872/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Koller, Klein, Dr. Salzl, Wenitsch
und Kollegen
betreffend Wiedergutmachung der Rindfleischskandal - Schäden durch die Verursacher
Seit 14.7.1998 waren dem Bundeskanzleramt die angeblichen Funde von Rückständen
des krebserregenden und verbotenen Hormons Stilbene in einer AMA -
Rindfleischlieferung an die Firma Inalca in Riet bei Rom bekannt. Anstatt sofort die
Richtigkeit der Vorwürfe zu überprüfen und bei gegenteiligen Ergebnissen alle von
Italien beabsichtigten Handelshemnisse zu beseitigen, schaltete die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz die Staatsanwaltschaft ein, sprach
medienwirksam vom “möglicherweise größten Kriminalfall in der österreichischen
Landwirtschaft” und warnte die Konsumenten vor dem Verzehr von Fleischwaren.
Erst nachher durchgeführte Referenzuntersuchungen in Österreich und den
Niederlanden zeigten, daß es sich um einen Fehlalarm gehandelt hatte.
Inzwischen schätzen Agrarexperten den Nachfragerückgang in Österreich auf 20 % und
den der Landwirtschaft und der Fleischbranche entstandenen Schaden auf ca. 1 50 — 200
Mio. ÖS.
Von Wiedergutmachung der Geschädigten durch die Verursacher ist keine Rede:
In einer fünfstündigen Sitzung bewog der Bundeskanzler die Konsumentenministerin,
ihr (rechtlich nicht vorgesehenes) Angebot einer Selbstanzeige wieder zurückzuziehen.
Die geschädigten Bauern und Fleischproduzenten werden auf einen komplizierten,
kostenintensiven und langwierigen Klageweg vor österreichischen, italienischen und EU -
Gerichten verwiesen (siehe APA 318 5 WI 0409 II/CI vom 26.8.1998).
Die Regierungsmitglieder planen lediglich, das von ihnen selbst ramponierte Image des
“Feinkostladens Österreich” durch eine aus allgemeinen Budgetmitteln von ca. 60 Mio.
ÖS finanzierte und von der AMA durchgeführten Inseratenkampagne wieder
aufzumöbeln.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung wird aufgefordert:
1. die den österreichischen Rinderbauern entstandenen Schaden seit 31.8.1998 durch
EU - konforme nationale Beihilfen in vollem Umfang abzugelten,
2. die der österreichischen Fleischwirtschaft entstandenen Schäden aufgrund der
Vorgangsweise österreichischer Regierungsmitglieder und italienischer Behörden und
Labors präzise zu ermitteln und die Geschädigten bei der Wahrnehmung ihrer
Schadenersatzansprüche wirksam zu unterstützen,
3. die An - und Verkaufsvorgänge von lnterventionsfleisch im Rahmen der AMA und
ihrer Tochtergesellschaften offenzulegen, insbesondere zu ermitteln, warum auch
Fleisch von nicht aus Österreich stammenden bzw. nicht in Österreich
endgemästetem Vieh von der AMA aufgekauft wurde bzw. wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuß für Land -
und Forstwirtschaft beantragt.