880/AE XX.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Terezija Stoisits,Freundinnen und Freunde

betreffend die gesetzliche Gleichstellung homosexueller und heterosexueller

Lebensgemeinschaften von BundesbeamtInnen im Beamtendienstrechtsgesetz 1979 und im

Gehaltsgesetz 1956.

 

Die explizite Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften

ist notwendig, um eine Gleichbehandlung aller BundesbeamtInnen sicherzustellen. Durch die

derzeitigen Rege lungen werden homosexuelle PartnerInnen in Lebensgemeinschaften

gegenüber PartnerInnen in heterosexuellen Lebensgeminschaften diskriminiert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle zu § 29 f

Abs. 2 Vertragsbedienstetengesetz 1948 vorzulegen, durch die die Gleichstellung von

homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften gewährleistet wird.

 

                                                           Begründung

 

Die mangelnde rechtliche Gleichstellung homosexueller Menschen verursacht regelmäßig

unnötige zwischenmenschliche Tragödien. Dies kann nur mit einer expliziten Nennung der

Gleichwertigkeit der beiden Beziehungsformen verhindert werden. Durch eine derartige

Neuregelung erhielten homosexuelle PartnerInnen in Lebensgemeinschaften die rechtliche

und soziale Sicherheit, ihre Lebensgemeinschaften in unserer Gesellschaft und unserem Staat

leben zu können. Vor allem die Pflegefreistellung im Krankheitsfalle ist ein wichtiges

Anliegen und ein Recht, das keiner und keinem verwehrt werden darf, der oder die sich um

eine ihr so nahestehende Person kümmert.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.