821/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Firlinger, Mag. Haupt
und Kollegen
betreffend den Verdacht von Preisabsprachen im Hoch - und Straßenbau
Der Verdacht illegaler Preisabsprachen sowie der Bildung von Baukartellen in Zusammenhang
mit öffentlichen Auftragsvergaben im Hoch - und Straßenbau hat sich durch jüngst
bekanntgewordene Sachverhalte massiv erhärtet und wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die
österreichische Vergabepraxis.
Die Liste der in diesem Zusammenhang kolportierten Malversationen wird durch täglich neu zu
tage tretende Fakten immer länger:
So soll es unter anderem bei drei öffentlichen Ausschreibungen von Baulosen in Oberösterreich
zu Preisabsprachen zwischen mehreren Baufirmen gekommen sein, die sich im Voraus die
entsprechenden Baulose “aufteilten”. Das Legen überhöhter Angebote wurde den Mitbewerbern
vom jeweils begünstigten und den Zuschlag erhaltenden Bauunternehmen durch die
Überweisung von Millionenbeträgen entsprechend “abgegolten”. Als Auftraggeber scheint dabei
die Hochleistungs AG der ÖBB auf
Des weiteren ist es in Zusammenhang mit Bauaufträgen für Um - und Ausbauten des Flughafens
Wien Schwechat sowie Bauten im Bereich der Flugpisten zu Unregelmäßigkeiten gekommen,
die einerseits bereits zwei Verhaftungen nach sich zogen und durch die andererseits der
Flughafen Wien AG ein Schaden in der Höhe von mindestens 12 Mio öS entstanden ist. Die
Verdachtsmomente in diesem Zusammenhang spannen einen Bogen von Preisabsprachen über
Abschlagszahlungen bis hin zum Vorwurf der Bestechung.
Preisabsprachen im Zuge der Vergabe eines Auftrages für die Errichtung einer Turbine im
Kraftwerk Ybbs - Persenbeug durch die Verbundtochter Donaukraft führten zu enormen
Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Einmal mehr gingen Belohnungen in der Höhe von
drei bis vier Millionen öS an Firmen, die kein Anbot legten.
Die überhöhten Preise in Folge der dargestellten Vorgänge gehen zum einen auf Kosten der
Steuerzahler, zum anderen werden dadurch Arbeitsplätze in jenen vornehmlich mittelständischen
Bauunternehmen gefährdet, die wegen der Bildung von Baukartellen keinerlei Chancen haben,
öffentliche Aufträge zu erhalten. “Gerade das öffentliche Vergabewesen war Tummelplatz von
sehr wenig transparenten und manchmal auch willkürlichen Entscheidungen”, stellt Gerhard
Holzinger, langjähriger Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt in diesem
Zusammenhang unmißverständlich fest (Wirtschaftsblatt /17.10.1997). Wer die Verantwortung
für eine ordnungsmäße und den Grundsätzen des öffentlichen Vergabewesen entsprechende
Vergabepraxis trägt, daran
läßt RH - Präsident Fiedler keinen Zweifel: “Es ist immer
Aufgabe der
auschreibenden Stelle, für korrekte Ausschreibungen zu sorgen.” (Wirtschaftsblatt ,
17.10.1997).
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
“Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert in Zusammenhang mit Vergabeverfahren von
öffentlichen Bauaufträgen im Verantwortungsbereich des Bundes dem Nationalrat bis längstens
5. September 1998 einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, der im Interesse der Erhöhung der
Transparenz und Kostenwahrheit im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe Nachstehendes
beinhaltet:
1. Eine Dokumentation aller bei der EU - Kommission anhängigen Verfahren betreffend
vermeintliche Verstöße Österreichs gegen die EU - Vergaberichtlinien mit den daraus abgeleiteten
Konsequenzen
2. Eine Auflistung sämtlicher bei der Bundesvergabekontrollkommission seit ihrem Bestehen
eingegangenen Beschwerden mit der jeweiligen Art der Erledigung
3. Maßnahmen, die rechtzeitige Ausschreibungen (Zeitraum zwischen Ausschreibungstermin und
Baubeginn) zur Hintanhaltung von Preisabsprachen und Baukartellen sicherstellen, um eine
längerfristige Planung sowohl auf Seiten der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber zu
ermöglichen.
4. Maßnahmen, die eine den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes entsprechende Vergabe
an den Bestbieter sicherstellen
5. Maßnahmen, die eine begleitende Kontrolle während des Vergabeverfahrens ermöglichen
6. Entsprechende kartellrechtliche Änderungen zur Verhinderung von Baukartellen”
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten, diesen Entschließungsantrag
dem Bautenausschuß zuzuweisen.