974/A XX.GP

 

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Volker Kier und PartnerInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert

wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen :

“Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird

 

Das Geschäftsordnungsgesetz 1975, BGBI. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 163/1998, wird wie folgt geändert:

 

In § 79 Absatz 2 wird folgender letzter Satz eingefügt:

“Über die Berichte des Rechnungshofes zum Bundesrechnungsabschluß hat der Ausschuß

gemäß § 32 a die Vorberatung binnen 6 Wochen zu beginnen.”‘

 

Begründung

 

Mit der Änderung der Bestimmungen des Geschäftsordnungsgesetzes hinsichtlich der

Behandlung der Berichte des Rechnungshofes soll sichergestellt werden, daß die

Beratungen über den Bundesrechnungsabschluß eines Jahres vor Beginn der

parlamentarischen Behandlung des Budgets für das zweitnachfolgende Jahr erfolgen.

 

Dieser Antrag stellt sicher, daß die parlamentarischen Beratungen über den

Bundesrechnungsabschluß so rechtzeitig erfolgen, daß etwaige im Bericht des

Rechnungshofes dargestellten Mängel beim Vollzug des Budgets des Vorjahres bei der

Erstellung des Budgets für das folgende Jahr berücksichtigt werden können und rechtzeitig

Maßnahmen ergriffen werden können, die die Zielsetzung haben, diese Mängel zu

korrigieren.

 

 

In formeller Hinsicht wird nach Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von 3 Monaten

die Zuweisung dieses Antrages an den Geschäftordnungsausschuß vorgeschlagen.