1115/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 12.  Juli 1996 unter der Nr. 1157/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das zusätzliche Einkommen von Abgeordneten zum Nationalrat, insbesondere des FPÖ-Abgeordneten Dr. Holger Bauer, gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.       Entspricht es der Tatsache, daß der Abg.z.NR Dr. Holger Bauer ein arbeitsloses Einkommen als Beamter im Bundeskanzleramt bezieht?

 

2.       Seit wann bezog der Abg.z.NR Dr.Holger Bauer ein arbeitsloses Einkommen als Beamter?

 

3.       Was konkret arbeitet Abg.z.NR Dr. Holger Bauer für das Bundeskanzleramt?

 

4.       Wie beurteilen Sie die Leistungen von Abg.z.NR Dr. Holger Bauer für das Bundeskanzleramt im Hinblick darauf, daß er laut "profil" vom 1. Juli 1996 immerhin seit Jahren S 45.000,- monatlich für seine Tätigkeit bezieht?

 

5.       Unter welcher Telefonnummer (unter welchen Klappen) war bzw. ist der im Amtskalender eingetragene Abg.z.NR Dr. Holger Bauer im Bundeskanzleramt zu erreichen?

 

6.       Zu welchen Tages- bzw.  Uhrzeiten arbeitete der Abg.z.NR Dr. Holger Bauer in den letzten Jahren im Bundeskanzleramt?

 

7.       An wievielen Tagen arbeitete Abg.z.NR Dr. Holger Bauer im Jahr 1996, 1995, 1994, 1993, usw. jeweils bis zum Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit im Bundeskanzleramt?

 

8.       Wie erklären Sie, daß Ihr Dienstnehmer, Abg.z.NR Dr. Holger Bauer, nach Angaben im "profil" vom 1. Juli 1996 an seiner Dienststelle im Bundeskanzleramt kaum bekannt ist?

 

9.       Entsprechen Angaben im "profil" vom 1. Juli 1996 der Wahrheit, daß der Abg.z.NR Dr. Holger Bauer um Arbeit "gebeten und gebettelt" habe, diese ihm aber von seinen Vorgesetzten verweigert wurde?

 

10.  Welche Arbeitsaufträge in welchem Umfang hat der Abg.z.NR Dr. Holger Bauer tatsächlich erhalten?

 

11.  Denken Sie im Interesse des Staatshaushaltes und insbesondere des Budgets Ihres Ressorts an eine zivilrechtliche Rückforderung von geleisteten Entgeltzahlungen an den Abg.z.NR Dr. Holger Bauer, die dieser für nicht geleistete Arbeit erhalten hat?

a) wenn nein, weshalb wollen Sie auf diese Gelder verzichten?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3, 10 und 11:

 

Wie mir vom Leiter des Bundespressedienstes, Sektionschef Dr. NEUMAYER, mitgeteilt wird, hatte Dkfm.  Holger BAUER von ihm seit rund zehn Jahren den Auftrag, parlamentarische Anfragen, Initiativanträge und ähnliches durchzuarbeiten, ob sie sich für Veröffentlichungen in regionalen (lokalen) Medien eignen.  Diesem Auftrag sei Dkfm.  Holger BAUER nachgekommen.  Derzeit sei der Abgeordnete mit der Ausarbeitung von Akkreditierungsrichtlinien für ausländische Journalisten beauftragt und habe auch diesbezüglich bereits Vorarbeiten geleistet.

 

Zu Frage 4:

 

Eine Aussage über die Höhe des monatlichen Einkommens unterliegt dem Datenschutz.

 

Zu Frage 5:

 

Laut Telefonverzeichnis des Bundeskanzleramts (Stand April 1996) lautet die Klappen-Nummer 4156.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Wie mir der Leiter des Bundespressedienstes, Sektionschef Dr. NEUMAYER, versichert, habe er sich davon überzeugt, daß Dkfm.  Holger BAUER in Erfüllung des Auftrags die Antworten auf alle parlamentarische Anfragen durchgesehen und seinen Abteilungsleiter auf einige zur Publikation geeignete hingewiesen habe.  Allerdings habe Sektionschef Dr. NEUMAYER nicht angeordnet, daß der Abgeordnete Dkfm.  Holger BAUER seine Aufgaben in einem bestimmten Raum zu erfüllen habe und könne daher keine Aussage darüber machen, wieviel Zeit Dkfm.  Holger BAUER für die Erfüllung seiner Aufträge aufgewendet habe und ob er diese in seinem Büro am Ballhausplatz oder in seinem Arbeitsraum im Parlament erledigt habe.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Es gehört nicht zu meinen Aufgaben, Berichte in Zeitungen und Wochenjournalen zu kommen­tieren.