879/AE XX.GP
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Schmidt
Und PartnerInnen
Betreffend Hearing bei der Bestellung von Verfassungsrichtern
Bei der Bestellung von Richtern des Verfassungsgerichtshofes gibt es laut Bundes -
Verfassungsgesetz ein Vorschlagsrecht sowohl des Nationairates, des Bundesrates
als auch der Bundesregierung. Nationalrat als auch Bundesrat führen inzwischen
jeweils Hearings zur Bestellung der Kandidaten durch. Nur die von der
Bundesregierung entsandten Mitglieder werden weiterhin sozusagen hinter
verschlossenen Türen gekürt.
Entschließung
“Die Bundesregierung wird aufgefordert, grundsätzlich bei der Bestellung von
Richtern für den Verfassungsgerichtshof Hearings mit den Kandidaten
durchzuführen.”
Formell wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.