1107/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei­geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Müller und Kollegen vom 10.  Juli 1996, Nr. 991/j, betreffend Aufteilung der Katastrophenfondsmittel innerhalb des Landwirtschaftsbudgets für 1996, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Dotierungen für die Wildbach- und Lawinenverbauung, den Flußbau -,und die Hydrographie aus Mitteln des Katastrophenfonds haben sich wie folgt entwickelt:

 

                                                                   BVA 1996            BVA 1997              Erfolg 1995

                                                                   (Mio ATS)            (Mio ATS)            (ausgabenseitig,

                                                                                                                                  Mio ATS)

 

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               Flußbau                                            642,337                654,717           633,397

                 (VA-Ansätze 1/60858,

               1/60876)

 

               Wildbach-                                         738,531                858,289           827,116

               u. Lawinenverb.,

               VA-Ansätze 1/60836,

               1/60838 (Projektie-

               rung)

 

               Hydrographie                                      85,395                  85,395             50,283

                 (VA-Ansatz 1/60058)

 

               Erschl. v. Wild-                                 102,000                102,000           102,929

               bacheinzugsgebieten

               (Forstl. Maßnahmen),

               VA-Ansatz 1/60126

 

 

Aufgrund der notwendigen Budgetkonsolidierung wurden auch bei der Dotierung des Katastrophenfonds Einsparungen vorgenommen.  So wurden u. a. durch das Finanzausgleichsgesetz 1996 sämtliche Rücklagen des Katastrophenfonds zugunsten des allgemeinen Bundeshaushaltes aufgelöst sowie Höhe des Fonds und Berechnungsschlüssel neu festgelegt.  Bei der Festlegung der Mittel für das Jahr 1996 durch das Bundes­ministerium für Finanzen wurde von dem (für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft einnahmenseitigen) Erfolg des Jahres 1995 ausgegangen.  Die Differenz zwischen dem ausgabenseitigen Erfolg 1995 beim VA-Ansatz 1/60836 (800,985.527,10 ATS für Bundeszuschüsse für vorbeugende Maßnahmen) und dem einnahmenseitigen Erfolg 1995 bei der korrespondierenden VA-Post 2/60890/8262/053 (729,841 Mio ATS) ergab sich aus der Auflösung von Rücklagen.

 

Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, ist im Bereich der Hydrographie der Voranschlag gegenüber dem ausgabenseitigen Erfolg 1995 erhöht.  Im Jahre 1995 wurden - u. a. auch aufgrund der Kostendegression in der chemischen Analytik - nicht alle Mittel des Voranschlages 1995 in Anspruch genommen; dieser Einsparungseffekt wird jedoch im Jahre 1996 durch den notwendigen Ausbau des Meßstellennetzes und die durch EU-Richtlinien vorgegebenen Erfordernisse bei den Probenahmen (z.  B. nach der "Fischgewässerrichtlinie) kompensiert werden.

 

 

Zu Frage 3:

 

Gemäß Art IV Abs 2 Bundesfinanzgesetz 1996 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Umschichtungen innerhalb der zweckgebundenen Mittel des Katastrophenfonds vorzunehmen.  Aufgrund der Änderungen des Katastrophenfondsgesetzes 1996, das als Teil des Strukturanpassunqsgesetzes beschlossen wurde, und der dadurch bedingten Knappheit der Mittel ist eine Umschichtung jedoch nur in sehr eingeschränktem Ausmaß möglich.

 

Zu Frage 4:

 

Die Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach und Lawinenverbauung wurden angewiesen, alle Projekte auf ihre Ausführungsnotwendigkeit und -dringlichkeit zu prüfen.  Ergibt eine Prüfung, daß während mehrerer Jahre Maßnahmen nicht erfolgten, ist im Rahmen von gemeinsamen Besprechungen der Finanzierungspartner festzulegen, ob unter Beachtung des öffentlichen Interesses am Schutz vor Wildbächen und Lawinen auf die weitere projektsgemäße Durchführung verzichtet werden kann, um so Mittel für die Finanzierung anderer Projekte bereitzustellen.  Zusätzliche finanzielle Mittel können dadurch nicht zur Verfügung gestellt werden.