108/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Motter, Kier und Partner/innen
haben am 8 . Februar 1996 unter der Nr. 138/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beschäftigung
von unzureichend ausgebildetem Personal im radiologischen
Bereich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :
" 1 . Wieviele Stellungnahmen zeigen ein ähnlich ungünstiges
Zustandsbild wie die der RTA?
2 . Was gedenken Sie zu tun, um die aufgezeigten Mißstände
sowohl zum Wohle der Patienten als auch zum Wohle der
einzelnen Arbeitnehmer zu entschärfen?
3 . Wann ist mit konkreten Ergebnissen der Umfrage einerseits
und mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der
Situation andererseits zu rechnen?
4. Haben Sie die Idee des Verbandes der RTA - nämlich die
Strahlenschutzkommission der Bundesländer zu befragen -
aufgegriffen?
5 . Können Sie bitte in kurzen Zügen darlegen, welche Maßnahmen
seitens Ihres Ministeriums in Ausarbeitung sind, um die
beschriebenen Mißstände zu beheben? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5 :
Die in der Präambel der Anfrage erwähnte Umfrage wurde vom
meinem Ministerium durchgeführt , da aus Anlaß der im Vorj ahr
zur Causa Hamer geführten Diskussionen auch der Vorwurf erhoben
wurde, daß in Randbereichen nichtärztlicher Gesundheitsberufe
Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen und unzulässige Eingriffe
in bestimmten Berufsgruppen vorbehaltene Tätigkeiten erfolgen .
Das Ergebnis dieser Umfrage zeigte , daß dies bei einzelnen
Berufsgruppen, insbesondere im physiotherapeutischen Dienst , im
Zusammenhang mit dem Diätdienst und dem ernährungsmedizinischen
Beratungsdienst sowie im Bereich des
Krankenpflege-Fachdienstes , tatsächlich der Fall ist .
Konkrete Maßnahmen ( im speziellen Anzeigen ) können schon nach
der geltenden Rechtslage gesetzt werden, da in allen
einschlägigen Berufsgesetzen die Ausübung von Tätigkeiten, die
den Angehörigen bestimmter Berufsgruppen vorbehalten sind ,
durch Nichtangehörige dieses Berufes verwaltungsstrafrechtlich
verboten ist .
Darüber hinaus wird bei sämtlichen einschlägigen
Gesetzesvorhaben künftig darauf zu achten sein, daß
bedürfnisgerechte und präzise Berufsbilder für Klarheit sorgen.
Überdies wird in den weiteren Kontakten zum Bundesministerium
für Justiz im Zusammenhang mit einer Änderung des § 184 StGB
seitens meines Ministeriums eingebracht werden, daß dieser
Tatbestand über den ärztlichen Beruf hinaus auch auf weitere
Gesundheitsberufe erstreckt wird.
Zu Frage 4 :
Eine " Strahlenschutzkommission der Bundesländer " existiert
meines Wissens nach nicht .
Die Strahlenschutzkommission wurde vom seinerzeitigen
Bundesminister für soziale Verwaltung, Anton Proksch, mit
Verfügung vom 23 . Oktober 1961 , Zl . V-127 . 753-27/JL/61, als
Fachbeirat gemäß § 17 Abs . 4 des Gesetzes vom 30 . April 1870 ,
RGBl . Nr. 68 , betreffend die Organisation des öffentlichen
Sanitätsdienstes ( Reichssanitätsgesetz ) eingerichtet.
Die derzeit geltende Geschäftsordnung der
Strahlenschutzkommission beruht auf den Zuständigkeitsbereichen
"Gesundheitswesen" des Bundesministeriums für Gesundheit und
Konsumentenschutz und "Arbeitnehmerschutz " des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ; ihre Führung
obliegt dem Bundesminister für Gesundheit und
Konsumentenschutz , wobei die Zuständigkeit des Bundesministers
für Arbeit und Soziales zu wahren ist.
Die Strahlenschutzkommission stellt ein vorwiegend aus
Wissenschaftern zusammengesetztes Beratungsgremium des
Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz in
Strahlenschutzfragen dar. Eine Befassung in der genannten
Problematik erscheint insofern nicht zielführend, als dieses
Gremium keine detaillierten Kenntnisse darüber besitzt , wer im
radiologischen Dienst an welcher Stelle und mit welcher
Oualifikation eingesetzt ist.