980/A XX.GP

 

Antrag

 

der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997

geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird

Das Finanzausgleichsgesetz 1997, BGBl. Nr.201/1996, zuletzt geändert durch BGBl.

I Nr. XXX/1998 wird wie folgt geändert:

§ 24 lautet

 

Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31.12.1999 außer Kraft.”

 

Begründung

 

Durch die in Aussicht genommene Steuerreform sind grundsätzliche Verschiebungen

im Aufkommen der einzelnen Steuern zu erwarten. Daher ist der Finanzausgleich

basierend auf den Ergebnissen der Steuerreform ebenfalls grundsätzlich neu zu

regeln und zeitgleich mit der Steuerreform zu realisieren. Darüberhinaus ist allen

damit befaßten Fachleuten klar, daß der seit 50 Jahren fortgeschriebene

Finanzausgleich jeder inneren Logik entbehrt und daher nicht weiter Grundlage einer

sachorientierten Politik zwischen den Gebietskörperschaften sein kann. Das derzeit

geltende Finanzausgleichsgesetz soll daher mit 31.12.1999 außer Kraft treten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Durchführung einer ersten Lesung innen 3 Monaten

verlangt und die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß vorgeschlagen