872/AE XX.GP

 

                                 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Koller, Klein, Dr. Salzl, Wenitsch

und Kollegen

betreffend Wiedergutmachung der Rindfleischskandal - Schäden durch die Verursacher

 

Seit 14.7.1998 waren dem Bundeskanzleramt die angeblichen Funde von Rückständen

des krebserregenden und verbotenen Hormons Stilbene in einer AMA -

Rindfleischlieferung an die Firma Inalca in Riet bei Rom bekannt. Anstatt sofort die

Richtigkeit der Vorwürfe zu überprüfen und bei gegenteiligen Ergebnissen alle von

Italien beabsichtigten Handelshemnisse zu beseitigen, schaltete die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz die Staatsanwaltschaft ein, sprach

medienwirksam vom “möglicherweise größten Kriminalfall in der österreichischen

Landwirtschaft” und warnte die Konsumenten vor dem Verzehr von Fleischwaren.

Erst nachher durchgeführte Referenzuntersuchungen in Österreich und den

Niederlanden zeigten, daß es sich um einen Fehlalarm gehandelt hatte.

Inzwischen schätzen Agrarexperten den Nachfragerückgang in Österreich auf 20 % und

den der Landwirtschaft und der Fleischbranche entstandenen Schaden auf ca. 1 50 — 200

Mio. ÖS.

 

Von Wiedergutmachung der Geschädigten durch die Verursacher ist keine Rede:

In einer fünfstündigen Sitzung bewog der Bundeskanzler die Konsumentenministerin,

ihr (rechtlich nicht vorgesehenes) Angebot einer Selbstanzeige wieder zurückzuziehen.

Die geschädigten Bauern und Fleischproduzenten werden auf einen komplizierten,

kostenintensiven und langwierigen Klageweg vor österreichischen, italienischen und EU -

Gerichten verwiesen (siehe APA 318 5 WI 0409 II/CI vom 26.8.1998).

Die Regierungsmitglieder planen lediglich, das von ihnen selbst ramponierte Image des

“Feinkostladens Österreich” durch eine aus allgemeinen Budgetmitteln von ca. 60 Mio.

ÖS finanzierte und von der AMA durchgeführten Inseratenkampagne wieder

aufzumöbeln.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den folgenden

 

                                            ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1. die den österreichischen Rinderbauern entstandenen Schaden seit 31.8.1998 durch

    EU - konforme nationale Beihilfen in vollem Umfang abzugelten,

2. die der österreichischen Fleischwirtschaft entstandenen Schäden aufgrund der

    Vorgangsweise österreichischer Regierungsmitglieder und italienischer Behörden und

    Labors präzise zu ermitteln und die Geschädigten bei der Wahrnehmung ihrer

    Schadenersatzansprüche wirksam zu unterstützen,

3. die An - und Verkaufsvorgänge von lnterventionsfleisch im Rahmen der AMA und

    ihrer Tochtergesellschaften offenzulegen, insbesondere zu ermitteln, warum auch

    Fleisch von nicht aus Österreich stammenden bzw. nicht in Österreich

    endgemästetem Vieh von der AMA aufgekauft wurde bzw. wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuß für Land -

und Forstwirtschaft beantragt.