108/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Motter, Kier und Partner/innen

 

haben am 8 . Februar 1996 unter der Nr. 138/J an mich eine

 

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beschäftigung

 

von unzureichend ausgebildetem Personal im radiologischen

 

Bereich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :

 

 

 

" 1 . Wieviele Stellungnahmen zeigen ein ähnlich ungünstiges

Zustandsbild wie die der RTA?

 

2 . Was gedenken Sie zu tun, um die aufgezeigten Mißstände

sowohl zum Wohle der Patienten als auch zum Wohle der

einzelnen Arbeitnehmer zu entschärfen?

 

3 . Wann ist mit konkreten Ergebnissen der Umfrage einerseits

und mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der

Situation andererseits zu rechnen?

 

4. Haben Sie die Idee des Verbandes der RTA - nämlich die

Strahlenschutzkommission der Bundesländer zu befragen -

aufgegriffen?

 

5 . Können Sie bitte in kurzen Zügen darlegen, welche Maßnahmen

seitens Ihres Ministeriums in Ausarbeitung sind, um die

beschriebenen Mißstände zu beheben? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 5 :

 

Die in der Präambel der Anfrage erwähnte Umfrage wurde vom

meinem Ministerium durchgeführt , da aus Anlaß der im Vorj ahr

zur Causa Hamer geführten Diskussionen auch der Vorwurf erhoben

wurde, daß in Randbereichen nichtärztlicher Gesundheitsberufe

Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen und unzulässige Eingriffe

in bestimmten Berufsgruppen vorbehaltene Tätigkeiten erfolgen .

 

Das Ergebnis dieser Umfrage zeigte , daß dies bei einzelnen

Berufsgruppen, insbesondere im physiotherapeutischen Dienst , im

Zusammenhang mit dem Diätdienst und dem ernährungsmedizinischen

Beratungsdienst sowie im Bereich des

Krankenpflege-Fachdienstes , tatsächlich der Fall ist .

 

Konkrete Maßnahmen ( im speziellen Anzeigen ) können schon nach

der geltenden Rechtslage gesetzt werden, da in allen

einschlägigen Berufsgesetzen die Ausübung von Tätigkeiten, die

den Angehörigen bestimmter Berufsgruppen vorbehalten sind ,

durch Nichtangehörige dieses Berufes verwaltungsstrafrechtlich

verboten ist .

 

Darüber hinaus wird bei sämtlichen einschlägigen

Gesetzesvorhaben künftig darauf zu achten sein, daß

bedürfnisgerechte und präzise Berufsbilder für Klarheit sorgen.

 

Überdies wird in den weiteren Kontakten zum Bundesministerium

für Justiz im Zusammenhang mit einer Änderung des § 184 StGB

seitens meines Ministeriums eingebracht werden, daß dieser

Tatbestand über den ärztlichen Beruf hinaus auch auf weitere

Gesundheitsberufe erstreckt wird.

 

 

Zu Frage 4 :

 

 

Eine " Strahlenschutzkommission der Bundesländer " existiert

meines Wissens nach nicht .

Die Strahlenschutzkommission wurde vom seinerzeitigen

Bundesminister für soziale Verwaltung, Anton Proksch, mit

Verfügung vom 23 . Oktober 1961 , Zl . V-127 . 753-27/JL/61, als

Fachbeirat gemäß § 17 Abs . 4 des Gesetzes vom 30 . April 1870 ,

RGBl . Nr. 68 , betreffend die Organisation des öffentlichen

Sanitätsdienstes ( Reichssanitätsgesetz ) eingerichtet.

 

Die derzeit geltende Geschäftsordnung der

Strahlenschutzkommission beruht auf den Zuständigkeitsbereichen

"Gesundheitswesen" des Bundesministeriums für Gesundheit und

Konsumentenschutz und "Arbeitnehmerschutz " des

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ; ihre Führung

obliegt dem Bundesminister für Gesundheit und

Konsumentenschutz , wobei die Zuständigkeit des Bundesministers

für Arbeit und Soziales zu wahren ist.

 

Die Strahlenschutzkommission stellt ein vorwiegend aus

Wissenschaftern zusammengesetztes Beratungsgremium des

Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz in

Strahlenschutzfragen dar. Eine Befassung in der genannten

Problematik erscheint insofern nicht zielführend, als dieses

Gremium keine detaillierten Kenntnisse darüber besitzt , wer im

radiologischen Dienst an welcher Stelle und mit welcher

Oualifikation eingesetzt ist.