843/A XX.GP

 

des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 1986 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 1986 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr.213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I/79/1998, wird wie folgt geändert:

§ 98 Abs. 2 Zif. 4 wird ergänzt und lautet wie folgt:

"4. die Vermögens - und Schuldenrechnungen sowie die Erfolgsrechnungen (die Bilanzen

sowie die Gewinn - und Verlustrechnungen) der Bundesbetriebe, der betriebsähnlichen

Einrichtungen des Bundes und der ausgegliederten Unternehmungen.

Begründung:

Die zahlreichen Budgetausgliederungen der letzten Jahre haben dazu geführt, daß die

finanziellen Auswirkungen intransparent und kaum mehr nachvollziehbar sind und

parlamentarische Kontrollmöglichkeiten fehlen. Aus diesem Grund sieht der vorliegende

Antrag eine Ergänzung des § 98 Abs. 2 Zif. 4 BHG um die verpflichtende Darstellung der

Vermögens - und Schuldenrechnungen sowie Erfolgsrechnungen der ausgegliederten

Unternehmungen im Bundesrechnungsabschluß vor.