92/AE

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

betreffend Maßnahmen gegen Wildverbißschäden

Wie im Waldbericht der letzten Jahre wird auch im Waldbericht 1994 auf die schweren

Wildverbißschäden hingewiesen. Nach der vorläufigen Auswertung der

Verjüngungserhebungen der österreichischen Waldinventur weisen 83 Prozent der

Gesamtverjüngung und 72 Prozent der Waldgebiete Verbißschäden auf. Auf 49 Prozent der

Waldgebiete wird das Aufwachsen von Mischbeständen vereitelt, weil hier bestimmte

ökologisch wertvolle Baumarten selektiv herausgebissen werden. Auf 23 Prozent der

Waldgebiete ist die Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen gegen Verbiß praktisch

unmöglich. Auch für den sensiblen Schutzwaldbereich wird eine zunehmende Gefährdung

durch Wildverbiß registriert. Durch falsch verstandene Hege und Überpopulation kommt es

besonders lokal (z.B. Bezirk Lilienfeld) zu massivst auftretenden Wildschäden, die dringend

auf ein ökologisch verträgliches Maß reduziert werden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Landwirtschaftsminister wird ersucht, Sofortmaßnahmen im Sinne von § 16 Forstgesetz

zu veranlassen. Sobald das zuständige Organ des Forstaufsichtsdienstes über Ursachen, Art

und Ausmaß der Gefährdung Bericht erstattet und Vorschläge zur Abstellung der

Gefährdung an die Jagdbehörde und an den Leiter des Forstaufsichtsdienstes eingebracht

hat, sind die notwendigen Maßnahmen sogleich durchzuführen, insbesondere ist auf die

Einhaltung der vorgeschlagenen Abschußpläne abzustellen. Der Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft wird ersucht, innerhalb eines halben Jahres über die erfolgten

Maßnahmen Bericht zu erstatten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft

vorgeschlagen.


HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.