1007/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCHOBER, Freundinnen und Freunde haben am 12.  Juli 1996 unter der Nr. 1166/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bankkonten fragwürdiger Gruppierungen in Österreich" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.    Liegen im Innenministerium oder in der Bundespolizeidirektion Wien Hinweise auf ein Bankguthaben der Abu Nidal-Gruppe in Österreich vor?  Wann ja, welche Detail­informationen existieren?  Seit wann existieren diese Informationen, welche Verifizierungsschritte wurden bislang unternommen?  Liegen im Innenministerium Informationen über Bankguthaben vor?  Welche Höhe sollen diese Konten umfassen?

 

2.    Wie beurteilt der Innenminister die sicherheitspolitischen Folgen derartiger Bankguthaben?

 

3.    Existieren beim Innenministerium Informationen über allfällige Bankguthaben?  Wenn ja, welche Detailinformationen existieren?  Seit wann existieren diese Informationen, welche Verifizierungsschritte wurden bislang unternommen-?  Liegen im Innenministerium Informationen über Bankguthaben vor?  Welche Höhe sollen diese Konten umfassen?

 

4.    Existieren beim Innenministerium Informationen über allfällige Milliardenkonten Nordkoreas in Österreich?  Welche Höhe sollen diese Konten umfassen?

 

5.    Ist dem Innenministerium der Bericht der südkoreanischen Tageszeitung Jong Aang bekannt, in dem nordkoreanische Überläufer nach Südkorea über Geheimkonten von rund 20 Milliarden Schilling in Hongkong, der Schweiz und in Österreich berichten?  Welche Konsequenzen wurden aus diesem Bericht gezogen?  Werden derzeit Erhabungsschritte durch­geführt?  Liegen Zwischenergebnisse oder Endergebnisse vor?  Wenn ja, welche?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Weder im Bundesministerium für Inneres noch in der Bundespolizeidirektion Wien bestehen konkrete Hinweise über derartige Bankguthaben in Österreich.

Von Zeit zu Zeit einlangende allgemeine Hinweise konnten bisher nicht hinreichend verifiziert werden. Weitergehenden Auskünften stehen gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen entgegen.

 

Zu Frage 4:

 

Darüber bestehen im Bundesministerium für Inneres gleichfalls keine konkreten Informationen.

 

Zu Frage 5:

 

Der Artikel der südkoreanischen Tageszeitung ist lediglich aufgrund einer Nennung in der Zeitschrift WIRTSCHAFTSWOCHE bekanntgeworden, liegt dem Innenministerium jedoch nicht vor.  Geldtransaktionen, die von nordkoreanischen Staatsangehörigen in Österreich im Zuge der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften getätigt werden, sind grundsätzlich nicht Gegenstand von Ermittlungen der Sicherheitsbehörden.  Verdachtsmomente im Hinblick auf gerichtlich strafbare Handlungen haben sich bisher nicht ergeben.