834/A XX.GP
der Abg. Aumayr, Koller, Marolt, Dr. Salzl
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
die Saatgutanerkennung, die Saatgutzulassung und das
Inverkehrbringen von Saatgut sowie die Sortenzulassung
(Saatgutgesetz 1997 - SaatG 1997), BGBl. Nr. 72/1997 (I)
geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Saatgut -
anerkennung, die Saatgutzulassung und das Inverkehrbringen
von Saatgut sowie die Sortenzulassung (Saatgutgesetz 1997
- SaatG 1997), BGBl. Nr. 72/1997 (I), geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das im Titel genannte Bundesgesetz, BGBl. Nr. 72/1997 (I),
wird wie folgt geändert:
In Artikel I, 2. Hauptstück, 2. Abschnitt, § 15 Abs. 1
lautet Z 7:
"7. die chemische und/oder biologische Behandlung,
die Behandlung mit ionisierenden Strahlen,
die gentechnische Veränderung
des Saatgutes,”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages
an den Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft beantragt.
Erläuterung:
Dieser Antrag wurde bereits am 14.5.1997 eingebracht,
jedoch von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Die lückenlose Kennzeichnung von Saatgut auf der
für den Käufer bestimmten Verpackung ist jedoch die
Voraussetzung für eine freie Entscheidung zum Kauf
und das notwendige Beweismittel für den Nachweis
gentechnikfreier Produkte.
Durch die im Saatgutgebührentarif des Bundesministeriums
für Land - und Forstwirtschaft neu festgesetzten Gebühren
wäre ein eventueller Mehraufwand dort inkludiert.