1067/AB

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 1996 unter der Nr. 1049/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

l. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?

2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?

3. Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?

4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?

5. Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel voranzugehen? Wenn nein, warum nicht?

6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?

7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Jahr 1995 betrug die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz 39.

Zu Frage 2:

Im Kalenderjahr 1995 waren alle 39 Pflichtstellen auch tatsächlich besetzt.

Zu Frage 3:

Da alle Pflichtstellen besetzt waren, gab es in meinem Ressort im Jahre 1995 keine offenen Pflichtstellen. Im Jahre 1995 waren 53 begünstigte Behinderte beschäftigt. Wenn man die doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten berücksichtigt, war die Beschäftigungspflicht um 24 übererfüllt.

Zu Frage 4:

Der Dienstgeber Bund wird als Einheit gesehen und vom Bundeskanzler gegenüber dem Ausgleichstaxfonds vertreten.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers der Beantwortung der an ihn gerichteten parl. Anfrage Nr. 1044/J.

Zu den Fragen 5 bis 8:

In meinem Ressort wird diese Bereitschaft bereits seit langem tatkräftig im Sinne einer vollen Integration behinderter DienstnehmerInnen unter Beweis gestellt. Gegenüber dem Jahr 1994, in dem bereits die Pflichtzahl übererfüllt war, zeigt sich eine Erhöhung der Personenzahl um weitere 2 ArbeitnehmerInnen, die dem Personenkreis der begünstigten Behinderten angehören.

Ich werde Maßnahmen weiterhin dann setzen, wenn sich die Gelegenheit eröffnet, einem/einer behinderten BewerberIn eine möglichst langfristige Berufstätigkeit anbieten zu können.