834/A XX.GP

 

der Abg. Aumayr, Koller, Marolt, Dr. Salzl

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über

die Saatgutanerkennung, die Saatgutzulassung und das

Inverkehrbringen von Saatgut sowie die Sortenzulassung

(Saatgutgesetz 1997 - SaatG 1997), BGBl. Nr. 72/1997 (I)

geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Saatgut -

anerkennung, die Saatgutzulassung und das Inverkehrbringen

von Saatgut sowie die Sortenzulassung (Saatgutgesetz 1997

- SaatG 1997), BGBl. Nr. 72/1997 (I), geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz, BGBl. Nr. 72/1997 (I),

wird wie folgt geändert:

In Artikel I, 2. Hauptstück, 2. Abschnitt, § 15 Abs. 1

lautet Z 7:

"7.  die chemische und/oder biologische Behandlung,

       die Behandlung mit ionisierenden Strahlen,

       die gentechnische Veränderung

       des Saatgutes,”

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages

an den Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft beantragt.

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde bereits am 14.5.1997 eingebracht,

jedoch von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Die lückenlose Kennzeichnung von Saatgut auf der

für den Käufer bestimmten Verpackung ist jedoch die

Voraussetzung für eine freie Entscheidung zum Kauf

und das notwendige Beweismittel für den Nachweis

gentechnikfreier Produkte.

Durch die im Saatgutgebührentarif des Bundesministeriums

für Land - und Forstwirtschaft neu festgesetzten Gebühren

wäre ein eventueller Mehraufwand dort inkludiert.