968/A XX.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Karl Öllinger Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

§ 105 wird wie folgt geändert und lautet:

 

"§ 105. Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein

besonderer Freibetrag von S 14.469,- jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer

(Lohnsteuer) abzuziehen. Der Betrag erhöht oder vermindert sich ab dem Jahr 1999 in

jenem Maße, in dem sich der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt

verlautbarte Verbraucherindex des Vorjahres verändert."

 

Begründung:

 

Der Freibetrag für Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich wurde

seit dem Jahr 1986 (!) nicht mehr an die seither eingetretene Erhöhung der

Verbraucherpreise angepasst.

 

Damit es nicht auch in Zukunft zu einer inflationsbedingten Verringerung dieses

Freibetrages kommt, wurde eine automatische Indexanpassung vorgesehen.

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den

Finanzausschuß vorgeschlagen.