980/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997
geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird
Das Finanzausgleichsgesetz 1997, BGBl. Nr.201/1996, zuletzt geändert durch BGBl.
I Nr. XXX/1998 wird wie folgt geändert:
§ 24 lautet
Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31.12.1999 außer Kraft.”
Begründung
Durch die in Aussicht genommene Steuerreform sind grundsätzliche Verschiebungen
im Aufkommen der einzelnen Steuern zu erwarten. Daher ist der Finanzausgleich
basierend auf den Ergebnissen der Steuerreform ebenfalls grundsätzlich neu zu
regeln und zeitgleich mit der Steuerreform zu realisieren. Darüberhinaus ist allen
damit befaßten Fachleuten klar, daß der seit 50 Jahren fortgeschriebene
Finanzausgleich jeder inneren Logik entbehrt und daher nicht weiter Grundlage einer
sachorientierten Politik zwischen den Gebietskörperschaften sein kann. Das derzeit
geltende Finanzausgleichsgesetz soll daher mit 31.12.1999 außer Kraft treten.
In formeller Hinsicht wird die Durchführung einer ersten Lesung innen 3 Monaten
verlangt und die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß vorgeschlagen