879/AE XX.GP

 

                                              Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Schmidt

Und PartnerInnen

 

Betreffend Hearing bei der Bestellung von Verfassungsrichtern

 

Bei der Bestellung von Richtern des Verfassungsgerichtshofes gibt es laut Bundes -

Verfassungsgesetz ein Vorschlagsrecht sowohl des Nationairates, des Bundesrates

als auch der Bundesregierung. Nationalrat als auch Bundesrat führen inzwischen

jeweils Hearings zur Bestellung der Kandidaten durch. Nur die von der

Bundesregierung entsandten Mitglieder werden weiterhin sozusagen hinter

verschlossenen Türen gekürt.

 

                                               Entschließung

 

“Die Bundesregierung wird aufgefordert, grundsätzlich bei der Bestellung von

Richtern für den Verfassungsgerichtshof Hearings mit den Kandidaten

durchzuführen.”

 

Formell wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.