94/AE

 

 

 

der Abgeordneten .Petrovic, Moser

 

betreffend Bericht des Unterausschusses Entwicklungspolitik zur finanzgesetzlichen

Absicherung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit

 

 

 

Die im Sparbudget 1995 enthaltenen drastischen Kürzungen im Bereich der bilateralen

Entwicklungszusammenarbeit haben bei den in Östereich bestehenden Organisationen für

Projektdurchführungen im Süden zu existenziellen Krisen und Einbrüchen geführt. Kommt

es im Jahr 1996 zu keiner besseren budgetären Absicherung, ist eine sinnvolle bilaterale

Entwicklungszusammenarbeit nicht mehr möglich.

 

Im Unterausschuß des Außenpolitischen Ausschusses für Entwicklungspolitik kamen die

Fraktionen in der letzen Gesetzesperiode einstimmig zu der Auffassung, daß der

Budgetansatz für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zumindest das

Finanzierungsniveau von 1994 erreichen und eine längerfristige finanzgesetzliche

Absicherung für die Jahre 1996, 1997 und 1998 erfolgen soll.

 

 

Ausgehend von diesem Bericht des Unterausschusses stellen die unterfertigten Abgeordneten

folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und der Bundesminister für Finanzen

werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die finanzgesetzlichen Ansätze für die bilaterale

Entwicklungszusammenarbeit für die Jahre 1996, 1997 und 1998 nach Maßgabe der

budgetären Möglichkeiten auf der Basis des Finanzierungsniveaus von 1994 veranschlagt

werden und werden ersucht, die legistischen Möglichkeiten zur längerfristigen

finanzgesetzlichen Absicherung des bilateralen EZA-Volumens zu prüfen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuß vorgeschlagen.