermöglichen.

4. Maßnahmen, die eine den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes entsprechende Vergabe

an den Bestbieter sicherstellen

5. Maßnahmen, die eine begleitende Kontrolle während des Vergabeverfahrens ermöglichen

6. Entsprechende kartellrechtliche Änderungen zur Verhinderung von Baukartellen”

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten, diesen Entschließungsantrag

dem Bautenausschuß zuzuweisen.