927/AE XX.GP
ENTSCHIIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Ing. Meischberger, Marolt
und Kollegen
betreffend Lizenzgebühren für die Übertragung sportlicher, kultureller und ähnlicher
Ereignisse
Der ORF übertrug in Österreich die Spiele der Fußball Weltmeisterschaft, die im heurigen
Frühsommer in Frankreich stattfanden.
Er vermarktete die öffentliche Wiedergabe der Fußballübertragungen, indem er der
Firma Orbit Exklusivrechte für die Wiedergabe auf Vidiwalis sowie auf Geräten
eingeräumt hat, die größer als haushaltsübliche TV - Geräte sind. Die Wiedergabe auf
derartigen größeren Geräten unterliegt einer Lizenzgebühr ab 15.000,-- ÖS. Verstöße
gegen die Rechte der Firma Orbit werden streng geahndet, worauf diese Firma deutlich
hinweist: “Der Sub - Lizenzwerber wird darauf hingewiesen, daß die Firma Orbit GmbH
sämtliche terrestrische, in Österreich geltende, Aufführungsrechte an der Ausstrahlung
der Fußball WM 98 hält. Dies betrifft Aufführungen auf Basis aller in Österreich
empfangbaren Signale Zuwiderhandlungen werden mit sämtlichen verfügbaren
rechtlichen Mitteln geahndet, insbesondere Unterlassungsansprüchen, Beseitigungs -
und Schadenersatzansprüchen. Ferner gilt eine verschuldensunabhängige
Mindestpönale von ÖS 500.000,-- als vereinbart, die jedoch weitergehende Ansprüche
nicht ausschließt.”
Darüber hinaus ist es dem ORF aber vorbehalten, seine Rechte überall dort geltend zu
machen, wo seine bzw. die für ihn von der Firma Orbit organisierten Veranstaltungen
unterlaufen werden. Dies kann theoretisch auch durch Vidiwalis gegeben sein, die
Gastwirte in oder außerhalb ihres Lokals aufstellen, da hier ja ebenfalls Leistungen des
ORF in Anspruch genommen werden, um die Attraktivität des eigenen Gastbetriebes zu
erhöhen. In solchen Fällen kann gegen Konkurrenzveranstaltungen vorgegangen
werden. Von diesem prohibitiven Abkassieren für die Übertragung von populären
Fußballspielen ist die heimische Gastronomie völlig unvorbereitet getroffen worden,
zumal weder durch den ORF noch durch die Wirtschaftskammer oder andere Stellen
eine entsprechende Information erfolgte. Es liegt auf der Hand, daß dadurch
Bemühungen um eine besondere Attraktion für die Gäste wegen der hohen Kosten im
Ansatz abgewürgt werden. Besonders pikant ist auch die Tatsache, daß der ORF die
Lizenz gerade an die Firma Orbit vergeben hat, deren Geschäftsführer der frühere
Bundesgeschäftsführer der Grünen und derzeitige ORF - Kurator Pius Strob ist. Der ORF
hat die Lizenz somit seinem eigenen Kurator erteilt.
Es ist allgemein bekannt, daß zahlreiche Betriebe der österreichischen
Fremdenverkehrswirtschaft ums Überleben kämpfen und die Branche in den letzten
Jahren allgemein durch Stagnation, explodierende Kosten, Rückgang der
Nächtigungszahlen und daraus resultierende Überschuldung und Insolvenzen schwer
getroffen wurde.
Unverständlich ist daher, wenn Initiativen von Gastronomen, die populäre
Sportereignisse für neue Attraktionen im Interesse der Gäste nutzen, durch zusätzliche
erhebliche Kostenbelastungen abgewürgt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, unverzüglich entsprechende
Maßnahmen, insbesondere durch die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes,
mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird, einzuleiten, die die Übertragung
sportlicher, kultureller und ähnlicher Großereignisse durch Betriebe der österreichischen
Tourismuswirtschaft im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auch durch andere Anlagen als
herkömmliche Fernsehgeräte ohne zusätzliche Kostenbelastung ermöglichen.”
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Justizausschuß zuzuweisen.