1031/AB

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten ANSCHOBER, Freundinnen und Freunde haben am 12. Juli 1996 unter der Nr 1151/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Übergriff von Sicherheitsbeamten am 4.6.1996 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1.Wie lautet der Polizeibericht über nachstehend mit Datum,

Opfer und Ortsangabe bezeichneten Vorfall?

2. Wurde gegen in diesen Vorfall verwickelte Beamte Strafanzeige erstattet?

3. Falls Strafverfahren gegen in den Vorfall verwickelte Beamte stattfanden, wie endeten

diese Verfahren in erster, wie in zweiter Instanz?

4. Falls es rechtskräftige Verurteilungen von in diese Verfahren verwickelte Beamte gab, welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen?

5. Falls es zu Versetzungen von Beamten kam, in welche Kommissariate bzw. Gendarmerieposten erfolgten diese?

6. Wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?

7. Bejahendenfalls: Nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?

8. Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn ja, warum und wie endete dies?

9. Wann nach der Festnahme wurde eine Vertrauensperson, wann ein Rechtsbeistand verständigt?

10. Wann konnte die Vertrauensperson, wann der Rechtsbeistand mit dem Betroffenen erstmals Kontakt aufnehmen (genauer Zeitpunkt)?

11. Wurde vom Betroffenen eine ärztliche Untersuchung verlangt? Wenn ja, wurde diese durchgeführt?

12. Falls eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, wann wurde diese durchgeführt (genauer Zeitpunkt) und was ergab diese Untersuchung?

13. Wurde psychologisch geschultes Fachpersonal beigezogen? Wenn nein, warum nicht?

14. Ist daran gedacht, in solchen Fällen in Zukunft psychologisch geschultes Fachpersonal einzusetzen?ll

Diese Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. bis 14.:

Wie eine eingehende Überprüfung im Bereich der Bundespolizeidirektion Linz und des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich ergab, ist am 4. Juni 1996 gegen eine von Ihnen mit S.S bezeichnete und als deutschen Mitarbeiter einer Firma beschriebene Person von Beamten dieser beiden Bereiche keine Amtshandlung geführt worden.

Allerdings ist an diesem Tag eine Person (mit anderem Namen und auch anderen persönlichen Verhältnissen) von Beamten der Zollwache in Linz auf frischer Tat bei der Einfuhr einer größeren Menge von Suchtgiften betreten, festgenommen und in der Folge Beamten der Bundesgendarmerie zur weiteren Amtshandlung übergeben worden. Diese Amtshandlung endete jedoch mit der Verwahrung im Gefangenenhaus bzw der Einlieferung in eine Justizanstalt.

Da mir somit keine Unterlagen über den von Ihnen geschilderten Fall vorliegen, sehe ich mich außerstande, Ihre Fragen konkret zu beantworten.