864/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Wochengeldanspruch für freie Dienstnehmerinnen

Derzeit haben Dienstnehmerinnen in freien Dienstverträgen überhaupt keinen Wochengeld -

anspruch. Die nun vorgeschlagene Regelung sieht einen pauschalierten Wochengeld -

anspruch in der Höhe der Teilzeitbeihilfe nach dem Karenzgeldgesetz in der Höhe von ca.

2.780.- vor.

Diese geringe Höhe hätte zur Folge, daß freie Dienstnehmerinnen auch während der

Schutzfrist arbeiten gehen müssen, um ihre Existenz abzusichern.

Dies widerspricht nicht nur dem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbot, sondern ist

insbesondere aus frauen - und gesellschaftspolitischen Aspekten eine unzumutbare Situation,

in welche diese zunehmende Anzahl von Frauen versetzt wird.

Wir fordern daher, daß auch für freie Dienstnehmerinnen eine existenzsichernde Höhe des

Wochengeldes gesetzlich festgelegt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat rechtzeitig für eine Beschluß -

fassung noch im Jahr 1998, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine existenzsichernde

Höhe des Wochengeldes für freie Dienstnehmerinnen sicherstellt. Dies entweder in der

Höhe des Durchschnittseinkommens der letzten 13 Wochen oder zumindestens jenen

Betrag, den Unternehmerinnen und Bäuerinnen unter dem Titel Betriebshilfe erhalten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.