1108/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1060/J-NR/1996, betreffend internationale Verpflichtungen) hinsichtlich der Einführung von Studiengebühren, die die Abgeordneten Dr.  PETROVIC, Freundinnen und Freunde am 11. Juli 1996, an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1.    Welche rechtlichen Folgen würde die Einführung von Studiengebühren des oben zitierten Artikels 13 des "Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" nach sich ziehen?

 

2.    Welche rechtlichen Folgen würde die Einführung von Studiengebühren bezüglich des oben zitierten Artikels 10 der "Europäischen Sozialcharta" nach sich ziehen?

 

3.    Ist es richtig, daß Österreich die oben zitierte Charta kundigen müßte, wenn Studiengebühren eingeführt werden, zumal Österreich durch die Abschaffung der Studiengebühren diese UN-Charta schon erfüllt hat?

 

4.    Ist es richtig, daß die Einführung von Studiengebühren einen Bruch der völkerrechtlichen Vertragstreue durch Österreich bedeuten würde?

 

5.       Wenn die Fragen 3 und 4 positiv beantwortet wurden: Welche Folgen würden Öster­reich aufgrund der Verletzung von internationalen Abkommen aus einer Einführung von Studiengebühren erwachsen?

 

Antwort,

 

Ich erachte die Gebührenfreiheit des Studiums an den österreichischen Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung für ein sehr hohes kulturelles Gut.  Ich bemühe mich, alles dazu zu tun, die Gebührenfreiheit aufrechtzuerhalten.  Ich denke daher überhaupt nicht an eine Änderung der jetzigen Rechtslage und sehe daher keine Notwendigkeit, mich mit den aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen-