1084/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
betreffend die schriftliche Anfrage der Abg. Mag. Johann Maier
und Genossen vom 11. Juli 1996, Zi. 1075/J-NR/1996,
"Ausrüstung und Vorschriften für Fahrräder"
Zu Ihren Fragen darf ich wie folgt Stellung nehmen:
Zu den Fragen 1,2 und 5:
"Welche Maßnahmen und Aktivitäten zur Verkehrserziehung wurden durch Ihr Ressort in den Jahren 1994 und 1995 und 1996 angeordnet?
Wieviele Maßnahmen haben zur Verkehrserziehung in den Österreich Schulen 1994 und 1995 und 1996 stattgefunden (bitte auf die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?
Werden Sie bei der Verkehrserziehung Maßnahmen setzen, um das Bewußtsein für die Notwendigkeit einer adäquaten Fahrradausstattung zu wecken?"
Aus den Mitteln des Verkehrsfonds wurden und eine Reihe von Projekten gefördert, die mit der Verkehrserziehung an Schulen und mit der Sicherheit von - insbesondere jugendlichen - Radfahrern eng verknüpft sind. Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich selbstverständlich dafür eintreten, daß erfolgversprechende Projekte im Bereich der Verkehrserziehung weiterhin nach Maßgabe vorhandener Mittel gefördert werden. Die bisher geförderten Projekte und die Dies in den Jahren 1994, 1995 und 1996 dafür ausgeschütteten Förderungsmittel sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Projektbezeichnung Bestellbetrag Auszahlung ´94 Auszahlung ´95 Auszahlung ´96
Freiwillige Radfahrprüf. 3.438.677 794.646 85.718 ----
in den Schulen
Vorbereitung auf den insges. wurden in den Jahren 1991 bis 1993 an die neun Landesschulräte ÖS
motorisierten Straßen 2.189.796.- an Fördergeldem ausbezahlt
verkehr in der 9. Schulstufe
Spezialausbildung der in
der schulischen Verkehrs- 1.650.000 in den Jahren 1992 und 1993 insgesamt öS 538.320.- ausbe-
erziehung eingesetzten zahlt
Beamten
Das Fahrrad im Verkehr - 162.000.- 162.000.-
Handbuch
Fahrradheimaktion -
Plakataktion mit Otto Kon- 616.360.-
rad
Fahrradheimaktion - Fahr-
radhelmspot mit Otto Kon- 317.200.- 250.000.-
rad f. Fernsehen u. Kino
Verkehrserziehungsstück
„Wie Hanniboi Alex Am- 1.000.000.- 330.000.-
pel kennenlernte.“
Zu Frage 3:
Werden Sie dafür eintreten, daß Unfälle von Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen, die durch fehlerhafte Ausstattung der Fahrräder verursacht worden sein könnten, von der Exekutive im Rahmen der Unfallstatistik erfaßt werden?"
Die Exekutive erfaßt Verkehrsunfälle danach, ob bei einem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind oder lediglich Sachschaden entstanden ist. Angaben über die Unfallursache werden in die Datenblätter aufgenommen, wenn entsprechende Hinweise vorhanden sind (Zeugenaussagen, eigene Wahrnehmung der Beamten); gerade bei technischen Gebrechen der unfällbeteiligten Fahrzeuge sind konkrete Angaben jedoch seiten, weil den beteiligten Personen in der Regel die technische Sachkenntnis fehlt. Es besteht somit nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit zur statistischen Erfassung von technischen Gebrechen als Unfallursachen, weil dies unmittelbar am Unfallort von den Exekutivorganen beurteilt werden müßte, in der Regel jedoch nur durch Beiziehung von Sachverständigen geklärt werden kann.
Hinzu kommt, daß nicht jeder Verkehrsunfall zwingend der Exekutive bekannt wird und Ermittlungen über die Unfallursache nach sich zieht, dies trifft insbesondere auf Fahrradunfälle ohne Fremdbeteiligung zu.
Zu Frage 4:
"Welche legistischen Maßnahmen werden Sie setzen, um die Ausstattung von Fahrrädern - insbesondere für Kinder und Jugendliche - an die Erfordernisse der Verkehrssicherheit anzupassen?"
Wie Sie selbst in Ihrer Anfrage einleitend festgestellt haben, entsprechen viele Fahrräder nicht den gesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, daß die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind-, es wird somit vielmehr durch entsprechende Aufklärungsarbeit, insbesondere auch im Rahmen der Verkehrserziehung, das Bewußtsein für die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu wecken sein. Auch der Handel ist aufgefordert, nur solche Fahrräder anzubieten, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Um darüber hinaus die Ausstattung von Fahrrädern und Fahrradanhängern dem letzten Stand der Technik anzupassen und in Zukunft auf technische Weiterentwicklungen flexibel und rasch reagieren zu können, werden zur Zeit im Rahmen der 20. Novelle zur Straßenverkehrsordnung Bestimmungen zur Begutachtung gestellt, wonach in Zukunft die technische Ausstattung von Fahrrädern und Fahrradanhängern durch Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und nicht mehr unmittelbar in der Straßenverkehrsordnung selbst geregelt sein soll.
An dieser Stelle sei aber darauf hingewiesen, daß die technische Ausstattung allein noch kein Garant für einen unfallfreien Betrieb darstellt, wenn nicht die Fahrweise auch entsprechend angepaßt wird. Gerade die technische Ausstattung hat sich in den letzten Jahren entscheidend verbessert.