928/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abg. Helmut Haigermoser
und Kollegen
betreffend die Mautpflicht bei Fahrzeugen mit Probe- und Überstellungskennzeichen
Der österreichische Fahrzeughandel kann seinen potentiellen Kunden Autos für
Probefahrten auf Autobahnen nur dann zur Verfügung stellen, wenn eine Wochen -
oder Zehn - Tages Mautvignette mitgeführt wird. Ebenso verhält es sich bei
Überstellungen. Diese Vorgangsweise ist umständlich und unverhältnismäßig
kostenintensiv für die Betriebe. Mit leichten Änderungen der Rechtslage könnte Abhilfe
geschaffen werden. Wäre es erlaubt, bei Probe - und Überstellungskennzeichen eine
Jahresvignette am Kennzeichen selbst anzubringen, würde die Einhaltung der
Mautpflicht einfacher und für die betroffenen Unternehmer wirtschaftlicher. Darüber
hinaus wäre aber nach wie vor sichergestellt, daß - ebenso wie bei jedem Privaten -
jeweils nur ein Fahrzeug die Autobahn rechtskonform benützt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung möge die Mautpflicht für Fahrzeuge mit Probe - oder
Überstellungskennzeichen so umgestalten, daß die nötige Vignette aus Gründen der
Einfachheit und Wirtschaftlichkeit direkt am Kennzeichen angebracht werden darf.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuß beantragt.