1078/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Franz Morak und Kollegen vom 12.Juli 1996, Nr. 1135/J, betreffend die am 13.  Juli 1995 geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen ORF und Post (nunmehr "Post und Telekom Austria AG"), beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Gemäß § 11 Abs. 1 Poststrukturgesetz, BGBI.NR. 201/1996, obliegt dem Bundesminister für Finanzen die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Post und Telekombeteili­gungsverwaltungsgesellschaft (PTBG), die ihrerseits zu 100 % Eigentümerin der Post und Telekom Austria AG (PTA) ist.

Zwischen PTBG und PTA besteht gemäß § 13 leg. cit. kein Konzernverhältnis, sodaß die PTBG auf operative Angelegenheiten der PTA keine Einwirkungsmöglichkeiten und auch keine diesbezüglichen Auskunftsrechte hat.

Die hier gestellten Fragen betreffen bestimmte Handlungen von Organen der PTA (vormals Post- und Telegraphenverwaltung) und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht umfaßt.

Ich ersuche daher um Verständnis dafür, daß ich die Anfrage nicht konkret beantworten kann.