1086/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Zu Ihren Fragen erlaube ich mir, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Zu Frage 1:

1   r2

"Seit wann liegt der Einstellungsbescheid für die Strecke Rohr- Bad Hall vor '

 

Meinem Ressort liegt ein Antrag auf Einstellung des Personenverkehrs gemäß § 29 Abs. 1 Eisenbahngesetz seit Anfang 1995 vor.

 

Hinsichtlich des Güterverkehrs wurde noch kein Antrag eingebracht.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

'Ist es richtig, daß die ÖBB nicht nur den Personenverkehr durch einen Schienenersatzverkehr ersetzten sondern auch den Güterverkehr einstellen, bevor die Strecke offiziell eingestellt war?

 

"Wie verträgt sich diese Vorgangsweise mit der Betriebspflicht laut dem Eisenbahngesetz?"

 

Die Abwicklung des Personenverkehrs auf der Strecke Rohr Bad Half erfolgt bereits seit 1989 durch den KWD der ÖBB. Im Herbst 1995 und mit Fahrplanwechsel 1996 wurde das gesamte Busangebot unter Einbeziehung von Vertretern der Gemeinde Bad Hall erfolgte, wobei die bisherigen unechten Schienenersatzverkehre in das Gesamtangebot integriert wurden. Aus kundendienstlichen Gründen wurde festgelegt, daß nunmehr alle Busse mit Schienenfahrausweisen benützt werden können. Als weiterer Vorteil steht den Bahnkunden dadurch ein dichteres Busangebot zur Verfügung.

Das Eisenbahngesetz normiert die Bedien ungsdichte nicht, ein Bedarfsgüterverkehr ist möglich; die formelle Einstellung ist jedoch an das Einstellungsverfahren gebunden, wobei für die Beurteilung die gültigen EU-Normen heranzuziehen sind.

Zu Frage 4:

 

In wessen Verfügungsgewalt befinden sich die genannten Bahnanlagen zur Zeit: Verkehrsministerium ÖBB-Infrastruktur oder ÖBB Absatz als zu verwertende Liegenschaft im Sinne der Altschulden Regelung?'

 

Zur Zeit befinden sich die angesprochenen Bahnanlagen in der Verfügungsgewalt der ÖBB/Infrastruktur; eine Veräußerung bedarf auch nach einem Einstellungsverfahren noch der Zustimmung des BMWVK.

 

Zu Frage 5-.

 

'Haben Sie die Strecke zur Betriebsführung bzw. zum Verkauf ausgeschrieben, wie von Ihnen bzw. Ihrem Vorgänger stets versprochen?

 

Wenn ja,, wann, zu weichen genauen Konditionen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann werden Sie dies tun?"

Die Ausschreibung der Strecke zum Betrieb durch Dritte ist noch nicht erfolgt.

Selbstverständlich haben die ÖBB die Möglichkeit, den Betrieb der Strecke durch Dritte führen zu lassen oder die Strecke nach Einholung der Zustimmung des BMWVK zu verkaufen. Nach meiner Information stehen die ÖBB in intensiven Verhandlungen mit einem Interessenten für die Weiterführung des Güterverkehrs. Ob und in weicher Weise es zu einer Privatisierung der Betriebsführung bzw. der Strecke kommen wird, kann vor Abschluß der im Gang befindlichen Gespräche nicht gesagt werden.  Das im Bundesbahngesetz verankerte Prinzip des Netzzuganges Dritter wird in jedem Fall zu beachten sein.

Ich stehe jedenfalls zu meinen Aussagen wie auch zu den meines Amtsvorgängers, daß für den Fall einer endgültigen Verkehrseinstellung eine Ausschreibung der Strecke zur Betriebsführung bzw - zum Verkauf als Alternative zur Einstellung durchzuführen ist.

Zu Frage 6:

 

"ist Ihnen bekannt, daß in Ihrem Hause und bei den ÖBB zumindest ein Vorschlag für eine private Übernahme der Strecke seit längerer Zeit vorliegt, ohne daß darauf eine Reaktion erfolgt wäre?"

 

Im Frühjahr 1996 hat mit einem privaten Interessenten ein erstes Kontaktgespräch stattgefunden, wobei insbesondere der derzeitige Verfahrensstand, die rechtliche Situation und die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte erläutert wurden. Im Hinblick darauf, daß ein Einstellungsantrag hinsichtlich des Güterverkehrs bis dato nicht vorliegt und der Interessent insbesondere auf Weiterführung des Gütertransportes als Anschlußbahnunternehmen und parallel dazu auch an der Führung eines musealen Betriebes Interesse bekundet hat, wurde er zunächst aufgefordert, Verhandlungen mit den Österreichischen Bundesbahnen hinsichtlich einer Pacht bzw. Kauf der Eisenbahn­strecke aufzunehmen. In weiterer Folge wurden die Verhandlungen begonnen und intensiviert.

 

Zu Frage 7:

 

Sind Sie im Hinblick auf die Tatsache, daß bei anstehenden Umbauarbeiten am Lagerhaus auf die Existenz oder Nichtexistenz eines Bahnanschlusses Rücksicht genommen werden müßte, bereit, für eine rasche Entscheidung in dieser Angelegenheit zu sorgen?"

 

Die ÖBB wurden aufgrund des angeführten Sachverhalts aufgefordert, die Vertragsverhandlungen umgehend zu intensivieren und im Hinblick auf die Möglichkeit der Weiterführung des Gütertransports einer raschen Lösung zuzuführen.  Eine grundsätzlichen Entscheidung kann daher in absehbarer Zeit erwartet werden