1011/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1067/J-NR/1996 betreffend soziale Aspekte der Vergabekriterien für Schul- und Heimbeihilfen, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen am 11. Juli 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

1.       Verfügt das Bundesministerium über Daten zur sozialen Verteilung von Schul- und Heimbeihilfen?

 

2.       Nach welchen Kriterien sind diese Daten hinsichtlich der beruflichen und sozialen Stellung der Eltern aufgegliedert?

 

3.       Welche zusammenfassende Ergebnisse lassen sich hinsichtlich der in der Einleitung aufgezeigten Problematik aus den vorhandenen Daten ableiten?

 

Antwort:

 

Es werden jährlich nach Abschluß einer Schülerbeihilfenaktion Statistiken über den EDV-mäßigen Gesetzesvollzug erstellt. In der Beilage befindet sich ein Auszug aus der letztjährigen Bei­hilfenstatistik, aus dem der Zusammenhang zwischen Einkommensbezieher (mit verschiedenen Einkommensarten) und durchschnittlicher Beihilfenhöhe hervorgeht.

 

Da das Schülerbeihilfengesetz auf ein Familieneinkommen abgestellt ist, kann das Elterneinkommen nicht eindeutig ausgewiesen werden.

 

Die finanzielle Komponente der Bemessungsgrundlage für Beihilfen richtet sich nach den Einkommenssteuergesetzen; das Schülerbeihilfengesetz folgt dabei auch den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes.

 

 

4.       Sofern die vorhandenen Daten für eine Antwort auf die soziale Verteilungswirkung von Schul- und Heimbeihilfen nicht ausreichend sind - werden Sie eine detaillierte Studie dazu in Auftrag geben?

 

Antwort:

 

Eine solche Studie ist derzeit nicht geplant.

 

5.       Wieviele Schüler beziehen die höchstmögliche Schulbeihilfe (gegenwärtig oder falls nicht verfügbar: Daten 1995)?

 

6.       Wie verteilen sich die Bezieher der Höchstschülerbeihilfe nach ihrer sozialen Herkunft (bitte absolute Zahlen und Prozentanteile)?

 

Antwort:

 

Der Begriff "höchstmögliche Beihilfe" ist nicht eindeutig bestimmbar, z.B. sind die Höchstbeihilfen unterschiedlich, wenn ein ausgezeichneter Schulerfolg vorliegt, bei Selbsterhaltern bei Behinderung, bei Besuch einer Schule für Berufstätige etc. Es können daher in der beiliegenden Statistik auch nur durch­schnittliche Beihilfen angegeben werden.

 

7.       Welche Möglichkeiten einer gerechteren Einkommensberechnung bei den Schul- und Heimbeihilfen sehen Sie?

 

Antwort:

 

Eine Novellierung des Schülerbeihilfengesetzes 1983 im Hinblick auf die Regelung der Einkommensnachweise,ist derzeit nicht geplant.

 

Zwar befindet sich derzeit eine Änderung des Schüberbeihilfengesetzes 1983 im Begutachtungsverfahren, jedoch steht dies im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Unterrichtsordnung für Berufstätige und für andere in Semester gegliederte Schulen erlassen wird.

 

Die derzeitigen Bestimmungen des Schülerbeihilfengesetzes 1983 hinsichtlich der Kriterien der Bedürftigkeit - vor allem des Einkommens - stellen das Ergebnis eines schwierigen gesell­schaftspolitischen Kompromisses dar und entsprechen darüber hinaus auch genau den einschlägigen Bestimmungen des Studienförderungsgesetzes 1992.

 

Fragen der Einkommensberechnung bzw. der Nachweise des Einkommens als Kriterium für die Erlangung von Schul- und Heimbeihilfen können daher nicht isoliert von anderen damit im Zusam­menhang stehenden gesetzlichen Bestimmungen gesehen werden.