927/AE XX.GP

 

ENTSCHIIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Ing. Meischberger, Marolt

und Kollegen

betreffend Lizenzgebühren für die Übertragung sportlicher, kultureller und ähnlicher

Ereignisse

 

Der ORF übertrug in Österreich die Spiele der Fußball Weltmeisterschaft, die im heurigen

Frühsommer in Frankreich stattfanden.

Er vermarktete die öffentliche Wiedergabe der Fußballübertragungen, indem er der

Firma Orbit Exklusivrechte für die Wiedergabe auf Vidiwalis sowie auf Geräten

eingeräumt hat, die größer als haushaltsübliche TV - Geräte sind. Die Wiedergabe auf

derartigen größeren Geräten unterliegt einer Lizenzgebühr ab 15.000,-- ÖS. Verstöße

gegen die Rechte der Firma Orbit werden streng geahndet, worauf diese Firma deutlich

hinweist: “Der Sub - Lizenzwerber wird darauf hingewiesen, daß die Firma Orbit GmbH

sämtliche terrestrische, in Österreich geltende, Aufführungsrechte an der Ausstrahlung

der Fußball WM 98 hält. Dies betrifft Aufführungen auf Basis aller in Österreich

empfangbaren Signale Zuwiderhandlungen werden mit sämtlichen verfügbaren

rechtlichen Mitteln geahndet, insbesondere Unterlassungsansprüchen, Beseitigungs -

und Schadenersatzansprüchen. Ferner gilt eine verschuldensunabhängige

Mindestpönale von ÖS 500.000,-- als vereinbart, die jedoch weitergehende Ansprüche

nicht ausschließt.”

Darüber hinaus ist es dem ORF aber vorbehalten, seine Rechte überall dort geltend zu

machen, wo seine bzw. die für ihn von der Firma Orbit organisierten Veranstaltungen

unterlaufen werden. Dies kann theoretisch auch durch Vidiwalis gegeben sein, die

Gastwirte in oder außerhalb ihres Lokals aufstellen, da hier ja ebenfalls Leistungen des

ORF in Anspruch genommen werden, um die Attraktivität des eigenen Gastbetriebes zu

erhöhen. In solchen Fällen kann gegen Konkurrenzveranstaltungen vorgegangen

werden. Von diesem prohibitiven Abkassieren für die Übertragung von populären

Fußballspielen ist die heimische Gastronomie völlig unvorbereitet getroffen worden,

zumal weder durch den ORF noch durch die Wirtschaftskammer oder andere Stellen

eine entsprechende Information erfolgte. Es liegt auf der Hand, daß dadurch

Bemühungen um eine besondere Attraktion für die Gäste wegen der hohen Kosten im

Ansatz abgewürgt werden. Besonders pikant ist auch die Tatsache, daß der ORF die

Lizenz gerade an die Firma Orbit vergeben hat, deren Geschäftsführer der frühere

Bundesgeschäftsführer der Grünen und derzeitige ORF - Kurator Pius Strob ist. Der ORF

hat die Lizenz somit seinem eigenen Kurator erteilt.

Es ist allgemein bekannt, daß zahlreiche Betriebe der österreichischen

Fremdenverkehrswirtschaft ums Überleben kämpfen und die Branche in den letzten

Jahren allgemein durch Stagnation, explodierende Kosten, Rückgang der

Nächtigungszahlen und daraus resultierende Überschuldung und Insolvenzen schwer

getroffen wurde.

Unverständlich ist daher, wenn Initiativen von Gastronomen, die populäre

Sportereignisse für neue Attraktionen im Interesse der Gäste nutzen, durch zusätzliche

erhebliche Kostenbelastungen abgewürgt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, unverzüglich entsprechende

Maßnahmen, insbesondere durch die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes,

mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird, einzuleiten, die die Übertragung

sportlicher, kultureller und ähnlicher Großereignisse durch Betriebe der österreichischen

Tourismuswirtschaft im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auch durch andere Anlagen als

herkömmliche Fernsehgeräte ohne zusätzliche Kostenbelastung ermöglichen.”

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Justizausschuß zuzuweisen.