1096/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Maier und Genossen haben am 12.  Juli 1996 unter der Nr. 1103/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Instandhaltung und Instandsetzung von militärischen Bundeshochbauten" gerichtet.  Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Auf Grund der bestehenden Kompetenzrechtslage wären die für die Kasernenerhaltung not­wendigen Budgetmittel zur Gänze vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegen­heiten bereit zu stellen.  Da die diesbezüglich zur Verfügung stehenden Mittel jedoch häufig nicht ausreichten, um dringlichste Bau- bzw.  Instandsetzungsmaßnahmen (insbesondere im Unterkunftsbereich) durchzufahren, sah sich das Bundesministerium für Landesverteidigung - vielfach unter Inkaufnahme von Rückstellungen anderer wichtiger Beschaffungen gezwungen, eigene Budgetmittel für die Erhaltung der Kasernenunterkünfte aufzuwenden.  Die mehrfache Erwähnung der Anfragesteller, solche Baumaßnahmen würden "im Wege der Amtshilfe" von der Bundesgebäudeverwaltung 11 (BGV) für das Bundesministerium für -Landesverteidigung durchgeführt, ist unzutreffend, zumal, wie bereits erwähnt, die Zuständigkeit für solche Maßnahmen nach dem Bundesministeriengesetz 1986 nicht bei meinem Ressort, sondern beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten liegt.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1, 2 und 4:

Die im Jahre 1995 in diesem Sinne durchgeführten Baumaßnahmen betrafen im wesentlichen die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Verkehrsflächen in Kasernen bzw. kasernenähnlichen Anlagen (z.B. Lager auf Truppenübungsplätzen).  Es handelt sich dabei um mehr als 200 kleine und kleinste bauliche Investitionen, deren einzelweise Auflistung den Rahmen einer Anfragebeantwortung sprengen würde.  Im übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen, wonach von einer "Amtshilfe" für das Bundesministerium für Landesverteidigung durch die BGV keine Rede sein kann.

 

Zu 3:

In den beiden Bauabteilungen des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes sind derzeit insgesamt 31 Bedienstete beschäftigt.  Davon haben fünf eine abgeschlossene akademische Ausbildung zum Diplomingenieur und die Dienstprüfung für den höheren technischen Dienst bzw. den höheren militärtechnischen Dienst, acht Bedienstete eine Ausbildung an einer höheren technischen Lehranstalt und die Dienstprüfung für den gehobenen technischen Dienst und zwei Bedienstete die Dienstprüfung für den technischen Fachdienst.

 

Zu 5:

Selbstverständlich wäre es aus der Sicht des Bundesministeriums für Landesverteidigung wünschenswert, solche zusätzlich erforderlichen Budgetmittel nicht auf Kosten meines Ressorts, sondern im Wege eines Budgetüberschreitungsgesetzes aufzubringen.  Dies umso mehr, als die bisher für unabwendbare Sanierungsmaßnahmen verwendeten Mittel Einschränkungen im Bereich anderer militärischer Aufwendungen zur Folge hatten.